Drehzahlüberwachung und Schutztür

Rofang

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Hallo zusammen,

bin neu hier und hab mal eine Frage.

Ich darf ein Schneidgerät modernisieren, da die "alte" Technik nicht mehr Zeitgemäß ist. Nun habe ich einige Meinungsverschiedenheiten mit meinem Vorgesetzen über die nötigen Sicherheitsbauteile. Hoffe hier kann mir jemand ein paar Tipps geben.
IST-Zustand:
Servoumrichter ohne STO, Not-Halt, Schutztürschalter mit Verriegelung, Pilz sicheres Zeitrelais PLc, SPS.
Geschnitten wird durch ein rotierendes Messer das im Schnittfall ausgefahren wird. Maschinentakt ca 0,5 sek. Die Schwungmasse lasst das Messer recht lange nachlaufen, das Zeitrelais hat eine Einstellzeit von 30 Sek. und gibt die Verriegelung des Schutztürschalters frei

SOLL-Zustand:
Servoumrichter ohne STO (neue Baureihe), PNOZmulti 2, Schutztürschalter mit Verriegelung, SPS. Ab hier sind die Diskussionspunkte: Muss ich den Stillstand überwachen um die Verriegelung freizugeben?

Ich konnte schon so weit überzeugen dass wir es sollten und habe dazu verschiedene Sensorlose Überwachungeräte rausgesucht. Ende vom Lied -> "das Geld können wir uns sparen". Nun wäre die zweite möglichkeit die ich sehe, zwei kanäle zu bilden, einmal vom Servo der ja über Resolver die Drehzahl erfasst und einmal über die SPS die die Position des Messers und Drezahl über einen Sensor erfasst. In verschiedenen anderen Beiträgen habe ich aber schon gelesen dass eine SPS maximal bis PLb einsetzbar ist.
Argument meines Vorgesetzten "da kommt man ja nicht wirklich dran" und man könnte das auch weiterhin über die reine Zeit regeln, jetzt nur über das PNOZmulti und das wäre schon so ok.

Es ist zwar eine Serienmaschine, aber eine aktuelle Risikobeurteilung gibt es nicht da sie schon seit mehreren Jahren so vertrieben wird. Ist durch die elektrische Modernisierung eine neue fällig?

Ich weiß viele Fragen, aber hoffe ich bekomme etwas neuen Input.

MfG

Rofang
 
Was bedeutet "Da kommt man ja nicht wirklich dran"? Kommt man wirklich nicht dran oder ist es unwahrscheinlich? Und wenn man dran kommt was passiert?
Ups, und schon braucht es eine Risikobeurteilung.
Frag deinen Chef mal ob er dir unterschreibt, dass man da nicht dran kommt.
 
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Naja aussage des Maschinenbauers über die Verletzungsgefahr war lapidar: Finger drin Finger ab, Hand drin Hand ab.

Unterschreiben wird mir da keiner was, möchte sich ja niemand im zweifelsfall den Schuh anziehen.

Bezüglich Risikobeurteilung habe ich schon mehrfach genörgelt. Kann ich mir aber leider nicht ausm Stein hauen. Weigern die arbeit auszuführen kann ich aber auch nicht wirklich. Darum suche ich nach besseren bzw. fundierten Argumenten.

Gruß Rofang
 
Hallo Rofang,

die Aussage vom Sicherheits-Fachmann ist genauso lapidar:
Keine Risikobeurteilung, keine Freigabe.

Wobei die Risikobeurteilung alleine, immer noch nicht bedeutet, dass alles gut ist!

LG Cassandra
 
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Hallo und danke für die Antworten.
Das Thema Risikobeurteilung ist mir bewusst, dem Maschinenbauer nicht so wirklich. Die Änderung bezieht sich "nur" auf die Steuerung (neue SPS, PNOZmulit etc.) mechanisch wird da nichts geändert da ja sonst kosten entstehen. Ich weiß es ist schwer aus der ferne zu beurteilen, aber ich möchte einfach sauber bleiben und daher würde ich gerne eine Drehzahlüberwachung einsetzten, nur habe ich keine Argumente mehr, ein entsprechender Normhinweis wäre wirklich klasse ab wann ich die Drehzahl oder vielmehr den Stillstand überwachen muss. Ist aber wahrscheinlich ebenfalls schwierig da mir ein Plr fehlt.. ich drehe mich im Kreis..

