Verwirrung über CE Dokumente für Schweißtechnik

MasterOhh

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Guten Morgen allerseits!

Ich bin hier gerade etwas durcheinander was die CE Dokumente für die Schweißtechnik eines namenhaften Herstellers betrifft.
Folgendes: Wir haben ein Komplettpaket gekauft, bestehend aus Geräteträger (Galgen auf Fahrwagen, XY- Achsen verstellbar), Schweißstromquelle, Steuergerät, Drahtvorschubeinheit und Schweißkopf (Brenner etc.).

In den mitgelieferten Dokumenten ist eine Einbauerklärung für den Geräteträger (gilt anscheint als unvollständige Maschine), und je eine Konformitätserklärung (CE) für die anderen Komponenten (gelten also alle als eigenständige Maschine ?!?) enthalten.

Nun meine Verwunderung, warum ist der Geräteträger eine unvollständige Maschine, aber das Steuergerät, die Stromquelle usw. eine vollständige Maschine?
Muss uns der Hersteller noch ein Gesamt-CE liefern? Also für Geräteträger + vollständig installierte Schweißtechnik? Oder reichen die Dokumente aus die wir bekommen haben?

Die Anlage wird bei uns so eingesetzt wie gekauft, d.h. sie wird nicht in andere Maschinen integriert (wie sonst bei uns üblich), deswegen würden wir es uns auch gerne sparen dafür unsererseits nochmal extra Papier erzeugen zu müssen......

Was haltet ihr davon?
 
Ob unvollständige Maschine oder nicht ist manchmal nicht ganz klar abzugrenzen.
Klar ist aber, dass die Konformitätserklärung erstellt werden muss, bevor die unvollständige Maschine in Betrieb genommen wird.
Je nach Sachlage kann der Verantwortliche dafür auch der Betreiber sein.
Ich habe mal eine kommentierte Fassung der MRL angehängt.
 

Anhänge

  • 2006-42-EG maschinenrichtlinie_de-1(kommentiert).pdf
    573,8 KB · Aufrufe: 13
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Hallo,

schau doch zunächst mal nach, nach welcher Richtlinie die Erklärungen sind.
Maschine- und/oder Niederspannung- und/oder EMV.
Dann sehen wir weiter.

Gruß
Tommi
 
Ich denke mal, dass die Konformitätserklärung der Komponeten (Stromquelle, Steuerung, Schweisskopf, ...) nicht aussagt dass es sich um Maschinen im Sinne der MRL handelt.
Lies erstmal durch für welche Normen und Richtlinien die Konformität erklärt wird.

Wenn das ganze eine Art "Bausatz" ist, dann habt ihr die Maschine aufgebaut, installiert und Betrieb genommen. Somit seit ihr der Hersteller der gesamten Anlage.
Deshalb müsst ihr die CE-Kennzeichnung machen.
Hat der Geräte-Hersteller alles bei euch installiert, dann könnt ihr ein komplett CE fordern.

Das Ganze ist - wie Tigerente schreibt - manchmal nicht ganz klar abzugrenzen.
Deshalb gehören solche Dinge heute schon in der Bestellung fixiert ... Nur hilft dir das jetzt nichts mehr :)

Gruß
Dieter
 
Danke erstmal für die Antworten!

Also ich habe mir die Unterlagen nochmal durchgelesen. Stromquelle und Steuergerät haben tatsächlich nur Erklärungen für EMV und Niederspannungsrichtlinie. Der Schweißkopf hat eine Erklärung nach Maschinenrichtlinie.

Ich denke es wird darauf hinauslaufen das wir für die zusammengebaute Anlage selber ein CE Dokument anfertigen (Die Risiken von den Einzelkomponenten zusammentragen und noch schaun was am Gesamtzusammenbau zusätzlich noch gefährlich sein könnte....) und dann noch eine kurze Betriebsanleitung und fertig :???:
Sicherer wird die Anlage dadurch nicht, aber wir haben dann immerhin wieder einen Aktenordner mehr im CE Schrank ......
 
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