Darf man Sicherheitstüren mit einem Schlüsselschalter Bypassen??

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@Perfektionist:

*ACK*

Du hast mir aus der Seele gesprochen.
Genau das geht mir auch durch den Kopf, wenn ich diesen Sicherheitsfetischismus und die Diskussionen darum so beobachte.:ROFLMAO:
 
@Perfektionist:

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Du hast mir aus der Seele gesprochen.
Genau das geht mir auch durch den Kopf, wenn ich diesen Sicherheitsfetischismus und die Diskussionen darum so beobachte.:ROFLMAO:

Klar ist das oft übertrieben, hat aber in diesem Fall nichts mit Sicherheitsfetechismus zu tun.

Bsp: Anlage mit Schlüsselschalter zum Überbrücken. Irgendwann lief ein Rundtisch nicht an. Der Bediener nahm den Schlüssel, öffnete die Schutztür und werkelte an dem, per Fehlermeldung angezeigten, Vertikalhandling. Als er die Endlage des Handlings herstellte, lief der RT an, nur diese Freigabe hatte noch gefehlt. Das war zwar ein Programmierfehler, der letztendlich den Unfall verursacht hat, aber ohne Schlüsselschalter wäre nichts passiert und der Bediener hat nichts wirklich falsch gemacht.
 
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Klar ist das oft übertrieben, hat aber in diesem Fall nichts mit Sicherheitsfetechismus zu tun.

Danke für das praxisnahe Beispiel. Ich muß sagen, wenn ich hier die Diskussion und manche (andere als deine) Stellungnahmen lese wird mir angst und bange.

Als Planer und Ing. ist man neuerdings für alles verantwortlich was man plant, auch für die vorhersehbaren Fehler der Bediener. Und ich habe keine Lust, den Rest meiner Tage wegen eines DAU im Gefängnis zu verbringen. Also gibt es bei mir auch keine Möglichkeit, die normgemäßen Sicherheitseinrichtungen zu umgehen. Und wenn ich eine finde mache ich sie dicht :twisted:

Link zum Thema "Umgehen von Sicherheitseinrichtungen" und der Konsequenzen zum Beispiel in den neuen MRL-News ab Seite 7

Und das Sicherheitshandbuch der Fa. Moeller sagt im Absatz 7.1 auch klar aus, daß der Betrieb bei geöffneter Sicherheitseinrichtung (mit Schlüssel überbrückt) ein zulässiger Einrichtbetrieb ist, für den aber zusätzliche Forderungen gelten, Zitat :.

• Zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der
Sicherheit sind vorzusehen, z. B.:
– Tippbetrieb
– tragbares Steuergerät zum Einrichten
– begrenzter Bewegungsbereich
– niedrige Geschwindigkeit


Funktionsweise:

• Nach Entriegeln mit Schlüssel kann die
Betriebsart gewählt werden.
• Damit werden Schutzeinrichtungen wie
Schutzgitter, Lichtvorhänge etc. überbrückt.
• Der Einrichtbetrieb wird somit ermöglicht.
• Je nach Gefährdungsrisiko müssen
„Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
des Einrichters“ wirksam sein.

Also Antwort an den OP : in Europa wäre diese Überbückung so gar nicht zulässig und sogar fahrlässig. In China wird ja immer öfter europäisches Recht angewandt, auch wenn es formal nicht gilt, also: Finger weg von dieser Lösung.

Gruß Michael aka Dumbledore
 
Dass ein Bediener über diesen Schlüssel verfügt, halte ich für unverantwortlich. Genauso, wie ich meinem 15jährigen Sohn nicht den Autoschlüssel griffbereit hinlegen werde, wenn ich mal ein Wochenende auswärts ohne mein Auto verbringe ...

/Scherz
Da hast du aber noch schwere Erziehungsdefizite, aber du hast natürlich Recht, Vorbeugen ist besser...
Scherz/

Der Bediener war auch Einrichter, also kein DAU, sondern einer, der wirklich fit an der Anlage war. Aber Leistungsdruck oder Produktionsrückstand sorgt fix mal dafür, daß man etwas übersieht, das passiert und allen zuweilen ;)!
 
Sag ich doch alles weg und ein Schild "Achtung Lebensgefahr"

Super Film IceBear!!!!
:sm1:


:sm8:
Da bekomme ich ja Angst und das ist eher selten!

HDD
 
Da bekomme ich ja Angst und das ist eher selten!
Zumindest der Schmerz hält sich bei der Pressengrösse (schätze so 5000t Presskraft) in Grenzen, wie ein Unfall hier ausgehen würde kannst Du Dir bestimmt selbst ausmalen.

Uwe
 
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Hallo,

ich habe gerade bei einem Kunden in China Konflikte über die Personelle Sicherheit in einer Roboteranlage.
Sobald eine Sicherheitstür an der Anlage geöffnet wird, werden alle Roboter abgeschaltet und die Druckluft abgelassen innerhalb der Anlage.

