Betriebsart 2 Einrichtbetrieb

Profilator

Level-2
Beiträge
117
Reaktionspunkte
15
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo

habe folgendes gefunden :

Um die Maschine für den Automatikbetrieb vorzubereiten, ist der Einrichtbetrieb vorhanden. Dazu muss an der Maschine über einen Schlüsselschalter der Einrichtbetrieb angewählt werden.
Um diese Betriebsart verwenden zu dürfen, müssen Maschinenfahrer speziell geschult sein.


Die Maschinenfunktionen sind in dieser Betriebsart gegenüber dem Automatikbetrieb deutlich beschränkt. Die Geschwindigkeit aller Achsen darf im Einrichtbetrieb nicht über 2 m pro Minute betragen und müssen über Handrad oder Tippbetrieb betätigt werden.
Beim Loslassen dieser Bedienelemente werden die Antriebe sofort abgeschaltet
.

Ich möchte - bei offener Schutztür - wie oben beschrieben Servoachsen mithilfe eines 3-Stufigen Zustimmschalters von Euchner (Totmann) verfahren. Über den "Totmann" wird die Leistung (Netzschütz
2-kanalig) der Servoachsen geschaltet.
Fahrbefehl für die Achsen mit den + / - Tasten im Tippbetrieb via Standard - SPS.

Das müsste doch reichen - oder ist dafür unbedingt auch noch "sicher überwachte Geschwindigkeit" per
Safety o.Ä. erforderlich ? Über den "Totmann" wird doch die Leistung gem Kat 3 / PL d geschaltet.


Danke für Antworten - und geruhsame Weihnachten !



 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

also was ich gerade in der alten VDI2854 und in der neuen ISO11161 recherchiert
habe ist, daß die sicher reduzierte Geschwindigkeit die ist, bei der man ohne 3-stufigem
Zustimmschalter im Gefahrenbereich sein darf. Bei normaler reduzierter
Geschwindigkeit dann halt mit 3-stufigem Zustimmschalter.

Einige andere Bedingungen gelten allerdings auch noch.

Allerdings habe ich das Gefühl, daß immer mehr Leute von der sicher reduzierten
Geschwindigkeit reden. Meinen die die dann auch immer.

Mal sehen, was die Kollegen sagen...

Gruß
Tommi
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren

Hallo,
ich entschuldige mich gleich für den langen Beitrag und die Zerstörung von alten Weltbildern.

Was sagt die Maschinenrichtlinie zur Sonderbetriebsart.
Abschnitt 1.2.5
Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten
Die gewählte Steuerungs- oder Betriebsart muss allen anderen Steuerungs- und Betriebsfunktionen außer dem
NOT-HALT übergeordnet sein.
Ist die Maschine so konstruiert und gebaut, dass mehrere Steuerungs- oder Betriebsarten mit unterschiedlichen
Schutzmaßnahmen und/oder Arbeitsverfahren möglich sind, so muss sie mit einem in jeder Stellung
abschließbaren Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalter ausgestattet sein. Jede Stellung des Wahlschalters
muss deutlich erkennbar sein und darf nur einer Steuerungs- oder Betriebsart entsprechen.
Der Wahlschalter kann durch andere Wahleinrichtungen ersetzt werden, durch die die Nutzung bestimmter
Funktionen der Maschine auf bestimmte Personenkreise beschränkt werden kann.
Ist für bestimmte Arbeiten ein Betrieb der Maschine bei geöffneter oder abgenommener trennender Schutzeinrichtung
und/oder ausgeschalteter nichttrennender Schutzeinrichtung erforderlich, so sind der entsprechenden
Stellung des Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalters gleichzeitig folgende Steuerungsvorgaben zuzuordnen:
— Alle anderen Steuerungs- oder Betriebsarten sind nicht möglich;
— der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur möglich, solange die entsprechenden Befehlseinrichtungen
betätigt werden;
— der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur unter geringeren Risikobedingungen möglich, und Gefährdungen,
die sich aus Befehlsverkettungen ergeben, werden ausgeschaltet;
— der Betrieb gefährlicher Funktionen durch absichtliche oder unabsichtliche Einwirkung auf die Sensoren
der Maschine ist nicht möglich.
Können diese vier Voraussetzungen nicht gleichzeitig erfüllt werden, so muss der Steuerungs- oder Betriebsartenwahlschalter
andere Schutzmaßnahmen auslösen, die so angelegt und beschaffen sind, dass ein sicherer
Arbeitsbereich gewährleistet ist.
Vom Betätigungsplatz des Wahlschalters aus müssen sich die jeweils betriebenen Maschinenteile steuern lassen.
1.2.6.
Die DIN EN ISO12100 konkretisiert diesen Sachverhalt:
6.2.11.9 Steuerungsart für das Einrichten, Teachen, Umrüsten, die Fehlersuche sowie für
Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Falls für das Einrichten, Teachen, Umrüsten, die Fehlersuche oder für Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten
von Maschinen eine trennende Schutzeinrichtung versetzt oder entfernt und/oder eine
nichttrennende Schutzeinrichtung abgeschaltet werden muss und es für diese Aufgaben erforderlich ist, die
Maschine oder einen Teil der Maschine in Gang zu setzen, muss die Sicherheit der Bedienperson durch eine
spezifische Steuerungsart erreicht werden, bei der gleichzeitig
a) alle weiteren Steuerungsarten abgeschaltet werden,
b) der Betrieb der gefährdenden Teile nur durch kontinuierliche Betätigung einer Zustimmungseinrichtung, einer Zweihandschaltung oder einer Steuerungseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung zugelassen wird,
c) der Betrieb der gefährdenden Teile nur unter Bedingungen mit vermindertem Risiko zugelassen wird (z. B. verminderte Geschwindigkeit, verminderter Energie-/Kraftaufwand, schrittweiser Vorschub, z. B. mit einer Schrittschaltung), und
d) der Betrieb gefährdender Funktionen durch absichtliche oder unabsichtliche Einwirkung auf die Sensoren
der Maschine nicht möglich ist.
ANMERKUNG Für einige spezielle Maschinen können andere Schutzmaßnahmen angebracht sein.
Diese Steuerungsart muss mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen verbunden werden:
⎯ Zugangsbeschränkung zum Gefährdungsbereich, so weit wie möglich;
⎯ Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall in unmittelbarer Reichweite der Bedienperson;
⎯ tragbare Steuerungseinheit (Schwenkarmschalttafel) und/oder örtliche Befehlseinrichtungen, welche die
Sicht auf die zu steuernden Teile zulassen.
Siehe IEC 60204-1.

