FU auch ohne FI?

c-teg74

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Hallo,

besteht eigentlich auch die möglichkeit oder besser gesagt, ist es zulässig einen FU auch ohne FI zu betreiben? Reichen die intregierten Schutmaßnahmen des FU´s aus?
Bei größeren Leistungen von Motoren lösen 30mA Allstrom FI´s trotdem aus. Trotz aller möglichkeiten zum absenken des Ableitsrom´s. Und ab 300mA ist es ja kein Personenschutz mehr.

Währe für hilfe oder Tip´s sehr dankbar.

MFG
 
Das hängt davon ab, wo das Ding zum Einsatz kommt, und welche Normen Du für die Installation anwenden musst.
Im Bereich eines Privathauses wirst Du um einen 30mA FI nicht herumkommen. In Industrieinstallationen sieht es natürlich anders aus.

Die einzige Schutzmaßnahme eines FU ist im Prinzip nur eine Nullung. Sprich: irgendwann steigt das Ding mit Überstrom aus. Für Personenschutz definitiv nicht zulässig!

mfg Maxl
 
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Danke für die schnelle Antwort,

das mit der Hausintallation hab ich mir schon gedacht. Mit den Normen ist das so eine sache.Wir machen "normal Industrie Installationen" genauer gesagt ich mach in Springbrunnenanlagen, also lustige Wasserspiele. Mit der Hausinstallation haben wir nix zu tun. Und ich richte mich nach den Industrie Normen. Das Problem ist nur das wir in irgendein Technikraum untergebracht werden. Und kriegen da eine Sepperate Zuleitung. Der Raum ist nur für die Haustechnik zugänglich. Wie das so einem fall aussieht kann mir niemand genau sagen.

MFG
 
Ich nehme mal an, dass ein 30mA FI eingebaut werden muss, sobald Personen Zugang zu dem Springbrunnen haben.

Am besten mal in der entsprechenden BGV nachschauen oder bei der BG nachfragen.
 
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Ja genau, das ist richtig.
Selbst Steckdosen die in der Industrie aussen am Schaltschrank angebracht werden, müssen über einen FI abgesichert sein. Wird in vielen Fällen einfach "vergessen".
Wenn da mal ein Mitarbeiter anfasst und liegen bleibt, wirds sowohl für den Betreiber als auch den Ersteller der Anlage eng. Da kann man schnell mal Schwedische Gardinen von innen beobachten ;):rolleyes:
 
Hallo,

besteht eigentlich auch die möglichkeit oder besser gesagt, ist es zulässig einen FU auch ohne FI zu betreiben? Reichen die intregierten Schutmaßnahmen des FU´s aus?
Bei größeren Leistungen von Motoren lösen 30mA Allstrom FI´s trotdem aus. Trotz aller möglichkeiten zum absenken des Ableitsrom´s. Und ab 300mA ist es ja kein Personenschutz mehr.

Währe für hilfe oder Tip´s sehr dankbar.

MFG
Das mit dem Springbrunnen leuchtet mir ja ein, aber warum prinzipiell FI mit FU?
Laut DIN VDE 0100-410 geht es mit dem FI um Steckdosenstromkreise bis 20A die durch Laien benutzt werden können...

Gruß
 
Das mit dem Springbrunnen leuchtet mir ja ein, aber warum prinzipiell FI mit FU?
Laut DIN VDE 0100-410 geht es mit dem FI um Steckdosenstromkreise bis 20A die durch Laien benutzt werden können...

Gruß


das ist die richtige antwort, wenn direkt angeschlossen wird (ohne steckdosen, lichtkreise) wird kein FI vorgeschrieben!!!
 
Ja genau, das ist richtig.
Selbst Steckdosen die in der Industrie aussen am Schaltschrank angebracht werden, müssen über einen FI abgesichert sein. Wird in vielen Fällen einfach "vergessen".
Wenn da mal ein Mitarbeiter anfasst und liegen bleibt, wirds sowohl für den Betreiber als auch den Ersteller der Anlage eng. Da kann man schnell mal Schwedische Gardinen von innen beobachten ;):rolleyes:


Wie wird das mit Altmaschinen gehandhabt???

Steckdosen im und am Schaltschrank........ bzw an der Maschine ??
 
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Wie wird das mit Altmaschinen gehandhabt???

Steckdosen im und am Schaltschrank........ bzw an der Maschine ??
Hallo,

wenn an der Anlage oder Maschine nichts verändert wird/wurde
gilt die Norm zum Zeitpunkt der Errichtung. Repariert werden bzw. Ausgetauscht werden darf (ohne auf die jetztige Norm umrüsten zu müssen), aber nicht verändert oder umverlegt.