Die Anlage besitzt allerding einen Schlüsselschalter um die Sicherheitstüren Byzupassen. Hier beginnt mein Problem. Ist dies zu Verantworten die Türen zu überbrücken und die Anlage in Vollproduktion laufen zu lassen, da man jetzt eigentlich die Türen ausbauen könnte und jeder in die Anlage spazieren kann. Allerding ist dies ja nur mit einem Schlüsselschalter in Betrieb zu nehmen. Dies bedeutet, dass jemand bewusst die Sicherheitstüren überbrückt.

Andere Anlage und die Fördertechnik des Kunden haben diese Sicherheitsschalter um alle Personellen Sicherheitskreise zu Überbrücken.

Wie ist das mit den Sicherheitsrichtlinien im Ausland, zählen beide richtlinien die Deutsche und Chinesische oder muss nur die Einheimischen bestimmungen erfüllt werden?

Huhu,
VDE ISO und BGV kenne ich mich bissel aus.
Das ist vermute ich die BGV 3 BGI 779.
Genaues musst du dir dann selbst aus den BGV Ordnern (Bekommt man bei der Berufsgenossenschaft umsonst) suchen.
Also für dne Schlüsselschalter gilt das gleiche wie auch für Brücken.

Überbrücken von Sicherheitseinrichtungen und Steuerleitungen
Das Überbrücken von Sicherheitseinrichtungen, Steuerleitungen und Schaltern ist grundsätzlich verboten. Ist ein Überbrücken zur Durchführung der Arbeiten nicht zu vermeiden, darf dies nur erfolgen, wenn

der Ausführende sich der Wirkung und den daraus folgenden Gefahren bewusst ist und
die Brücken geeignet und für jeden deutlich erkennbar sind.

Deutlich erkennbar bedeutet z.B. farbliche Unterscheidung mit auffälliger Länge.

Zusätzlich wird eine Kennzeichnung zur persönlichen Zuordnung empfohlen.

Brücken müssen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten entfernt werden. !!!



PS: Ich weiss schon, bin ein Langweiler gleich mit dem Inhalt der BGV zu kommen und jedlichen Diskussionen und Thesen den Boden zu nehmen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
mit diesem mistigen Thema muss ich mich auch gerade auseinander setzen. Der Schlüsselschalter war schon immer an der Maschine - jedoch hab ich nun die Ehre, das noch aus S5-Zeiten stammende Programm neu auf S7 zu schreiben:(
Dieser Drecks-Schalter überbrückt einfach den Hardware-Kreis - weiss nicht, wie es seither war - aber: will mal softwaremässig nur dann das Einricht-Tippen frei geben, wenn maximal eine Schutztür offen ist ...
 
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also ich würde sowas niemals über software überbrücken.
das zerstört dir im prinzip alle sicherheitskategorien.

worauf ich mich bei sowas einlassen würde, wäre wenn ich eine sicherheits-sps hätte. der schalter geht logischerweise da rein. dann kann man gewisse funktionen, wie z.b. servicebetrieb des robo, freigeben.
 
Genaues musst du dir dann selbst aus den BGV Ordnern (Bekommt man bei der Berufsgenossenschaft umsonst) suchen.
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Maxi sorry der Berichtigung, es gibt aber nichts umsonst. sondern ehr kostenlos.
Umsonst ist der Tot und der kostet das Leben. ;)
Alos nix für ungut, kenne da einen Kaufmann der egal wen damit auch zusammenscheißt.
Ansonst denke ich auch es ist eben besser, wenn da nicht umgeschaltet werden kann. Schlüssel abziehn würde eine ungewollte Umschaltung verhindern, nur dann ist das Vergessen wieder umzuschalten nach Servicearbeit gegeben.....
 
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Maxi sorry der Berichtigung, es gibt aber nichts umsonst. sondern ehr kostenlos.
Umsonst ist der Tot und der kostet das Leben. ;)
Alos nix für ungut, kenne da einen Kaufmann der egal wen damit auch zusammenscheißt.
Ansonst denke ich auch es ist eben besser, wenn da nicht umgeschaltet werden kann. Schlüssel abziehn würde eine ungewollte Umschaltung verhindern, nur dann ist das Vergessen wieder umzuschalten nach Servicearbeit gegeben.....


Hallo,

danke Nade,
ich weiss schon das ich dies oft falsch sage/schreibe.
Entschuldige, habe ich mir als Bayer so angewohnt (Wie in einen 2. Satzteil das 2. Wort ein Wo einfügen, oder Senft anstelle Senf usw.)

Ich gebe mir Mühe besser drauf aufzupassen.
Aber nett das du mich drauf hinweist.

Grüsse dir.
 
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