Also was ist nun zu tun und welche Sicherheitsfunkionen ergeben sich daraus:
Man hat eine Maschine gebaut die Gefährdungen aufweist, diese Gefährdungen hat man durch eine trennende Schutzeinrichtung nach EN 953 aufgebaut und versucht zu mindern, jetzt muss aber Zugang zur Maschine vorhanden sein dazu baut man bewegliche trennende Schutzeinrichtungen an die Maschine, jetzt wird aber eine bewegliche trennende Schutzeinrichtung beim öffnen zu einer nicht trennenden Schutzeinrichtung, um aber jetzt die Maschine wieder sicher zubekommen, wird nun ein Verriegelungsschalter an die bewegliche trennende Schutzeinrichtung gebaut der beim öffnen die Gefährdung hinter der Schutztür verhindert also verriegelt, dies hat nichts mit Zuhaltung zu tun.

Daraus ergeben sich jetzt die Sicherheitsfunktionen:
Wenn eine der verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen geöffnet wird dann schalten wir die gefahrbringenden Antriebe in einen Sicheren Zustand.
Bei geöffneter verriegelter trennender Schutzeinrichtung wird der unerwartete Anlauf sicher verhindert.
Eventuell kommt auch noch die Sicherheitsfunktion Zuhaltung hinzu.

Jetzt bemerken wir bei der Konstruktion der Maschine, dass man bei geöffneter trennender Schutzeinrichtung verschiedene gefährliche Bewegungen ausführen muss, also zerstören wir wieder unser Sicherheitskonzept.
Jetzt schreibt die MRL vor, einen Schlüsselschalter der diese Sonderbetriebsart einschaltet, warum, weil man dies auf gesondert geschultes Personal begrenzen will, da eine besonders Gefährliche Situation. Also ist der Schlüsselschalter in einer SF.
Weiter werden alle anderen Betriebsarten abgeschaltet, eine Befehlsverkettung führ nicht zu einer unkontrollierten Bewegung. Dies erreicht man am besten wenn alle nicht zugelassenen Aktoren sicher abgeschaltet sind.
Eine Bewegung der Gefahrbringenden Antriebe wird nur zugelassen wenn eine Zustimmeinrichtung betätigt wird dies kann je nach Risikobeurteilung eine Tipptaste oder ein Typ 3 Zustimmtaster oder auch eine Zweihandsteuerung sein. Bei der Zweihandsteuerung kann man sich unterumständen die sichere Geschwindigkeit ersparen.
Und man muss diese gefährlichen Bewegungen mit einem verminderten Risiko betreiben,
heißt sichere verminderte Geschwindigkeit, verminderte Kraft/Moment/Energie, schrittweiser
Vorschub, dies ist eine Sicherheitsfunktion

Verstehen muss man das Ganze als Risikominderungsmaßnahme, also wie bekomme ich
ein akzeptables Restrisiko auch bei Einrichtbetrieb hin und damit wird das Ganze zu einer
Sicherheitsfunktion bzw. zu mehreren.

