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Hallo,
an einer unserer konventionellen Drehbänken (ca. 25 Jahre alt) ist unsere Sicherheitsfachkraft zu dem Schluss gekommen, dass diese mit einem Not Aus Schalter nachgerüstet werden soll.
Ich würde das so interpretieren:
Keine wesendliche Veränderung, da die Sicherheit erhöht wird, d.h. keine neue CE Prozedur.
Welche Sicherheitskategorie ist denn dann bei so einem Fall anzuwenden, damit die ich die Architektur der Abschaltung vornehmen kann. Muss bei Sicherheitserhöhung trotzdem der Risikograph nach EN 13849 zur Ermittlung des Performancelevels herangezogen werden oder würde in so einem Fall eine Abschaltung nach Kat. B oder 1 reichen?
an einer unserer konventionellen Drehbänken (ca. 25 Jahre alt) ist unsere Sicherheitsfachkraft zu dem Schluss gekommen, dass diese mit einem Not Aus Schalter nachgerüstet werden soll.
Ich würde das so interpretieren:
Keine wesendliche Veränderung, da die Sicherheit erhöht wird, d.h. keine neue CE Prozedur.
Welche Sicherheitskategorie ist denn dann bei so einem Fall anzuwenden, damit die ich die Architektur der Abschaltung vornehmen kann. Muss bei Sicherheitserhöhung trotzdem der Risikograph nach EN 13849 zur Ermittlung des Performancelevels herangezogen werden oder würde in so einem Fall eine Abschaltung nach Kat. B oder 1 reichen?