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</SPAN> Hallo miteinander,
ich bin Neu im Forum und möchte gleich mit einer Frage starten:
Bei Kesselanlagen ab einer gewissen Größe bzw. bei BHKWs ist es erforderlich "Not-Aus-Ketten" zur Anlagenabschaltung aufzubauen, die im Gefahrenfall die Feuerung bzw. das BHKW sicher abschalten.
Soweit klar. Gebaut wurde ein zentraler NOT-AUS-Schaltschrank, der alle Wärmeerzeugungsanlagen inkl. der Energieversorgungsleitungen (Öl/Gas, etc.) verriegelt bzw. sicher absperrt. Alle Bauteile mit Zulassung. Die NOT-Aus-Einrichtung inkl. der zugehörigen Sicherheitsketten in den Anlagenschaltanlagen sind vom TÜV abgenommen.
Jetzt wurde ich vom Bauherrn gefragt, in welchem Prüfzyklus der NOT-Aus-Einrichtung durchgeführt werden muss.
Kann mir da jemand verbindliche Auskunft (mit Angabe des Schriftsatzes oder DIN) geben zu:
- Prüfintervall Kesselanlagen
- Prüfintervall BHKW
Es gibt bereits eine Gefährdungsbeurteilungen für die Wärmeerzeugungsanlage. Da steht aber Momentan nichts über den Zeitrahmen der Nachprüfung der NOT-Aus-Steuerung drin. Wenn ich die Druckgeräterichtlinie als Grundlage nehme, dann sind Prüfungen an Sicherheitseinrichtungen je "Druckgeräteklasse" entweder 1/2-Jährlich oder 1x-jährlich gefordert, je nach Sicherheitsklasse gefordert.
Das Personal des Heizwerkes ist in der Anlagentechnik fitt und wurde mehrfach in die neuen Funktionen/Anlagenaufbauten eingewiesen. Außerdem sind immer geprüfte "Heizer" in der Schicht zum betreiben der Kessel und BHKWs vor Ort. Bisher wurde immer 1/2-jährlich die Funktion der Not-Aus-Kette geprüft.
Aber durch das neue BHKW kommt Unsicherheit auf. Der Hersteller schreibt zur Not-Aus-Schaltung nichts in seinem Bedienerhandbuch. Einzige Infos werden aufgeführt zur monatlichen Prüfung der Elektrischen Steuerung und internen Schutzmaßnahmenprüfung. Außerdem steht der Hinweis zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse, die zwar vorliegt, jedoch noch um die neuen Anlagen ergänzt werden muss.
Das Problem bei der zentralen Not-Aus-Schaltung ist, dass bei der Prüfung im gesamten Werk Wärmetechnisch keine Versorgung möglich ist. Somit ist das Ganze nur begrenzt prüfbar, weil der Zeitraum zur Wiederinbetriebnahme der Wärmeerzeugung mindestens 30 Minuten beträgt, was zu Produktionsausfällen bzw. Unterbrechungen führt.
Danke im Voraus
Michael Sommer
ich bin Neu im Forum und möchte gleich mit einer Frage starten:
Bei Kesselanlagen ab einer gewissen Größe bzw. bei BHKWs ist es erforderlich "Not-Aus-Ketten" zur Anlagenabschaltung aufzubauen, die im Gefahrenfall die Feuerung bzw. das BHKW sicher abschalten.
Soweit klar. Gebaut wurde ein zentraler NOT-AUS-Schaltschrank, der alle Wärmeerzeugungsanlagen inkl. der Energieversorgungsleitungen (Öl/Gas, etc.) verriegelt bzw. sicher absperrt. Alle Bauteile mit Zulassung. Die NOT-Aus-Einrichtung inkl. der zugehörigen Sicherheitsketten in den Anlagenschaltanlagen sind vom TÜV abgenommen.
Jetzt wurde ich vom Bauherrn gefragt, in welchem Prüfzyklus der NOT-Aus-Einrichtung durchgeführt werden muss.
Kann mir da jemand verbindliche Auskunft (mit Angabe des Schriftsatzes oder DIN) geben zu:
- Prüfintervall Kesselanlagen
- Prüfintervall BHKW
Es gibt bereits eine Gefährdungsbeurteilungen für die Wärmeerzeugungsanlage. Da steht aber Momentan nichts über den Zeitrahmen der Nachprüfung der NOT-Aus-Steuerung drin. Wenn ich die Druckgeräterichtlinie als Grundlage nehme, dann sind Prüfungen an Sicherheitseinrichtungen je "Druckgeräteklasse" entweder 1/2-Jährlich oder 1x-jährlich gefordert, je nach Sicherheitsklasse gefordert.
Das Personal des Heizwerkes ist in der Anlagentechnik fitt und wurde mehrfach in die neuen Funktionen/Anlagenaufbauten eingewiesen. Außerdem sind immer geprüfte "Heizer" in der Schicht zum betreiben der Kessel und BHKWs vor Ort. Bisher wurde immer 1/2-jährlich die Funktion der Not-Aus-Kette geprüft.
Aber durch das neue BHKW kommt Unsicherheit auf. Der Hersteller schreibt zur Not-Aus-Schaltung nichts in seinem Bedienerhandbuch. Einzige Infos werden aufgeführt zur monatlichen Prüfung der Elektrischen Steuerung und internen Schutzmaßnahmenprüfung. Außerdem steht der Hinweis zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse, die zwar vorliegt, jedoch noch um die neuen Anlagen ergänzt werden muss.
Das Problem bei der zentralen Not-Aus-Schaltung ist, dass bei der Prüfung im gesamten Werk Wärmetechnisch keine Versorgung möglich ist. Somit ist das Ganze nur begrenzt prüfbar, weil der Zeitraum zur Wiederinbetriebnahme der Wärmeerzeugung mindestens 30 Minuten beträgt, was zu Produktionsausfällen bzw. Unterbrechungen führt.
Danke im Voraus
Michael Sommer