Weitere Maßnahmen sind Begrenzung auf bestimmte Schutztüren, Begrenzung auf
bestimmte Antrieb und Funktionen, Not-Halt Tasten in der Nähe.
Es gibt Typ C Normen die auch Bewegungen ohne Zustimmeinrichtung zu lassen aber meist
nur mit sehr langsamer Geschwindigkeit. Also wenn Typ-C Norm vorhanden darin suchen.

Bestimmung der SF können wir bei Bedarf auch mal durch diskutieren.

Wichtig die verminderte Geschwindigkeit ist eine Risikominderungsmaßnahme und somit
eine Sicherheitsfunktion bei der auch ein PLr ermittelt wird.
 
Hallo Tommi,
sollte nur ein kleiner Scherz sein, um dieses Thema etwas aufzulockern.
Zu Deinem Beitrag:
also was ich gerade in der alten VDI2854 und in der neuen ISO11161 recherchiert
habe ist, daß die sicher reduzierte Geschwindigkeit die ist, bei der man ohne 3-stufigem
Zustimmschalter im Gefahrenbereich sein darf. Bei normaler reduzierter
Geschwindigkeit dann halt mit 3-stufigem Zustimmschalter.
Ob es eine SF ist oder nicht ergibt sich aus der Risikominderung. Also wenn man aufgrund der Gefährdungssituation durch die verminderte Geschwindigkeit ein Risikominderen will dann ist diese in entsprechenden Niveau sprich PLr auszuführen, das ist Sinn und Zweck der funktionalen Sicherheit.

Tyo-C Normen können ja Typ-A und B Normen überschreiben und höhere Risiken zulassen, also ist wie immer der erste Blick auf Typ-C Normen, wenn es die dann gibt. Hier findet man auch Geschwindigkeits Angaben. Es gibt ein Dokument der BG in welchem viele Geschwindigkeiten aufgeführt sind.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Danke Safety für den ausführlichen Beitrag.

Mir ist das alles Bewußt, und ich will ja auch alle die geforderten Maßnahmen realisiern.
z.B. Schlüsselsschalter, immer nur eine Bewegung, nur geringe Geschwindigkeit usw. - aber erfüllt ein
ja von vielen Herstellern angebotener Zustimmschalter ( keine 2-Hand-Schaltung ) mit der besagten "Totmann" Funktion mit dem ich die Leistung der Servoantriebe 2-kanalig HW-mäßig abschalte - also
beim loslassen oder ganz durchdrücken - die Forderung des Tippbetrieb ? Ich meine eigentlich schon.
 
Hallo,
SF 1 wenn der Zustimmtaster losgelassen oder durchgedrückt werden sicherheitsgerichtet abgeschaltete die Antriebe die für diese Betriebsart zugelasen.
SF 2 wenn die Betriebsart Einrichten eingeschaltet dann dürfen die in dieser Betriebsart zugelassen Antriebe nur in sicherer Verminderter Geschwindigkeit fahren.
SF 1 reicht bei einem freibeweglichen Zustimmtaster bei dem ich in die Gefährdung gelangen kann nicht aus. Siehe MRL 1.2.5
 
Hallo,

ich glaube, das Ganze ist z.Zt. eine Grauzone.
Die "sicher reduzierte Geschwindigkeit" entwickelt
sich immer mehr zum "Stand der Technik".
Das nützt Dir aber nichts, wenn Du nur einen
normalen Umrichter hast und auch keine Möglichkeit,
einen sicheren einzubauen. Das kenne ich!

Du tust schon was Gutes, aber es reicht noch nicht.
Würdest Du nichts tun, würden die Leute sich
einschließen lassen oder manipulieren.

Wenn Deine "normal reduzierte Geschwindigkeit" plötzlich
in den Eilgang umschlägt und der Kollege trotz
3-stufigem Zustimmschalter platt ist, lagst Du falsch.
Wenn Du in dem Fall eine "sichere reduzierte Geschwindigkeit"
gehabt hättest, wärst Du raus.
Aber wie hoch ist diese Wahrscheinlichkeit im Gegensatz
zum Einschließen Lassen?

