windemacher
Level-1
- Beiträge
- 43
- Reaktionspunkte
- 0
-> Hier kostenlos registrieren
ich weis das derNot-Halt eigentlich nicht für andere Zwecke genutz werden darf!
Aber meint ihr man bekommt das irgentwie gerechtferitig wenn man, bei sehr geringer Anforderungrate (ca. 5 mal im Jahr), im Wartungshandbuch vorschreibt, das bestimmte Arbeiten nur bei eingdrücktem Nothalt durchgeführt werden dürfen?
Die ausführenden Arbeiter sind speziell hierfür ausgebildet!
Aber meint ihr man bekommt das irgentwie gerechtferitig wenn man, bei sehr geringer Anforderungrate (ca. 5 mal im Jahr), im Wartungshandbuch vorschreibt, das bestimmte Arbeiten nur bei eingdrücktem Nothalt durchgeführt werden dürfen?
Die ausführenden Arbeiter sind speziell hierfür ausgebildet!