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Hallo,
ich muß hier und heute mal zum Bedienkonzept fragen und möchte (wenn es denn geht) nicht intuitive Antworten sondern mehr etwas, dass sich auf eine Maschine-Richtlinie oder ähnliche Vorschrift bezieht ...
Wir habe an unseren (neueren) Anlagen (die wir auch alle selber erstellen) im Bereich der Anlagen-Umhausung kleine Schalter-Panel. Hier sind (nach meiner Philosophie) 3 Tast-Schalter drauf, die im Einzelnen das Folgende bewirken :
Taster 1 : Stop des Automatik-Ablaufs
Taster 2 : Wieder-Eingliederung der Sicherheit (heißt im Grunde wieder scharf schalten derselben)
Taster 3 : Re-Start der Anlage
Bewirkt wird von den Schaltern das Folgende :
Taster 1 stoppt den Automatik-Ablauf und gibt die Sicherheitstür-Verriegelung frei wenn Stop erfolgt ist oder es eine Störung gibt.
Wird eine der Sicherheitstüren geöffnet so schaltet sich die Steuerspannung und die Druckluft der Anlage ab und es sind keine Bewegungen mehr möglich.
Nach dem Schließen der Türen oder der Wieder-Rückstellung des Not-Stop-Schalters ist Taster 2 zu betätigen. Danach wäre es dann erst wieder möglich, die Steuerspannung etc. einzuschalten.
Taster 3 bewirkt ein Funktions-Makro, dass nur ablaufen kann, wenn alle dafür notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Dieses Makro ist "Steuerspannung Ein", dann "Druckluft Ein" dann "alle Aggregate in Grundstellung fahren" und, falls die Anlage noch immer im Automatik-Betrieb steht, einen Start desselben.
Selbstverständlich läuft der ganze Kram in einer Safety-Steuerung ab.
So - nun die Frage dazu :
1. Ist Taster 2 überhaupt erforderlich (notwendig ist er m.E. nicht zwingend) ?
2. Ist eine Zusammenfassung von Taster 1 und Taster 3 zu einem legitim ?
Und noch eine weitere Frage :
Darf eine Anlage nach dem Einschalten gleich unmittelbar in den Automatik-Betrieb laufen (ohne selbstverständlich diesen dann auch zu starten) ?
Wie schon geschrieben ist es für mich an dieser Stelle wichtig, wenn ich einen Verweiß auf Vorschriften erhalte, die das Eine oder Andere legitimieren oder verbieten.
Ich weiß, dass das wahrscheinlich nicht so ganz einfach ist, hoffe aber ein bißchen auf die Spezialisten hierzu hier im Forum ...
Gruß
Larry
ich muß hier und heute mal zum Bedienkonzept fragen und möchte (wenn es denn geht) nicht intuitive Antworten sondern mehr etwas, dass sich auf eine Maschine-Richtlinie oder ähnliche Vorschrift bezieht ...
Wir habe an unseren (neueren) Anlagen (die wir auch alle selber erstellen) im Bereich der Anlagen-Umhausung kleine Schalter-Panel. Hier sind (nach meiner Philosophie) 3 Tast-Schalter drauf, die im Einzelnen das Folgende bewirken :
Taster 1 : Stop des Automatik-Ablaufs
Taster 2 : Wieder-Eingliederung der Sicherheit (heißt im Grunde wieder scharf schalten derselben)
Taster 3 : Re-Start der Anlage
Bewirkt wird von den Schaltern das Folgende :
Taster 1 stoppt den Automatik-Ablauf und gibt die Sicherheitstür-Verriegelung frei wenn Stop erfolgt ist oder es eine Störung gibt.
Wird eine der Sicherheitstüren geöffnet so schaltet sich die Steuerspannung und die Druckluft der Anlage ab und es sind keine Bewegungen mehr möglich.
Nach dem Schließen der Türen oder der Wieder-Rückstellung des Not-Stop-Schalters ist Taster 2 zu betätigen. Danach wäre es dann erst wieder möglich, die Steuerspannung etc. einzuschalten.
Taster 3 bewirkt ein Funktions-Makro, dass nur ablaufen kann, wenn alle dafür notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Dieses Makro ist "Steuerspannung Ein", dann "Druckluft Ein" dann "alle Aggregate in Grundstellung fahren" und, falls die Anlage noch immer im Automatik-Betrieb steht, einen Start desselben.
Selbstverständlich läuft der ganze Kram in einer Safety-Steuerung ab.
So - nun die Frage dazu :
1. Ist Taster 2 überhaupt erforderlich (notwendig ist er m.E. nicht zwingend) ?
2. Ist eine Zusammenfassung von Taster 1 und Taster 3 zu einem legitim ?
Und noch eine weitere Frage :
Darf eine Anlage nach dem Einschalten gleich unmittelbar in den Automatik-Betrieb laufen (ohne selbstverständlich diesen dann auch zu starten) ?
Wie schon geschrieben ist es für mich an dieser Stelle wichtig, wenn ich einen Verweiß auf Vorschriften erhalte, die das Eine oder Andere legitimieren oder verbieten.
Ich weiß, dass das wahrscheinlich nicht so ganz einfach ist, hoffe aber ein bißchen auf die Spezialisten hierzu hier im Forum ...
Gruß
Larry