Sicherheitseinrichtung weglassen auf Kundenwunsch

Der Satz ist zweideutig. Du schreibst von Lebensgefahr und dann ein Schloss und Zugang zur Maschine.
Ihr macht auffällig viele Kompromisse und das wird euch definitiv einholen. Glaube einem schon in die Jahre gekommenen Menschen, entweder passiert was oder Betreiber bekommt einen GF der verantwortlich mit dem Thema umgeht oder es werden entsprechend der BetrSichV GBUs gemacht und dann festgestellt das Ihr Normen nicht eingehalten habt. Und jetzt Frage mal wer dann in der ersten Reihe steht. Schon mehrfach erlebt, dann fällt der Satz, wer ist den Hersteller der Maschine, wer hat den die Konformität erklärt? Sie müssen doch als Hersteller wissen was zu tun ist! Usw.
Noch eine Anmerkung zum Schluss, da es sich anscheinend um einen Regelmäßigen Zugang handelt und Ihr das Wisst reden wir hier mindestens von grober Fahrlässigkeit.
Also wir machen keine Kompromisse. hatte erst heute wieder eine Diskussion mit dem Kunden darüber und ich konnte ihn überzeugen.ICH will die Zuhaltung ja auch und ich werde sie durchsetzen.

Ja genau darum geht es mir jetzt. wenn nun jemand in der GBU feststellt, dass da eine Zuhaltung hin muss dann hat man die Schutzmaßnahme nicht ausreichend gemacht, aber grob fahrlässig ist das doch nicht. grob fahrlässig wäre, wenn ich keine Sicherheitseinrichtung anbringe(hier ist ja zumindest ein Gatter plus Schloss-> also ein Fehler bei der Auswahl der Sicherheitseinrichtung). Grobe Fahlässigkeit, bei der falschen Auswahl an Sicherheitstechnik zu unterstellen finde ich zu krass und eher als panikmache.

wir sind ja im Prinzip der gleichen Meinung, es ist nur schwierig zu begründen, "das steht so in der Norm". interessant zu wissen wäre, wenn du nur ein Schloss anbringst und keine Zuhaltung und es passiert etwas, dann passiert dir, das und das. klar so eine Aussage bekomme ich in einem Forum nicht (ist ja voll verständlich).
p.s. was heißt GF?
 
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@ safety: bringt es mir etwas die 14120 zu holen, solange sie noch ein Entwurf ist? Danach arbeiten/darauf beziehen kann ich mich ja nicht oder? sobald sie gültig ist brauche ich sie definitiv.
 
Hallo, naja Ihr macht keine Kompromisse sehe ich anders aber ist nicht mein Thema. Waren da nicht Themen mit reinen Personenbezogenen Schutzmaßnahmen usw.
Ich hatte schon Kontakt zu Staatsanwälten und panische Anrufe von Arbeitgebern und Herstellern von Maschinen muss schon Nachts ganz schnell Maschinen begutachten und Sofortmaßnahmen einleiten und…….
Der Rest wird sich zeigen wenn mal was passiert ist und man kann mir sicherlich einiges anlasten aber Panik mache gehört sicher nicht dazu. Mein Ziel ist immer eine praktikable und auch dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahme aufzubauen und zu empfehlen.
Ich werde auch zu den Themen nichts mehr beitragen und auch nicht können, es gleicht sich immer was Du schreibst, wir drehen uns im Kreis. Ich kann Dir nur sagen was da so in der Richtlinie und den Normen steht. Letztendlich müsst Ihr die Verantwortung übernehmen und da es ja nicht oft vorkommt ist es durchaus möglich dass alles gut geht. Leider kenne ich mittlerweile auch die andere Seite der Medaille und das wollte ich Dir mitteilen.
Also ich schätze Dich so ein das Du Normen lesen und verstehen kannst und das ist nun mal der Maßstab. Was Ihr draus macht ist eure Sache.
Normenentwürfe muss man nicht kann man, aber diese können auch den Stand der Technik wiederspiegeln.
Also noch viel Spaß.
 
Die Sicherheitstechnik kennt das TOP-Prinzip.
Technisch - Organisatorisch - Personell.
Nur wenn technische Massnahmen nicht möglich sind, sind im Prinzip organisatorische Massnahmen möglich.
Sind organisatorische Massnahmen nicht möglich, dann sind personelle Massnahmen erlaubt.
Nur sind die Hürden sehr hoch. Wie begründet du, dass eine technische Lösung nicht möglich ist?
Ein Vorhängeschloß zählt hier definitiv nicht dazu.

