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Einer unserer Kundendienstmonteure hat wider besseren Wissens eine Abdeckung uber einer rotierenden Walze mit Werkzeug entfernt und danach ohne Abschalten des Hauptschalters an der Walze gearbeitet. Er hatte lediglich den Betriebsschalter ausgeschaltet. Es kam dabei fast zu einem Arbeitsunfall, weil auch nach ausschalten des Betriebsschalters diese Walze gelegentlich anläuft, weil sie sonst festfrieren könnte.
Es wurden also Warnhinweise vernachlässigt und Reparaturanweisungen nicht beachtet.
Meine Frage ist nun, reichen Warnhinweise aus oder muss ich nun wirklich jede Abdeckung, die mit 8mm Schrauben verschraubt wurde noch zusätzlich sichern?
Darf der KD-Monteur (Schlosser) an der Maschine schrauben, ohne das ein Elektriker die Maschine stillgelegt hat?
Wie sieht denn da die Rechtslage aus?
Gruß
h.scholli
Es wurden also Warnhinweise vernachlässigt und Reparaturanweisungen nicht beachtet.
Meine Frage ist nun, reichen Warnhinweise aus oder muss ich nun wirklich jede Abdeckung, die mit 8mm Schrauben verschraubt wurde noch zusätzlich sichern?
Darf der KD-Monteur (Schlosser) an der Maschine schrauben, ohne das ein Elektriker die Maschine stillgelegt hat?
Wie sieht denn da die Rechtslage aus?
Gruß
h.scholli