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Hallo zusammen,
habe das tolle Los mich mit dem Thema Maschinenrichtlinien zu befassen.
Wir sind ein Unternehmen das teilweise vollständige und teilweise unvollständige Maschinen herstellt.
In diesem Fall habe ich eine Frage zu einer unvollständigen Maschine. Diese wurde von extern (einem Konstrukteursbüro) konstruiert. Wir haben lediglich nach deren Angaben diese unvollständige Anlage gebaut, ausgeliefert und die Inbetriebnahme durchgeführt.
Frage: Wer muss in so einem Fall die Risikobeurteilung erstellen? Ich meine das Konsturkteursbüro, aber bin mir nicht sicher. Vielleicht kann mir einer etwas genaueres sagen. Denn die Einbauerklärung müssen wir als Hersteller liefern, oder?
Vielen Dank für Eure Unterstützung
habe das tolle Los mich mit dem Thema Maschinenrichtlinien zu befassen.
Wir sind ein Unternehmen das teilweise vollständige und teilweise unvollständige Maschinen herstellt.
In diesem Fall habe ich eine Frage zu einer unvollständigen Maschine. Diese wurde von extern (einem Konstrukteursbüro) konstruiert. Wir haben lediglich nach deren Angaben diese unvollständige Anlage gebaut, ausgeliefert und die Inbetriebnahme durchgeführt.
Frage: Wer muss in so einem Fall die Risikobeurteilung erstellen? Ich meine das Konsturkteursbüro, aber bin mir nicht sicher. Vielleicht kann mir einer etwas genaueres sagen. Denn die Einbauerklärung müssen wir als Hersteller liefern, oder?
Vielen Dank für Eure Unterstützung