Gruß
Dieter
 
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Hallo Stevenn,
als Lieferant bist du ja bestimmt ein Konzept was der Norm entspricht.
Wenn dein Kunde etwas anderes wünscht, deren Lössung nicht in euer
Sicherheits Konzept passt, soll er doch Normen benennen, die sein Ansinnen
zulassen.

Also einfach den Spieß umdrehen und vor allen Dingen ein Angebot erstellen
was die Erarbeitung eines neuen Sicherheitskonzept kostet, bei Geld werden
die meisten still.
 
@safety: nicht das du mich falsch verstehst, ich schätze deine Meinung und bin froh darüber, wenn du dich beteiligst.;)
die Fragen die ich stelle, sind einfach solche mit denen ich mich tagtäglich auseinandersetzen muss und da wollt ich halt eure Meinung dazu wissen.
 
Die Sicherheitstechnik kennt das TOP-Prinzip.
Technisch - Organisatorisch - Personell.
Nur wenn technische Massnahmen nicht möglich sind, sind im Prinzip organisatorische Massnahmen möglich.
Sind organisatorische Massnahmen nicht möglich, dann sind personelle Massnahmen erlaubt.
Nur sind die Hürden sehr hoch. Wie begründet du, dass eine technische Lösung nicht möglich ist?
Ein Vorhängeschloß zählt hier definitiv nicht dazu.

Gruß
Dieter
das ist mir bekannt, kommt ja mehr von der Betreiberseite. Besser noch ist STOP Substitution technisch organisatorisch persönlich.
bei mir ist es dann das iterative Verfahren der 12100, ist aber vom Prinzip her gleich.
Das Prinzip ist mir bekannt und ich handle auch danach. ich wollte halt wissen, wie ihr vorgeht wenn der kunde dann sagt, "so nehme ich die Maschine nicht ab".
 
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Also einfach den Spieß umdrehen und vor allen Dingen ein Angebot erstellen
was die Erarbeitung eines neuen Sicherheitskonzept kostet, bei Geld werden
die meisten still.
so rudern die Kunden meistens zurück ja ;)
nur verstehen die Kunden halt nicht, warum ein Schloss nicht ausreicht sondern eine Zuhaltung hin muss. DA kann ich noch so viel aus Normen zitieren
 
ich wollte halt wissen, wie ihr vorgeht wenn der kunde dann sagt, "so nehme ich die Maschine nicht ab".
Das ist dann aber kein Sicherheitsthema, sondern ein Thema aus dem Bereich "Lastenheft -> Konstruktionsdurchsprache -> Pflichtenheft".
Wie bereits schonmal vorher erwähnt, sollten im Vorfeld Zuhaltungen besprochen werden.

Gruß
Dieter
 
Das ist dann aber kein Sicherheitsthema, sondern ein Thema aus dem Bereich "Lastenheft -> Konstruktionsdurchsprache -> Pflichtenheft".
Wie bereits schonmal vorher erwähnt, sollten im Vorfeld Zuhaltungen besprochen werden.
Gruß
Dieter
Da hast du recht, da ist halt das Riesenproblem, das der ein oder andere Mitbewerber es mit den Zuhaltungen nicht so genau nimmt und der Kunde diesen dann bevorzugt, weil er bei ihm rein kann. Deswegen ergibt sich das komplette Konzept meistens erst wenn der Kunde uns beauftragt hat, sonst sind wir chancenlos.
 
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Da hast du recht, da ist halt das Riesenproblem, das der ein oder andere Mitbewerber es mit den Zuhaltungen nicht so genau nimmt und der Kunde diesen dann bevorzugt, weil er bei ihm rein kann. Deswegen ergibt sich das komplette Konzept meistens erst wenn der Kunde uns beauftragt hat, sonst sind wir chancenlos.

Für mich ein klassischer Fall von "Selber schuld". Wenn ihr die Thematik kennt, dann dürft ihr euch da jetzt euch nicht wundern.

Aber um auch was Sachliches dazu zu sagen:
Schau dir mal Schlüsseltransfer-Syteme an. Da hat der Kunde sein Schloss und du die sichere Anlage

Gruß
Dieter
 
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