Gruß Rofang
 
wenn du ohnehin einen neuen umrichter einsetzt warum nicht einen mit sto und ss1. der ist nur unwesentlich teurer.
oder
für das pnozmulti gibt es auch sichere drehzahlüberwachung (ms1p/ms2p).

wenn nur die steuerung geändert wird und am sicherheitskonzept bzw der leistung nichts kann man ehr von einer nicht wesentlichen änderung ausgehen.
die betriebssicherheitsverordnung mußt du aber in jedem fall einhalten.

EDIT:
gerade mal nachgesehen. das multi 2 kann das msXp nicht. die normale pnozmulti kostet ca 200€ mehr
 
Zuletzt bearbeitet:
Lenze bietet bei entsprechendem Typ kein SS1 an und was viel schwieriger ist, der Kunde (Maschinenbauer) stellt diesen Umrichter bei.
Aus Platzgründen wird kein PNOZmulti eingesetzt sonder ein PNOZmulti 2 (sorry habe mich unklar ausgedrück) da gibt es noch keine Drehzahlüberwachung. Das wäre ja auch nicht das Problem, ich habe mir ja eine Sensorlose Lösung ausgesucht, je nach Hersteller zwischen 200 und 500 Euro, nun wird aber behauptet, ohne fundiertes wissen, wir benötigen das nicht. Ich möchte wissen ob das wirklich so ist oder nicht, wie so häufig wird es wohl an der fehlenden RB scheitern.
 
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Hallo,
Du hast eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung, bitte die Begriffe nicht verwechseln.
Bei der Bestimmung ob man eine Zuhaltung benötigt ist die DIN EN ISO 13855 anzuwenden, Abschnitt 9. Formel S=KxT+C
Für die Verrieglungseinrichtung gibt es die EN 1088 bzw. bald die DIN EN ISO 14119.
Es gibt die Möglichkeiten den Gefahrlosen Zustand der Achse über eine sichere Zeit abzufragen. Ist aber dann die maximale Stillstandszeit zu ermitteln oder eben über eine Stillstandsüberwachung.
Wie wird die Säge gebremst? Verschleißfrei Elektronisch?
Bitte dazu auch die Anhänge der DIN EN ISO 13855 lesen. Je nach Gefährdungslage kann bei dieser Norm das nicht sichere Bremsen ausreichend sein.
 
Hallo Safety,

die "Säge" wird gar nicht abgeschaltet, sondern trudelt aus. Normen werde ich mir anschauen, danke für die Hinweise!

Gruß Rofang
 
Hallo,
ich würde da aber schon eine Stoppkategorie 1 einsetzen.
Ansonsten ist das Konzept mit Zuhaltung und Zeitlicher Verzögerung des Öffnens nach Sicherer Trennung der Achse nach STO o.k.
Die Zeit muss dann aber das Auslaufen der Achse berücksichtigen, hier würde ich die maximale Zeit plus eine Zuschlag ansetzen dann ist das auch machbar.
Wenn das zulange dauert dann SS1 und eine Stillstandsübewachung, da es bei einer Säge ein besonders Gefährdungspotenzial ist, kein verlassen auf das elektronische herunter bremsen.
So würde ich das bei einer lange nachlaufenden Säge machen. Wenn es aber z.B. eine Metallsäge ist die durch die Bauart sehr schnell steht kann das unterumständen entfallen, eben DIN EN ISO 13855 Abschnitt 9.
 
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Hi,

werde die entsprechenden Normen besorgen lassen und mich dann einarbeiten. Muss ich, sofern ich das über die Zeit löse nicht, ein "Messprotokoll" der Zeiten anfertigen? Hab mal was aufgeschnappt von 10 Messungen die Dokumentiert werden müsssten und auch dass dies in Regelmäßigen abständen wiederholt werden müssten.

Vielen dank für die hilfreichen Antworten!

Rofang
 
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