Hallo,
die Maschinenrichtlinie hat keine Übergangszeit.
Wir überall gelehrt, ist so nicht ganz richtig. Die neue MaschRL ist bereits in Kraft, stimmt. Im Moment gilt aber immer noch die Konformitätsvermutung und wie ich gerade wieder gelesen habe, soll sie bis Ende 2012 verlängert werden.
Zu Lesen hier:
Übergangsfrist EN 954-1 jetzt doch verlängert
Nach dem Verzeichnis der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 98/37/EG, abgedruckt im EU-Amtsblatt C 74/4 vom 28.03.2009, läuft die Konformitätsvermutung der EN 954-1 am 28.12.2009 aus.
Im Verzeichnis der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, abgedruckt im EU-Amtsblatt C 214/1 vom 8.9.2009, ist die EN 954-1 nicht mehr aufgeführt.
Aus den Normungskreisen gab es allerdings Mitte 2009 Meldungen, dass nach einem Beschluss der EU-Kommission die Ende des Jahres 2009 auslaufende EN 954-1 für weitere drei Jahre die Konformitätsvermutung bekommen soll. Die Europäische Kommission hatte am 18. September 2009 zu diesen Meldungen per Mail Stellung genommen und erklärt, dass das Thema der Fristverlängerung auf der Sitzung des Europäischen Maschinenausschusses am 8. Juli 2009 behandelt wurde. Nachfolgend zu dieser Sitzung habe CEN ein Schreiben an die Kommission gerichtet und hierin angefragt, ob das Datum des Ablaufs der Vermutungswirkung für die EN 954-1 ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2012 verlängert werden könne. Weiterhin hatte die Europäische Kommission in der Mail erklärt, dass Sie diese Anfrage beantworten wird. Sie würde allerdings wegen der Komplexität der damit verbundenen Zusammenhänge vorher Experten hierzu befragen und auch die Stellungnahme des Europäischen Maschinenausschusses am 7./8. Dezember 2009 einholen.
In der Sitzung des europäischen Maschinenausschusses am 7./8. Dezember 2009 wurde nunmehr eine mögliche Verlängerung der Übergangsfrist der EN 954-1 strittig zwischen den Mitgliedstaaten diskutiert. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten sprachen sich dann für eine Verlängerung der Übergangsfrist aus. Offen blieb allerdings der Zeitraum dieser Verlängerung, den die Kommission noch festlegen will. Insofern ist die entsprechende Bekanntmachung der EU-Kommission im europäischen Amtsblatt abzuwarten.
Zu beachten ist, dass es bereits Produktnormen gibt, die auf die EN ISO 13849-1 verweisen und dass weitere Produktnormen z. Z. hierauf umgestellt werden. Für diese Produkte würde die Anwendung der alten Norm EN 954-1 dann keine Konformitätsvermutung mehr auslösen. Zu beachten ist auch, dass die alte Norm EN 954-1 für neue Technologien nicht anwendbar ist. Weiterhin ist zu beachten, dass nach den allgemeinen Grundsätzen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Stand der Technik einzuhalten ist, was auch der Maßstab einer Produktprüfung durch die Marktüberwachungsbehörde wäre. Der Hersteller muss deshalb selbst prüfen, ob die alte Norm EN 954-1 für sein Produkt den Stand der Technik darstellt oder ob sich dieser in der neuen EN ISO 13849-1 findet. Dies sollte er auch vor dem Hintergrund der Produkthaftungsrichtlinie abwägen, die ja den Stand von Wissenschaft und Technik verlangt.
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