Da sind wir dann wieder bei Safety's Ausführungen.

Leider aus meiner Sicht keine einfache JA/NEIN-Antwort möglich.

Gruß
Tommi

PS: Denk dran, eine Achse mit 4m/s legt in einem SPS-Zyklus ca. 8cm zurück
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
SF 2 wenn die Betriebsart Einrichten eingeschaltet dann dürfen die in dieser Betriebsart zugelassen Antriebe nur in sicherer Verminderter Geschwindigkeit fahren.

Hallo Dieter,

wo steht das so geschrieben? sichere verminderte Geschwindigkeit, ich kenne das nicht, klär mich auf!
vielleicht bin ich blind...:cool:

Gruß
Tommi ;)
 
Hallo Tommi,
ich erkläre nochmal warum man eine verminderte Geschwindigkeit in einem bestimmten PLr benötigt und dies ist keine Grauzone.
Die Anforderungen der MRL sind ein Undverknüpfung, also all diese Punkte muss man gleichzeitig erfüllen um das Risiko welches bei der Betriebsart Einrichten bei aus geschalteten Sicherheitsfunktionen vorhanden ist zu mindern.
MRL 1.2.5 :
Falls für das Einrichten, Teachen, Umrüsten, die Fehlersuche oder für Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten
von Maschinen eine trennende Schutzeinrichtung versetzt oder entfernt und/oder eine
nichttrennende Schutzeinrichtung abgeschaltet werden muss und es für diese Aufgaben erforderlich ist, die
Maschine oder einen Teil der Maschine in Gang zu setzen, muss die Sicherheit der Bedienperson durch eine
spezifische Steuerungsart erreicht werden, bei der gleichzeitig
a) alle weiteren Steuerungsarten abgeschaltet werden,
b) der Betrieb der gefährdenden Teile nur durch kontinuierliche Betätigung einer Zustimmungseinrichtung, einer Zweihandschaltung oder einer Steuerungseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung zugelassen wird,
c) der Betrieb der gefährdenden Teile nur unter Bedingungen mit vermindertem Risiko zugelassen wird (z. B. verminderte Geschwindigkeit, verminderter Energie-/Kraftaufwand, schrittweiser Vorschub, z. B. mit einer Schrittschaltung), und
d) der Betrieb gefährdender Funktionen durch absichtliche oder unabsichtliche Einwirkung auf die Sensoren
der Maschine nicht möglich ist.

Warum ist die verminderte Geschwindigkeit eine Sicherheitsfunktion, weil ich damit ein Vorhandenes Risiko mindere.
Erklärung:
Risikobeurteilung Antrieb A ergibt ein zu minderndes Risiko, also kein akzeptables Risiko. Wie oben beschrieben mindern wir jetzt zunächst das Risiko durch verriegelte trennende Schutzeinrichtungen.
Jetzt muss man in der Risikobeurteilung alle Lebensphasen, also auch Betriebsarten untersuchen und kommt zu dem Schluss man muss hier das Vorhandenen Risiko des Betreibens des Antriebs A minderen. Hier sagt nun die MRL und die DIN EN ISO 12100 oder eine Typ-C Norm wie.
Jetzt kommen wir zu dem Punkt verminderte Geschwindiglkeit, die soll ja das Risiko soweit mindern das es ein akzeptables Restrisiko darstellt. Also wie immer muss ich mir den Ausfall der Funktion ansehen und bewerten was dann passieren kann. Also es kann zu einem unkontrollierten erhöhen der Geschwindigkeit kommen was dann dazu führt das der Bediener nicht mehr reagieren kann. Also müssen jetzt eine Steuerungstechnische Schutzmaßnahme ergreifen. Bedeutet DIN EN ISO 13849-1 anwenden PLr ermitteln, jetzt haben wir die sichere verminderte Geschwindigkeit wobei hier sicher bedeutet erfüllen des erforderlichen Performancelevel.
 
Hallo,
hier noch ein Dokument der DGUV zu diesem Thema.
 

Anhänge

  • 058_MFS_E2011-08__FluidtechnischeSteuerungen_.pdf
    364,1 KB · Aufrufe: 121
c) der Betrieb der gefährdenden Teile nur unter Bedingungen mit vermindertem Risiko zugelassen wird (z. B. verminderte Geschwindigkeit, verminderter Energie-/Kraftaufwand, schrittweiser Vorschub, z. B. mit einer Schrittschaltung)

würde nicht die bei CNC-Maschinen vorhandene Betriebsart Jog / Increment die Forderung schrittweiser Vorschub erfüllen ?
Es ist bei Fräs/Drehmaschinen sehr weit verbreitet mit einem Handrad und dann nur in Betriebsart Schrittmaß
bzw. Jog / Increment die Achsen bei offener Tür zu verfahren.
Machen die (Namhaften Hersteller) das denn alle Falsch ?
 
