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Hallo,
ich habe gerade bei einem Kunden in China Konflikte über die Personelle Sicherheit in einer Roboteranlage.
Sobald eine Sicherheitstür an der Anlage geöffnet wird, werden alle Roboter abgeschaltet und die Druckluft abgelassen innerhalb der Anlage.
Die Anlage besitzt allerding einen Schlüsselschalter um die Sicherheitstüren Byzupassen. Hier beginnt mein Problem. Ist dies zu Verantworten die Türen zu überbrücken und die Anlage in Vollproduktion laufen zu lassen, da man jetzt eigentlich die Türen ausbauen könnte und jeder in die Anlage spazieren kann. Allerding ist dies ja nur mit einem Schlüsselschalter in Betrieb zu nehmen. Dies bedeutet, dass jemand bewusst die Sicherheitstüren überbrückt.
Andere Anlage und die Fördertechnik des Kunden haben diese Sicherheitsschalter um alle Personellen Sicherheitskreise zu Überbrücken.
Wie ist das mit den Sicherheitsrichtlinien im Ausland, zählen beide richtlinien die Deutsche und Chinesische oder muss nur die Einheimischen bestimmungen erfüllt werden?
ich habe gerade bei einem Kunden in China Konflikte über die Personelle Sicherheit in einer Roboteranlage.
Sobald eine Sicherheitstür an der Anlage geöffnet wird, werden alle Roboter abgeschaltet und die Druckluft abgelassen innerhalb der Anlage.
Die Anlage besitzt allerding einen Schlüsselschalter um die Sicherheitstüren Byzupassen. Hier beginnt mein Problem. Ist dies zu Verantworten die Türen zu überbrücken und die Anlage in Vollproduktion laufen zu lassen, da man jetzt eigentlich die Türen ausbauen könnte und jeder in die Anlage spazieren kann. Allerding ist dies ja nur mit einem Schlüsselschalter in Betrieb zu nehmen. Dies bedeutet, dass jemand bewusst die Sicherheitstüren überbrückt.
Andere Anlage und die Fördertechnik des Kunden haben diese Sicherheitsschalter um alle Personellen Sicherheitskreise zu Überbrücken.
Wie ist das mit den Sicherheitsrichtlinien im Ausland, zählen beide richtlinien die Deutsche und Chinesische oder muss nur die Einheimischen bestimmungen erfüllt werden?