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Folgendes:
Wir haben einen VEFK,Anlagenverantwortliche für z.B. MS. und Elektrofachkräfte.
Diese haben einen Schlüssel für die el. Betriebsräume.
Lt. Betriebssicherheitsverordnung, VDE, BGV dürfen nur "befähigte Personen" elektrische Betriebsräume betreten. Wir haben dies auf die
EFachkräfte und der elektrisch unterwiesene Personen beschränkt.
An den Türen sind zwei Schilder angebracht "Elektroraum ..." und Zutritt nur für befähigte Personen.
So weit so gut.
Nun meine Frage: Der Unternehmer hat einen Generalschlüssel und könnte ebenfalls in den elektrischen Betriebsraum gehen. Reicht hier eine Schulung?
Oder muss ich den Schlüssel aus den Schließkreis nehmen?
Nach meiner Ansicht müsste eine Sicherheitsschulung reichen - oder?
Wir haben einen VEFK,Anlagenverantwortliche für z.B. MS. und Elektrofachkräfte.
Diese haben einen Schlüssel für die el. Betriebsräume.
Lt. Betriebssicherheitsverordnung, VDE, BGV dürfen nur "befähigte Personen" elektrische Betriebsräume betreten. Wir haben dies auf die
EFachkräfte und der elektrisch unterwiesene Personen beschränkt.
An den Türen sind zwei Schilder angebracht "Elektroraum ..." und Zutritt nur für befähigte Personen.
So weit so gut.
Nun meine Frage: Der Unternehmer hat einen Generalschlüssel und könnte ebenfalls in den elektrischen Betriebsraum gehen. Reicht hier eine Schulung?
Oder muss ich den Schlüssel aus den Schließkreis nehmen?
Nach meiner Ansicht müsste eine Sicherheitsschulung reichen - oder?