Was darf ein Ingenieur

eYe

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Moin,

ich lausche des öfteren Diskussionen in denen zur Sprache kommt das Ingenieure beispielsweise keine Steckdose bei der Oma nebenan installieren dürfen, dass darf nur von einem Elektroinstallateur gemacht werden...

Nun stellt sich mir erstens die Frage ob das stimmt und zweitens was ein Ingenieur denn dann darf?

Beispiel Ausbildung:

Abitur und dann Studium mit Abschluß Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, Fachrichtung Automatisierungstechnik


Was darf dieser Mensch nun im folgenden Beispiel tun:

Es soll eine Flaschenabfüllanlage angeboten, projektiert, CAD, aufgebaut, programmiert, visualisiert und inbetrieb genommen werden.

Darf er das Angebot machen?
Darf er projektieren (Hardware aussuchen)?
Darf er in CAD die Zeichnungen machen? (Nur nach Vorlage oder komplett eigenständig?)
Darf er den Schaltschrank sägen, bohren und verdrahten?
Darf er die Steuerung programmieren?
Darf er die Visualisierung erstellen?
Darf er die inbetriebnahme machen?


3 Jahre später wnscht der Kunde eine Änderung in der Steuerung, vor Ort wird festgestellt das ein Schütz defekt ist. Darf dieser Mensch das Schütz tauschen?



Ich freue mich über jede Meinung, aber am besten sind natürlich jene die ihre Aussage mit Quellenangaben unterstreichen ;)
 
ich lausche des öfteren Diskussionen in denen zur Sprache kommt das Ingenieure beispielsweise keine Steckdose bei der Oma nebenan installieren dürfen, dass darf nur von einem Elektroinstallateur gemacht werden...

Das hat mit Elektroinstallateur eher weniger zu tun, sondern mit der Eintragung beim EVU, selbst ein "normaler" Elektroinstallateur dürfte es privat nicht oder wenn er nicht in einer Fa. beschäftigt ist, die beim EVU eingetragen ist.
Hat der Ingenieure einen Installationsausweis und ist beim EVU eingetragen, darf er das natürlich auch.

Damit ergibt sich eigentlich auch die Antwort auf Deine anderen Fragen, kommt ebend auf die Fa. an...machen kann er alles....
 
da will ich auch mal bißchen schwafeln: der ingenieur erwirbt mit dem studium keine schaltberechtigung - also darf demnach nur (schutz)kleinspannung schalten. (entsprechend 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie: <50V~ bzw. <75V-)

eine schaltberechtigung kann nachträglich natürlich erworben werden.
 
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da will ich auch mal bißchen schwafeln: der ingenieur erwirbt mit dem studium keine schaltberechtigung - also darf demnach nur (schutz)kleinspannung schalten. (entsprechend 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie: <50V~ bzw. <75V-)

eine schaltberechtigung kann nachträglich natürlich erworben werden.

Das heisst der Herr Ing. darf keinen Motorschutzschalter einschalten um einen FU Inbetrieb zunehmen ???? Das kann nicht sein, oder ?
 
Mit schalten ist dann wohl das freischalten und wieder zuschalten einer zwischendurch befummelten E-Analge an das EVU-Netz gemeint. Plombenzange usw.
*vde*und das auch!!
 
Mich würde speziell nochmal die konkrete Antwort auf zwei von meinen Fragen interessieren:

Darf er in CAD die Zeichnungen machen? (Nur nach Vorlage oder komplett eigenständig?)


3 Jahre später wünscht der Kunde eine Änderung in der Steuerung, vor Ort wird festgestellt das ein Schütz defekt ist. Darf dieser Mensch das Schütz tauschen?
 
a) natürlich darf er die zeichnungen machen. erstellen, ändern, verwerfen, komplettes programm!

b) wenn die anlage durch eine fachkraft von der spannung getrennt wurde, darf der ing. auch den schraubendreher in die hand nehmen

(zu b) ich habe es bisher noch nie erlebt, dass mir einer verwehrt hat, die schalthandlung selber durchzuführen, da gilt solaris sein "wenn er es sich zutraut"! ... meistens sind die 1kV schalthandlungen also niederspannung 230/400V~ bzw. 500V~ etc. von mir durchgeführt worden - ich wirke vertrauenserweckend :rolleyes: )
 
4L *ACK*

Ich muß ehrlich sagen, ich bin nun auch nicht sooo wild darauf, im Schaltschrank rumzubasteln. Gute Ausrede, den Elektriker zu "belästigen", "Ich darf halt nicht"! :ROFLMAO:

Aber mal ehrlich, wer hat nicht schon irgendwo einen Draht an- oder abgeklemmt oder die Drehrichtung eines Motors geändert. Es gibt natürlich Dinge, an die würde ich ohnehin nicht rangehen, ich hab Angst vor Stromschlägen. ;)

Solange ein Berechtigter die Arbeit abnimmt, darf man auch am Schaltschrank bauen (Spannungslos, ist ja klar). Man kann ja auch durchaus sein gesamtes Eigenheim selbst verkabeln, wenn es dann jemand abnimmt und dafür unterschreibt. Der muß natürlich die Berechtigungen haben.
 
