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Guten Morgen,
mal eine Frage zur demnächst notwendigen Dokumentation zu den Sicherheitsrelevanten Steuerungen nach der EN ISO 13849-1.
Wir sind ein Anlagenhersteller, der jedweden elektrischen und programmtechnischen Anteil der Anlage von einem Subunternehmen machen lässt, dass sich auf Schaltschrankplanung, Schaltplanerstellung, elektrische Durchführung und Programmierung jeglicher Art spezialisiert hat.
Ich würde nun behaupten, dass nun dieses Subunternehmen verpflichtet ist, diese Doku anzufertigen.
In der Praxis müsste es nach wie vor so laufen, dass der Konstrukteur (unsere Firma) vorgeben muss, welcher Performance-Level zu erreichen ist. In der gängigen Praxis, sucht auch der Konstrukteur z.B. die Sicherheitslichtschranke aus.
Dennoch muss nun das Subunternehmen nach den PL vorgaben die Schaltungen entsprechend realisieren. Sicherlich muss der Konstrukteur dann auch eine Lichtschranke mit PLe auswählen, wenn er vom Subunternehmen den PLe fordert.
Wie müsste man sich dann rechtlich absichern? Reicht es in den Auftrag an das Subunternehmen reinzuschreiben, dass sich dieses Verpflichtet die elektrische Anlage nach den PL-Vorgaben der Konstruktion und der EN ISO 13849-1 zu erstellen?
Falls es möglich ist, bitte keine Vermutungen. Es wäre toll, wenn jemand ein paar Fakten hat.
Ich habe da auch noch etwas, aber will niemanden fremdleiten und würde es später dazugeben.
Danke.
mal eine Frage zur demnächst notwendigen Dokumentation zu den Sicherheitsrelevanten Steuerungen nach der EN ISO 13849-1.
Wir sind ein Anlagenhersteller, der jedweden elektrischen und programmtechnischen Anteil der Anlage von einem Subunternehmen machen lässt, dass sich auf Schaltschrankplanung, Schaltplanerstellung, elektrische Durchführung und Programmierung jeglicher Art spezialisiert hat.
Ich würde nun behaupten, dass nun dieses Subunternehmen verpflichtet ist, diese Doku anzufertigen.
In der Praxis müsste es nach wie vor so laufen, dass der Konstrukteur (unsere Firma) vorgeben muss, welcher Performance-Level zu erreichen ist. In der gängigen Praxis, sucht auch der Konstrukteur z.B. die Sicherheitslichtschranke aus.
Dennoch muss nun das Subunternehmen nach den PL vorgaben die Schaltungen entsprechend realisieren. Sicherlich muss der Konstrukteur dann auch eine Lichtschranke mit PLe auswählen, wenn er vom Subunternehmen den PLe fordert.
Wie müsste man sich dann rechtlich absichern? Reicht es in den Auftrag an das Subunternehmen reinzuschreiben, dass sich dieses Verpflichtet die elektrische Anlage nach den PL-Vorgaben der Konstruktion und der EN ISO 13849-1 zu erstellen?
Falls es möglich ist, bitte keine Vermutungen. Es wäre toll, wenn jemand ein paar Fakten hat.
Ich habe da auch noch etwas, aber will niemanden fremdleiten und würde es später dazugeben.
Danke.