achim532000
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Hallo,
gibt es, von Gesetz oder Verordnung wegen, eine Obergrenze der Anzahl der zu beaufsichtigenden Azubi bei Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen mit Netzspannung?
Bsp.: Ausbildungswerkstatt, Aufbau von Motorstartern mit Schützen an Übungswänden, Inbetriebnahme und Prüfen der Steuerungen und Lastkreise mit Motor.
Wenn ja, welche Gesetze oder Verordnungen ?
Gruss Achim
gibt es, von Gesetz oder Verordnung wegen, eine Obergrenze der Anzahl der zu beaufsichtigenden Azubi bei Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen mit Netzspannung?
Bsp.: Ausbildungswerkstatt, Aufbau von Motorstartern mit Schützen an Übungswänden, Inbetriebnahme und Prüfen der Steuerungen und Lastkreise mit Motor.
Wenn ja, welche Gesetze oder Verordnungen ?
Gruss Achim