Die meisten Umrichter können maximal den 1,5fachen Nennstrom treiben...
Das bedeutet bei einem 22kW Antrieb brät der betroffene mit ca. 60A schön langsam durch, die vorgeschaltete Sicherung (in dem Fall Leistungsschalter) wird bei diesem Strom sicher nicht abschalten...
Das halte ich für ein Gerücht!
Es ist zwar richtig das bei ca. 150% des Nennausgangsstroms das Ende der Fahnenstange erreicht ist,
was der Umrichter am Ausgang "freiwillig" ausgeben wird.
ABER:
Es gibt präzise 2 Möglichkeiten:
Die Steuer/Überwachungseinrichtungen/Leistungshalbleiter des FU's sind noch intakt - der Umrichter schaltet den Ausgang weg.
Die Steuer/Überwachungseinrichtung und oder Leistungshalbleiter sind defekt:
Du hast eine richtig satten Kurz/Erdschluss im Ausgang -> Sicherung schaltet ab,
natürlich unter den div. normativen "normalen" Gesichtspunkten, ala Schleifenwiderstand etc.
Das einzige was den Strom in dem Fall noch begrenzt sind 6 richtig hübsch große Dioden,
und eine mehr oder weniger große Anzahl an IGBT's.
Die Berührungsspannung spielt für den Fall auch nicht noch mal eine separate Rolle in der Betrachtung:
Der Schleifenwiderstand muss ohnehin entsprechend niedrig sein.
Natürlich gilt obiges in der Pauschalität auch wieder "nur" für in der Industrie übliche TN-Netze,
bei TT-Netzen ist es quasi nicht mal theoretisch möglich die entsprechenden Abschaltbedingungen einzuhalten.
Du hast recht mit dem 30mA-FI, dieser ist nur notwendig wenn der Antrieb steckbar ausgeführt wird, dann müssen allerdings 2 Fehlerstromschutzschalter hintereinander geschaltet werden.
Warum das? Haben die Ösis einen noch größeren Sockenschuss als die Deutschen Normenschreiber, oder wodurch sollte sich das begründen?
Mfg
Manuel