Gruß
 
Immer FU mit FI?

Ich habe folgendes in eine Broschüre gelesen:
Sind in elektrischen Anlagen glatte Gleichfehlerströme zu
erwarten, so ist laut VDE 0160 / EN 50178 Absätze 5.2.11.2 und 5.3.2.3) und laut DIN VDE 0100-530 (Absatz 531.3.2) allstromsensitive
FI – Schutzeinrichtungen zu verwenden, auch wenn die elektronischen Betriebsmittel der elektrischen Anlage fest (ohne Steckvorrichtung) angeschlossen sind. Dieses trifft z. B. für dreiphasig betriebene FU zu.

Ich dachte immer, bei festangeschlossenen Geräten braucht man keine FI.
Außerdem frage ich mich, (wenn das so stimmt) warum dann umrichterfeste FI eingesetzt werden. (z.B. bei Aufzügen vom Hersteller vorgeschrieben).

Schöne Grüße
 
die vde 160? hab ich zwar nicht zur hand, aber in der0100-530 steht drin, das wenn mit diesen strömen zu rechnen ist und man einen fi einsetzen muss, das man dann nur einen allstromsensitiven nehmen darf...nicht immer einen fi nehmen muss. die normalen lösen unter umständen bei dieser art von fehlerströmen nicht aus...
 
Ist eine Maschine per Definition nicht ein Verbund von Teilen, von denen mindestens eines bewegslich ist? Falls das Teil also dann auch als Maschine gilt, so würde ich nach der EN 60204-1 (DIN VDE 0113.1) arbeiten.

Die EN 60204-1 und auch die DIN VDE 0100-540 fordern bei Geräten die einen zu erwartenden Ableitstrom >10mA AC oder DC haben einen Schutzleiterquerschnitt von mindestens 10mm² CU (16mm² AL) oder wo der Querschnitt geringer ist, einen zweiten Schutzleiter vom gleichen Querschnitt bis zu dem Punkt, wo ein Schutzleiter von min. 10mm² CU vorhanden ist.

Stellt sich hierbei also auch noch die Frage ob es eigentlich Sinn macht einen RCD einzusetzen. Zumal der ja dann sowieso einer vom Typ B (Allstromsensitiv) sein muss (wegen der zu erwartenden reinen Gleichfehlerströme).
Schalgt mich, aber ich würde bei einer Festinstallation von einem FU immer auf den RCD verzichten.
 
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@ sps-questioner
Das ist auch meine Sorge - der Mehrpreis schreckt mich nicht (ist schon kalkuliert).
@Sesssko
Das mit dem zweiten Schutzleiter steht auch in der Beschreibung vom FU (SEW). Von mindestens 10mm² steht da (so glaube ich) nichts.
Wobei es natürlich einleuchtend ist.
Resume wäre dann aber, dass jede Maschine mit FU´s mindestens mit einem 5x10mm² Kabel angeschlossen werden müsste, auch wenn die Leistung nur 1kW wäre.
 
Peter_AUT schrieb:
Das ist auch meine Sorge - der Mehrpreis schreckt mich nicht (ist schon kalkuliert).
Das ganze liegt am sog. Einschaltrush der durch den EMV-Filter verursacht wird,
das ganze kann durch Wahl des richtigen Filters "Ableitstromarm" vermieden werden.

Peter_AUT schrieb:
Das mit dem zweiten Schutzleiter steht auch in der Beschreibung vom FU (SEW). Von mindestens 10mm² steht da (so glaube ich) nichts.
Wobei es natürlich einleuchtend ist.
Resume wäre dann aber, dass jede Maschine mit FU´s mindestens mit einem 5x10mm² Kabel angeschlossen werden müsste, auch wenn die Leistung nur 1kW wäre.
Stellt sich jetzt natürlich noch die Frage inwiefern du mit entsprechend hohen Ableitströmen zu rechnen hast,
im Normalfall dürftest du aber unter den 10mA bleiben, voraussetzung "Ableitstromarmer EMV-Filter".

Aus EMV-Gründen ist es ohnehin, vollkommen unabhängig von EMV-Forderungen,
den Schutzleiterquerschnitt etwas größer zu dimensionieren.
Es ist allerdings auch kein Thema den Schutzleiter separat in den Schrank zu führen.

Mfg
Manuel
 
Habe jetzt einen neue Aussage:
Aus Sicht des Arbeitsnehmerschutzes ist der FI kein Thema, da keine
Steckdose. Somit wäre dies nur ein Brandschutz.
Das Problem tritt bei der CE-Kennzeichnung auf, da in diesem Fall
die harminisierten Normen eingehalten werden müssten.
Somit wird ein allstromsensitiver FI notwendig.
 
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