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Hallo Kollegen,
mich interessiert grundsätzlich ob beim Neuerstellen von vorhandenen Hersteller-Schaltplänen auf Besonderheiten beim Kopierschutz zu achten ist.
Mir ist bekannt, dass der Anlagenbetreiber seine Anlage unbeschränkt modifzieren darf, solange die Vorschriften eingehalten werden.
Wie siehts da beim Neuerstellen von der technischen Dokumentation aus, wenn zb. eine Anlage aus den 80igern ein neues Automatisierungsgerät bekommt und dadurch die Herstellerpläne ungültig werden?
Der Hersteller ist noch im Bereich tätig, Modifizierung geschieht im Auftrag des Betreibers (eh klar).
fg funkdoc
mich interessiert grundsätzlich ob beim Neuerstellen von vorhandenen Hersteller-Schaltplänen auf Besonderheiten beim Kopierschutz zu achten ist.
Mir ist bekannt, dass der Anlagenbetreiber seine Anlage unbeschränkt modifzieren darf, solange die Vorschriften eingehalten werden.
Wie siehts da beim Neuerstellen von der technischen Dokumentation aus, wenn zb. eine Anlage aus den 80igern ein neues Automatisierungsgerät bekommt und dadurch die Herstellerpläne ungültig werden?
Der Hersteller ist noch im Bereich tätig, Modifizierung geschieht im Auftrag des Betreibers (eh klar).
fg funkdoc