EG Konformitätserklärung oder CE Konformitätserklärung

Hallo,

laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang 2 heißt es
EG-Konformitätserklärung.
Mit CE-Konformitätserklärung ist das Gleiche gemeint,
den Begriff gibt es offiziell nicht, zumindest im Bereich
der Maschinenrichtlinie.

Gruß
Tommi
 
Einbau- oder/und Konformitätserklärung?

Hallo Profis!

Unsere Anlagen bestehen z.B. aus einem Banddickenmessgerät und einem kleinen Steuerschrank.
Diese Einheit soll in einem Walzwerk eingesetzt werden um die Dicke des gewalzten Materials zu messen. Nach meinem Verständnis ist die Einheit eine unvollständige Maschine, die zunächst nach MRL betrachtet werden muss. Zusätzlich würde ich für den Steuerschrank eine CE- Kennzeichnung nach NRL und EMV-RL vorsehen.

Frage: Muss ich eine Konformitätserklärung gemäß NRL und EMV-RL und dazu eine Einbauerklärung für die MRL ausstellen?


Gruß


Joko
 
kann der Steuerschrank zusammen mit dem Banddickenmessgerät als Gesamtheit von Maschinen gelten?
 
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Ich verstehe nicht, warum ist die Kombination Steuerung+Mechanik als unvolständige Maschine so ein grosses Problem. Ich bin doch nicht der Erster, der so eine unvollständige Maschine auf den Markt bringt!
 
Ich verstehe nicht, warum ist die Kombination Steuerung+Mechanik als unvolständige Maschine so ein grosses Problem. Ich bin doch nicht der Erster, der so eine unvollständige Maschine auf den Markt bringt!
meiner Meinung nach hat die Kombination von Steuerung und Banddickenmessgerät eine bestimmte Funktion und zwar wie du oben geschrieben hast Dicke ... messen. Aber wenn ich nochmal darüber nachdenke, fehlt ein Antriebssystem oder? dann bin ich doch bei dir. sorry für die Verwirrung
 
Ich verstehe nicht, warum ist die Kombination Steuerung+Mechanik als unvolständige Maschine so ein grosses Problem. Ich bin doch nicht der Erster, der so eine unvollständige Maschine auf den Markt bringt!

Weil es noch viele andere Richtlinien gibt, die ggf. betrachtet werden müssen. Immer nur die MRL anzuwenden ist falsch
Wie ich schon geschrieben habe, ggf. bist du hier in der Messgeräterichtlinie, sonst Niederspannungsrsichtlinie, wahrscheinlich EMV, ...
Pauschal immer eine unvollständige Maschine zu liefern ist nicht rechtens, ließ dir die Anwendungsbwereiche der Richtlinien mal genauer durch.
 
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