MichaelBart
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Hallo allerseits,
Bei einer Maschine wird oft die Sicherheitsschranke überbrückt. Um das schwierig machen habe ich vor, die Funktion der Lichtschranke zusätzlich per SPS zu überwachen.
Technisch habe ich keine Schwierigkeiten.
Problem ist: Die Manipulation der Lichtschranke wird von Vorgesetztem erlaubt. Er meinte, er trägt die Verantwortung, er kann eine Sicherheitseinrichtung bei Bedarf außer Funktion zu setzen und nach Unterweisung der Arbeiter weiter produzieren. Der Elektriker wurde mit einer Kündigung gedroht, als er weigerte es zu tun.
Nach meinem Wissen, der Elektriker ist mitverantwortlich.
Mich interessiert die Gesetzlage dazu. Hat jemand ähnliche Erfahrungen.
Für einen weiterführenden Hinweis (z. B. Gerichtsurteil) werde ich sehr dankbar.
Bei einer Maschine wird oft die Sicherheitsschranke überbrückt. Um das schwierig machen habe ich vor, die Funktion der Lichtschranke zusätzlich per SPS zu überwachen.
Technisch habe ich keine Schwierigkeiten.
Problem ist: Die Manipulation der Lichtschranke wird von Vorgesetztem erlaubt. Er meinte, er trägt die Verantwortung, er kann eine Sicherheitseinrichtung bei Bedarf außer Funktion zu setzen und nach Unterweisung der Arbeiter weiter produzieren. Der Elektriker wurde mit einer Kündigung gedroht, als er weigerte es zu tun.
Nach meinem Wissen, der Elektriker ist mitverantwortlich.
Mich interessiert die Gesetzlage dazu. Hat jemand ähnliche Erfahrungen.
Für einen weiterführenden Hinweis (z. B. Gerichtsurteil) werde ich sehr dankbar.