@Beren:
Habe sowas in letzter Zeit erlebt. An einer Maschine ist es zum Unfall gekommen. Mit sehr viel Glück ist es "nur" zu einem reversiblen Schaden des Bedieners gekommen.
Da diese Maschine etwas älteren Baujahres ist, war sie nicht nach EN 13849 beurteilt. In diesem Fall war es natürich schwer Nachzuweisen wer hier schuld ist.
Kann mir aber gut vorstellen, dass wenn eine Maschine nach EN 13849 beurteilt ist, alle Sicherheits-Werte per Datenblatt der Bauteile nachweisbar sind sowie die Topologie der Sicherheitsfunktionen auch der Realität entspricht, hier ein großer Vorteil für den Maschinenbauer liegt. So eine Beurteilung ist vor Gericht nicht so einfach zu zerpflücken.
Allerdings sehe ich ein Problem im Risikograph. Ich persönlich, möchte mir nicht anmassen für eine Gefahrenstelle an einer Maschine ein PLr festzulegen zu können.
Was ist eine leichte und eine schwere Verletzung? Häufigkeit oder Dauer der Gefährdungsexposition? Was ist selten und was ist häufig? usw.
Hier sollte man, finde ich, immer versuchen auf eine spezifische Norm zurückzugreifen in der erforderliche PL angegeben ist.