Hallo Zusammen
Eine Antwort zu dieser Frage findet man in der Norm EN 60204-1;2006.
Im Abschnitt 6.4 Schutz durch PELV; Absatz 6.4.1 Allgemeine Anforderungen, Anmerkung b) - steht:
Eine Seite des Stromkreises oder ein Punkt der Energiequelle dieses Stromkreises muss an das Schutzleitersystem angeschlosssen werden.
Unter Abschnitt 9.4.3.1 Erdschlüsse, Methode a) - 2) ist zu lesen:
Steuerstromkreise, die von einem Steuertransformator gespeist werden, der nicht mit dem Schutzleitersystem verbunden ist, ...... , sind jedoch mit einem Gerät versehen, das im Erdschlussfall den Stromkreis automatisch unterbricht.
Das heisst nichts anderes, als in solch einem Falle eine Isolationsüberwachung notwendig wird. Unter Umständen recht teuer.
Ebenso ist am Anfang im gleichen Abschnitt (9.4.3.1 Erdschlüsse) folgendes zu lesen:
Erdschlüsse in irgendeinem Steuerstromkreis dürfen nicht zu einem unbeabsichtigten Anlauf oder potenziell gefahrbringenden Bewegung führen oder das Stillsetzen der Maschine zu verhindern.
Um nun in jedem Falle, bei einem geerdeten Steuerstromkreis, einen möglichen Erdschluss zu detektieren und die vorgeschaltete Überstromschutzeinrichtung zum Auslösen zu bringen, muss ein metallenes Gehäuse geerdet werden. Die Norm unterscheidet in diesem Falle nicht, ob eine Klein- oder andere Spannung verwendet wird.
Ich denke, mit diesen Auszügen aus der Eingangs erwähnten Norm, ist die Frage zur Erdung eines metallenen Gehäuses beantwortet.
Mit Gruss und schöne Ostertage
Hans