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Hallo Leute

Arbeiten für Geld dürfen im Elektrobereich nur von einer Person oder Frima durchgeführt werden die in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Hier dürfen sich nur Meister, Techniker (Mit einer Zusatzausbildung zum Meister) oder Ingeneuer mit einer zusätzlichen Genehmigung eintragen lassen.

Ich habe mich vor kurzen wegen einen Kumpels (BA of Engineering) bei der HWK, Innung und Finanzamt in München darüber informiert.
(Ende des Liedes ist das er nun darf, aber bis er die Bescheinigungen etc. alle zusammen hat ich oder ein anderer Innungsmeister all die Sachen überprüfen muss)

Es dürfen auch keine Freundschaftsdienste etc. (Auch innerhalb der Famile) erbracht werden. Nur in der Eigenen oder der Mietwohnung darf gebaut werden bis sich die Balken biegen.


---

Im IHK bereich benötigt ein Ingenieur zusatzausbildungen wie Schaltberechtigungen usw.
Ein Facharbeiter hat diese schon mit seiner Ausbildung erworben.

Schaltberechtigungen über 10KV, den AuS Schein etc. benötigen hingegen alle (Auch die Meister).

Rechtlich ist es so das nur ein gleichwertiger mit den erforderlichen Bescheinigungen einen gleichwerigen und niederen fachliche Arbeit anschaffen kann.
(Ich möchte in diesen Raum eien Steckdose ist keine fachliche Anweisung)
Im Elektrobereich bilden aus langen traditionellen Bedingungen ehraus die Spitze die Meister. Im Mechanikbereich etc. die Ingenieure, im Chemie/Pharmabereich die Techniker.
Sprich ein Facharbeiter kann niemals einen Meister oder Techniker fahchliche Anweisungen geben.
Warum das genau so ist kann ich mir denkene, weiss es aber nicht sicher.

Ich hoffe es ist hilfreich. Es kann sein das ich irgendwo falsch liege. Das ist halt mein Kentnisstand oder was mit vor kruzen von den Kammern und Finanzamt gesagt wurde.

Hoffe es ist euch hilfreich.

Grüße

(PS ich habe auch etxra den AuS und den über 10KV zum Meister noch dazu machen müssen)
 
Hallo Leute

Arbeiten für Geld dürfen im Elektrobereich nur von einer Person oder Frima durchgeführt werden die in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Hier dürfen sich nur Meister, Techniker (Mit einer Zusatzausbildung zum Meister) oder Ingeneuer mit einer zusätzlichen Genehmigung eintragen lassen.

Quark, das gilt solange es um eine neue Steckdose im Bad geht oder um Oma Friedas neuen Durchlauferhitzer, nicht aber in dem Bereich in welchem die meisten hier wahrscheinlich ihre Euros scheffeln, dazu siehe z.B. hier:

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/pr...t/Handwerksrecht/HWK_A_Z.jsp#Schaltschrankbau

....
Schaltschrankbau
Die zunehmende Vernetzung von Anlagen und Maschinen durch DV-gestützte Steuerungen ermöglicht neue selbständige Existenzen in diesem Bereich. Damit stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um handwerkliche oder nichthandwerkliche Tätigkeiten handelt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Metallbereich des Bauens der Schaltschränke und dem Stecken der Steuerungsverbindungen bzw. dem Anschluss am Einsatzort.
Das Bauen der Gehäuse ist dann handwerkliche Tätigkeit, wenn es sich um Einzelfertigung auf Bestellung handelt. In den überwiegenden Fällen werden die Schaltschränke entweder zugekauft, aus vorgefertigten Teilen montiert oder in Serienfertigung hergestellt. Daher liegt meist keine handwerkliche Tätigkeit vor.
Das Programmieren der Steuerung und die Verkabelung im Schaltschrank sind keine handwerklichen Tätigkeiten. Denn sie sind Spezialtätigkeiten, für die die Ausbildung in Industrieberufen erfolgt. Gleiches gilt für die Anschlüsse bei den Maschinen und Anlagen.




Hervorhebung von mir; mit Handwerk hat das also nicht mehr soviel zu tun...
 
