[FONT="]Hallo Tommi,
hier nochmal ein Ausschnitt aus der alten 954-1, auch da musste man schon eine Prüfung in geeigneten Zeitabständen durchführen also so neu ist dies nicht man hatte aber anhand der
Risikobeurteilung Spielraum und eben auch die volle Verantwortung! Wenn Du Dir die ganzen sogenannten Kategorie 2 Schaltungen ansiehst die realisiert wurden dann wirst Du erkennen das viele Schaltungen auch schon den alten Anforderungen nicht entsprochen haben. Man musste in der Risikobeurteilung festlegen wie häufig die Testung durch geführt werden muss. Und genau da haben die meisten sich bestimmte Schaltungsbeispiel angesehen und einfach umgesetzt. Wie willst Du einen Einkanalig ausgeführten Mechanischen Verriegelungsschalter Bauart 1 oder 2 testen? Das geht doch nur mit einem zweiten![/FONT]
[FONT="]Lese auch mal den Fett hervorgehobenen Teil, auch damals war den Normenersteller klar das die Kategorie 2 nur für bestimmte Technologien bestimmt ist. Und mal ehrlich Kategorie 2 ist eine etwas bessere Kategorie B die Sicherheit kommt von der Testung also vom Testkanal und dies hat man beim vereinfachten Verfahren nach DIN EN ISO13849-1 4.5.4 jetzt noch mehr berücksichtigt.[/FONT]
[FONT="]6.2.3 Kategorie 2[/FONT]
[FONT="]Die Anforderungen von Kategorie B, die Verwendung bewährter[/FONT]
[FONT="]Sicherheitsprinzipien und die Anforderungen dieses Unterabschnittes[/FONT]
[FONT="]müssen erfüllt sein.[/FONT]
[FONT="]Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen der Kategorie 2[/FONT]
[FONT="]müssen so gestaltet werden, daß ihre Sicherheitsfunktion(en)[/FONT]
[FONT="]in geeigneten Zeitabständen durch die Maschinensteuerung[/FONT]
[FONT="]geprüft werden. Die Prüfung der Sicherheitsfunktion(en) muß[/FONT]
[FONT="]- [/FONT][FONT="]beim Anlauf der Maschine und vor Einleiten eines gefahrlichen[/FONT]
[FONT="]Zustandes, und[/FONT]
[FONT="]- [/FONT][FONT="]periodisch während des Betriebs, wenn die Risikoanalyse[/FONT]
[FONT="]und die Betriebsart zeigen, daß dies notwendig[/FONT]
[FONT="]ist, erfolgen.[/FONT]
[FONT="]Diese Prüfung darf automatisch oder manuell eingeleitet werden.[/FONT]
[FONT="]Jede Prüfung der Sicherheitsfunktion(en) muß entweder[/FONT]
[FONT="]- [/FONT][FONT="]den Betrieb zulassen, wenn keine Fehler erkannt[/FONT]
[FONT="]wurden, oder[/FONT]
[FONT="]- [/FONT][FONT="]einen Ausgang für die Einleitung angemessener[/FONT]
[FONT="]Steuerungsmaßnahmen erzeugen, wenn ein Fehler[/FONT]
[FONT="]erkannt wurde. Wann immer möglich, rnuß dieser Ausgang[/FONT]
[FONT="]einen sicheren Zustand einleiten. Wenn die Einleitung[/FONT]
[FONT="]eines sicheren Zustands nicht möglich ist, z. B. Verschweißen[/FONT]
[FONT="]des Kontakts beim Endschalter, rnuß der[/FONT]
[FONT="]Ausgang eine Warnung vor der Gefährdung vorsehen.[/FONT]
[FONT="]Die Prüfung selbst darf nicht zu einem gefählichen Zustand[/FONT]
[FONT="]führen. Die Prüfeinrichtung darf als Bestandteil des die[/FONT]
[FONT="]Sicherheitsfunktion ausführenden sicherheitsbezogenen Teiles[/FONT]
[FONT="]der Steuerung oder getrennt davon vorgesehen sein.[/FONT]
[FONT="]Nach Erkennung eines Fehlers rnuß ein sicherer Zustand bis[/FONT]
[FONT="]zur Behebung des Fehlers aufrechterhalten werden.[/FONT]
[FONT="]ANMERKUNG 1: In einigen Fällen ist Kategorie 2[/FONT]
[FONT="]nicht anwendbar, da sich die Prüfung der Sicherheitsfunktionen[/FONT]
[FONT="]nicht bei allen Bauteilen, z. B. Druckschalter[/FONT]
[FONT="]oder Temperatursensoren, durchführen Iäßt.[/FONT]
[FONT="]ANMERKUNG 2: Kategorie 2 kann im allgemeinen[/FONT]
[FONT="]mit elektronischen Techniken realisiert werden, z. B.[/FONT]
[FONT="]in Schutzeinrichtungen und bestimmten Steuerungen.[/FONT]
[FONT="]ANMERKUNG 3: Dieses Systemverhalten Iäßt zu,[/FONT]
[FONT="]daß:[/FONT]
[FONT="]- [/FONT][FONT="]das Auftreten eines Fehlers zum Verlust der[/FONT]
[FONT="]Sicherheitsfunktion zwischen den Prüfungen[/FONT]
[FONT="]führt;[/FONT]
[FONT="]- [/FONT][FONT="]der Verlust der Sicherheitsfunktion bei der[/FONT]
[FONT="]Prüfung erkannt wird.[/FONT]