Hallo,
ich kenne nicht im Detail die Typ-C Normen für Werkzeugmaschinen, kann mich aber schlau machen.
Wenn dies eine Sonderbetriebsart ist und bei ausgeschalteten bzw. überbrückten Schutzeinrichtungen passiert dann ist dies eine Sicherheitsfunktion. Es gibt noch den Weg der Prozessbeobachtung der aber nicht so einfach realisierbar ist. Kann ich morgen mal was Dazu schreiben, steht aber auch in der EN 11161.
Also ich habe hier jetzt schon mehrfach die Rechtlichen und auch Normativen Anforderungen beschrieben. Zu den Werkzeugmaschinen habe ich noch was im Anhang.
 

Anhänge

  • Einrichten-WZM-2011_Apr_1.pdf
    98,9 KB · Aufrufe: 78
  • 039_MFS_A2009-06_Werkstueckspannung.pdf
    548,5 KB · Aufrufe: 55
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo,
zum Betriebsartenwahlschalter sagt die MRL:
Ist die Maschine so konstruiert und gebaut, dass mehrere Steuerungs- oder Betriebsarten mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen und/oder Arbeitsverfahren möglich sind, so muss sie mit einem in jeder Stellung abschließbaren Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalter ausgestattet sein. Jede Stellung des Wahlschalters muss deutlich erkennbar sein und darf nur einer Steuerungs- oder Betriebsart entsprechen. Der Wahlschalter kann durch andere Wahleinrichtungen ersetzt werden, durch die die Nutzung bestimmter Funktionen der Maschine auf bestimmte Personenkreise beschränkt werden kann.
Jetzt kommt es wieder darauf an was dieser Schalter auslöst.
Begrenzung auf bestimmte Personen die eine besondere Quali haben.
Umschalten auf SLS > dann ist er in der SF
Ausschalten anderer Aktoren und nur Zulassen eines Aktors > dann ist er in einer SF
Werde das Thema in den nächsten Tagen nochmal aufgreifen.
 
Ich möchte fragen ob ich den Schlüsselschalter auch durch eine Passwortabfrage (evtl. mit verschiedenen Passwortleveln) auf einem Touchpanel ersetzen darf.
Die Anzeige des Zustandes kann ja mit einem anderen Funktionen überlagernden Popups realisiert werden.
Kurzum: Brauch ich unbedingt einen Hardwareschlüsselschalter oder kann ich das am TP mit verschiedenen Passwortleveln erledigen?
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Meine Meinung dazu :

Beides ist irgendwie sinnlos. Schlüssel stecken sowieso immer in dem Schalter und Passwörter kennen nach einigen Wochen sogar die Pförtner. Aber es wird in den Dokumenten immer nur vom Schlüsselschalter gesprochen.
 
Hallo Tommi,
der Begriff kommt aus der 61800-5-2
Elektrische Leistungsantriebssysteme mit einstellbarer
Drehzahl
Teil 5-2: Anforderungen an die Sicherheit –
Funktionale Sicherheit
4.2.3.4 Sicher begrenzte Geschwindigkeit (Safely-limited speed, SLS)
Die SLS-Funktion verhindert, dass der Motor die festgelegte Begrenzung der Geschwindigkeit überschreitet.
Ob ein Ersatz eines Betriebsartenwahlschalters durch ein Panel möglich ist, ist abhängig von dem genauen Einsatz, in der Regel wird es nicht möglich sein weil der PLr nicht erreicht werden kann.
Als Hersteller von Maschinen hat man die MRL einzuhalten und auch entsprechende Maßnahmen wie Betriebsartenschalter umzusetzen und das auch in der Betriebsanleitung beschreiben.
Der Betreiber muss dann das Arbeitsschutzgesetzt http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ umsetzen in Form der BetrSichV, er muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, danach dann Betriebsanweisungen verfassen in der dann auch der Umgang mit den Betriebsartenwahlschalter steht.
Also für den Hersteller ist erst mal wichtig dass er die Gesetzte einhält!
 
Hallo,
zur Verdeutlichung das diese Anforderungen nichts Neues sind den guten alten BGIA Report
5/2003.
 

Anhänge

  • rep5_03.pdf
    973,5 KB · Aufrufe: 101
Zurück
Oben