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Hallo zusammen,wir habe eine Produktionsstrecke bestehend aus 5 einzelnen unvollständigen Maschinen die gemäß MRL als Gesamtheit zu sehen ist,da sie in einer Weise angeordnet sind, die sie als eine Einheit ausweisenund deren Zusammenwirken ein gemeinsames Ziel hat.Alle 5 Maschinen sind über eine Not-Halt-Kette "verbunden" deren Betätigungselemente über die gesamteProduktionsstrecke verteilt sind.Eine mechanische Abgrenzung zur Differenzierung einzelner Anlagenteile gibt es nicht.Für diese Produktionsstrecke gibt es insgesamt 2 Hauptschalter:1x Hauptschalter für einen Anlagenteil1x Hauptschalter für eine UV aus der die weiteren 4 Anlagenteile gespeist werden.Nun zu meiner Frage:Aus meinem Verständnis heraus, darf es für diese Verbund aus unvollständigen Maschinennur einen Hauptschalter geben.Ist diese Annahme so korrekt ?Wo kann ich dieses nachlesen ?Vielen DankGrußhardy
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