Quark, das gilt solange es um eine neue Steckdose im Bad geht oder um Oma Friedas neuen Durchlauferhitzer, nicht aber in dem Bereich in welchem die meisten hier wahrscheinlich ihre Euros scheffeln, dazu siehe z.B. hier:

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/pr...t/Handwerksrecht/HWK_A_Z.jsp#Schaltschrankbau






Hervorhebung von mir; mit Handwerk hat das also nicht mehr soviel zu tun...


Hallo, habe nur die Auskunft wieder gegeben was mir die HWK und Innung München gesagt haben und das FA Starnberg telefonisch gesagt haben.
Laut Fa ist das Schwarzarbeit und wird je nach Situation in diesen kleinen Fällen mit nur (nur *fg*) ca. 2400 - 5000 Euro bestraft.
Das ganze ist Strafecht und kein Zivilrecht oder eine Bagatelle.
Zusätzlich dann noch eien Stafe von der zuständigen Kammer.

Laut Auskunft solle man sich das genau überlegen was man dort macht, da es mitlerweile sehr viele Fahnder gibt und nach Regierungs und Landesanweisung auch jeder Fall der auf den Tisch kommt auch bearbeitet wird.

Sachlage ist:
Arbeit muss bezahlt werden.
Bezahlte Arbeit darf nur ein Zugelassener Betrieb machen.
Bezahlung muss versteuert werden.

Kann euch auch nur das sagen was mir gesagt wurde.
Dachte es ist hilfreich.
Wers selber wissen will soll einfach bei seiner HWK oder bei seinen FA anrufen.
 
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Schwarzarbeit liegt vor, wenn jemand handwerklich Tätigkeiten ohne Eintragung ausführt (Omas neue Steckdose).

Die hier aufgeführten Tätigkeiten:

Es soll eine Flaschenabfüllanlage angeboten, projektiert, CAD, aufgebaut, programmiert, visualisiert und inbetrieb genommen werden.

Darf er das Angebot machen?
Darf er projektieren (Hardware aussuchen)?
Darf er in CAD die Zeichnungen machen? (Nur nach Vorlage oder komplett eigenständig?)
Darf er den Schaltschrank sägen, bohren und verdrahten?
Darf er die Steuerung programmieren?
Darf er die Visualisierung erstellen?
Darf er die inbetriebnahme machen?
...

fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Handwerkskammer, da industrielle Tätigkeiten.
 
Schwarzarbeit liegt vor, wenn jemand handwerklich Tätigkeiten ohne Eintragung ausführt (Omas neue Steckdose).

Die hier aufgeführten Tätigkeiten:



fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Handwerkskammer, da industrielle Tätigkeiten.


Hallo, das Weiss sich nicht, kann sich bei drei der Aufgeführten Sparten aber bedenklich erweisen.
Nähere und verbindliche Auskünfte kann dir die für dich zuständige Kammer geben.

Für IBN findest du die Angaben in der VDE0113 Teil 3 und 4, sowie 0113 Teil 19. Ist glaube ich fest EU bindend durch die 60204
(habe keien VDE zur Hand, glaube Teil 3.5.x dürste es expliziet sein)

Für Steuerungen VDE0113 Teil 11.3 und in der 661131er

Die Anderen weiss ich nicht mehr auswendig.


Hoffe es ist dir hilfreich.
 
Sprich ein Facharbeiter kann niemals einen Meister oder Techniker fahchliche Anweisungen geben.

Selbstverständlich kann er das. Auch ein Meister weiss nicht alles und wenn ich als Geselle/Facharbeiter einen Meister dabei erwische wie er aus Unwissenheit Murks baut (und das hab ich schon oft genug erlebt) kann ich ihm sagen "Nee, das darfst du so nicht machen, das musst du so und so machen!"
Auch wenn ich als Geselle die Mittelspannungsschaltberechtigung habe und der Meister nicht (und auch das kann gut sein da nicht jeder Betrieb im Mittelspannungsnetz arbeitet und sich deshalb einige Meister den Lehrgang sparen) bin ich in dem Gebiet dem Meister gegenüber weisungsbefugt - ich kann ihn z.b. dem Schaltraum verweisen da dort während Schalthandlungen nur schaltberechtigte Personen anwesend sein dürfen.


Gruß Tobi

PS: Falls jetzt wer schlau daherreden will "Als Geselle bekommst du keine Schaltberechtigung für Mittelspannung" soll er lieber von vornherein still bleiben, das stimmt nämlich nicht - den Lehrgang Schaltberechtigung kann sogar eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten machen um in der kundeneigenen Mittelspannungsanlage zu schalten ;)
 
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