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Ein gesundes neues Jahr an alle Forenmitglieder,
um die nachfolgende Problematik besser zu umschreiben eine kurze Vorgeschichte.
Ich arbeite bei einem Sondermaschinenhersteller am elektrischen Prüfstand, bei uns kommen soweit
möglich alle Anlagenteile (Eigene Schaltschränke und Maschinenteile, sowie Zulieferteile) zusammen, werden aufgebaut, angeschlossen und anschließend getestet.
Am Prüfstand werden die Pläne ergänzt und korrigiert, alle Ein- und Ausgänge auf Richtigkeit kontrolliert und anschließend alle Baugruppen eingestellt und auf ihre Funktion geprüft, dabei ggf. Änderungen und Anpassungen in der SPS getätigt.
Am Ende stand bis jetzt immer die Sicherheitsabnahme, die Anhand eines Prüfprotokolls und
einer Prüfanweisung und den entsprechenden Schaltplänen erfolgte.
So nun jetzt zum neuen „Problem“:
Im letzten halben Jahr hat sich die Konstruktion (Mechanisch und elektrisch) auf die neuen Maschinenrichtlinen vorbereitet, d.h. es wurden neue Sicherheitsbeurteilungen gemacht, Baugruppen angepasst usw...
Dabei wurde auch der Schritt zu den Pilz Pnotz Multi Sicherheitsschaltgeräten gemacht.
Jetzt wird plötzlich vom Prüfstandpersonal verlangt, für die Anlagensicherheit zu unterschreiben!!
Prinzipiell wäre das für mich nicht einmal so ein großes Problem, doch warum unterschreiben die Konstrukteure nicht für die von ihnen als sicher eingestuften Baugruppen und Maschinen?!
Zudem gibt es jetzt keine richtigen Prüfanweisungen und Protokolle mehr, wie diese Prüfung zu erfolgen hat.
Es gibt noch einen weiteren Streitpunkt und zwar wurden in der Softwareentwicklung einige Personen ausgesucht, die für die Software in den Pilzgeräten zuständig sind. Die Projekte sind zur Zeit erstens noch nicht fehlerfrei und zweitens soll das Prüfstandpersonal keinen Zugriff mehr auf die Software haben.
Aus den oben genannten Gründen weigert sich die gesamte Abteilung derzeit für die Anlagensicherheit mit dem eigenen Namen zu unterschreiben, da uns ja einerseits die Verantwortung entzogen wird (Softwareschutz) und andererseits keine Prüfanweisungen vorgegeben werden.
Uns wurde auch nicht beantwortet was mit dieser Unterschrift auf uns zukommen kann, speziell im Falle eines Fehlers oder Unfalles.(Rechtlicher Hintergrund / Haftbarkeit)
Mich würde jetzt mal brennend interessieren wie das in anderen Firmen gehandhabt wird, da hier ja einige von euch auch im Anlagenbau oder ähnlichem tätig sind.
Wer unterschreibt, wie wird getestet (Vorgaben?!).
Nur als Zusatzinformation: Bei uns gibt es in der ganzen Firma keinen Sicherheitsingenieur mit dem man sich auseinander setzen könnte.
Danke an alle die sich hier durchkämpfen und vielleicht noch eine hilfreiche oder informative Antwort beisteuern!
Gruß wee
um die nachfolgende Problematik besser zu umschreiben eine kurze Vorgeschichte.
Ich arbeite bei einem Sondermaschinenhersteller am elektrischen Prüfstand, bei uns kommen soweit
möglich alle Anlagenteile (Eigene Schaltschränke und Maschinenteile, sowie Zulieferteile) zusammen, werden aufgebaut, angeschlossen und anschließend getestet.
Am Prüfstand werden die Pläne ergänzt und korrigiert, alle Ein- und Ausgänge auf Richtigkeit kontrolliert und anschließend alle Baugruppen eingestellt und auf ihre Funktion geprüft, dabei ggf. Änderungen und Anpassungen in der SPS getätigt.
Am Ende stand bis jetzt immer die Sicherheitsabnahme, die Anhand eines Prüfprotokolls und
einer Prüfanweisung und den entsprechenden Schaltplänen erfolgte.
So nun jetzt zum neuen „Problem“:
Im letzten halben Jahr hat sich die Konstruktion (Mechanisch und elektrisch) auf die neuen Maschinenrichtlinen vorbereitet, d.h. es wurden neue Sicherheitsbeurteilungen gemacht, Baugruppen angepasst usw...
Dabei wurde auch der Schritt zu den Pilz Pnotz Multi Sicherheitsschaltgeräten gemacht.
Jetzt wird plötzlich vom Prüfstandpersonal verlangt, für die Anlagensicherheit zu unterschreiben!!
Prinzipiell wäre das für mich nicht einmal so ein großes Problem, doch warum unterschreiben die Konstrukteure nicht für die von ihnen als sicher eingestuften Baugruppen und Maschinen?!
Zudem gibt es jetzt keine richtigen Prüfanweisungen und Protokolle mehr, wie diese Prüfung zu erfolgen hat.
Es gibt noch einen weiteren Streitpunkt und zwar wurden in der Softwareentwicklung einige Personen ausgesucht, die für die Software in den Pilzgeräten zuständig sind. Die Projekte sind zur Zeit erstens noch nicht fehlerfrei und zweitens soll das Prüfstandpersonal keinen Zugriff mehr auf die Software haben.
Aus den oben genannten Gründen weigert sich die gesamte Abteilung derzeit für die Anlagensicherheit mit dem eigenen Namen zu unterschreiben, da uns ja einerseits die Verantwortung entzogen wird (Softwareschutz) und andererseits keine Prüfanweisungen vorgegeben werden.
Uns wurde auch nicht beantwortet was mit dieser Unterschrift auf uns zukommen kann, speziell im Falle eines Fehlers oder Unfalles.(Rechtlicher Hintergrund / Haftbarkeit)
Mich würde jetzt mal brennend interessieren wie das in anderen Firmen gehandhabt wird, da hier ja einige von euch auch im Anlagenbau oder ähnlichem tätig sind.
Wer unterschreibt, wie wird getestet (Vorgaben?!).
Nur als Zusatzinformation: Bei uns gibt es in der ganzen Firma keinen Sicherheitsingenieur mit dem man sich auseinander setzen könnte.
Danke an alle die sich hier durchkämpfen und vielleicht noch eine hilfreiche oder informative Antwort beisteuern!
Gruß wee