VDE Prüfung

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Hallo zusammen,

ich bin Neu hier.
Kurz zu mir: bin 33 Jahre, gelernter Elektriker und habe dann 2 Jahre meine Weiterbildung zum Techniker gemacht.
Das ist nun auch schon wieder 9 Jahre her.

Zu meiner Frage: In meinem Betrieb machen wir ja die Prüfung für ortsgebundene Maschinen nach VDE0113.
Nun kommt jemand und sagt, das das so net ganz richtig ist,
es dürfen nur Personen diese Prüfung machen, die eine alle 2 Jahre wiederholende Schulung macht und
die Prüfung regelmäßig durchführen, also nicht alle 2Wochen einmal, oder so.
Was bedeutet regelmäßig???? Auslegungssache???? Der Betriebsgröße entsprechend????

Gruß daheim
 
Nun kommt jemand und sagt, das das so net ganz richtig ist,
es dürfen nur Personen diese Prüfung machen, die eine alle 2 Jahre wiederholende Schulung macht und
die Prüfung regelmäßig durchführen, also nicht alle 2Wochen einmal, oder so.

so nen Schwachsinn hab ich ja noch nie gehört, natürlich kannst DU diese Prüfungen machen....
 
Auszug aus der BGV A3
Durchführungsanweisungen zu § 2 Abs. 2:
Die Berufsgenossenschaft verweist in ihrem Mitteilungsblatt auf die im Anhang 3
aufgeführten elektrotechnischen Regeln in der jeweils gültigen Fassung.
zu § 2 Abs. 3:
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen
Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister,
Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit
mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft
nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.
Sollen Mitarbeiter, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, für festgelegte
Tätigkeiten, z.B. nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung
von elektrischen Betriebsmitteln eingesetzt werden, können diese durch eine
entsprechende Ausbildung eine Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte
Tätigkeiten“ erreichen.
 
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Nicht ganz so einfach

Hallo Themenstarter,

es ist leider nicht damit getan eine Ausbildung wie oben genannt zu absolvieren sondern es ist ganz wichtig nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS hier speziell die TRBS 1203 Teil 3 Thema Befähigte Person zu handeln!!!!!!!
Hier ein kleiner Auszug :
Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

Befähigte Personen müssen mit den durchzuführenden Maßnahmen vertraut sein und regelmässig (jährlich) an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Den genauen Wortlaut kannst Du ja in der TRBS nachlesen.
Hier der Link dazu.

Denk bitte immer daran das Du dich mit Deiner Unterschrift unter diverse Papiere im Falle eines Personenschadens oder Sachschadens verantworten mußt !:rolleyes:


MfG
Wolfgang
 
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