Konformitätserklärung

snake_1842

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Hallo Forengemeinde,

ich führe gerade eine Konformitätsbewertung, für eine Anlage die bei uns entwickelt wird und nun zum ersten mal bei einem Kunden zu einsatz kommen soll, durch. Nun bin ich bei der Recherche in gänigen Richtlinien darauf gestoßen, dass für unsere Anlage die Maschinen Richtlinie gilt. Desweiteren gehen aber von der Maschine auch elektrische Gefährdungen aus. Nimmt man sich die Leitfähden zu den jeweiligen Richtlinien hinzu, kommt ich zu den Schluss das weder für die Niederspannungsrichtlinie noch die EMV-Richtlinien eine Konformitätserklärung gemacht werden muss. Jedoch sind deren Schutzziele die im Anhang beschrieben stehen einzuhalten. Nun die Frage - Was bringt das, wenn ich alle Schutzziele einhalte und gegebenfalls Messung durchführen muss. Da kann ich doch dann auch gleich die Konformität unterschreiben. Also was für einen Freiraum bringt diese Formulierung ( Eine Konformitätserklärung ist nicht erforderlich) mit sich?

Schon mal Danke im vorraus.

Schönen Sonntag euch Allen
 
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Hallo,
erst mal ist es richtig dass man eine Richtlinienrecherche durchführen muss.
Dazu liest man den Anwendungsbereich und gleicht den mit dem Produkt ab, hier bitte immer die Ausschlüsse lesen.
Danach entscheidet man ob das Produkt unter die Richtlinie fällt und sucht nun welches Konformitätsbewertungsverfahren angewendet werden kann.
Wichtige Hilfsmittel sind die Leitfaden die es zu fast alle Richtlinien gibt.

Zur MRL und NRL:
1.5 RISIKEN DURCH SONSTIGE GEFÄHRDUNGEN
1.5.1 Elektrische Energieversorgung
Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und
ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden
werden oder vermieden werden können.
Die Schutzziele der Richtlinie 73/23/EWG gelten für Maschinen. In Bezug auf die
Gefährdungen, die von elektrischem Strom ausgehen, werden die Verpflichtungen
betreffend die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen und/oder die
Inbetriebnahme von Maschinen jedoch ausschließlich durch die vorliegende
Richtlinie geregelt.
Guide:
§ 222 Elektrizität
Nummer 1.5.1 ist den Risiken durch die Verwendung elektrischer Energie
gewidmet. Elektrische Energie kann über einen Elektromotor in mechanische
Energie umgewandelt oder beispielsweise zur Erzeugung von Wärme oder
Strahlung für den Arbeitsprozess genutzt werden. In gewissen Arbeitsprozessen
wird auch statische Elektrizität verwendet, beispielsweise für Lackiervorgänge, zur
Materialtrennung oder zur Abscheidung von Emissionen.
Die vom Einsatz elektrischer Energie ausgehenden Risiken entstehen in erster
Linie durch Stromschläge durch direkten Kontakt mit Strom führenden Teilen
(unbeabsichtigter Kontakt mit bestimmungsgemäß Strom führenden Teilen) oder
durch indirekten Kontakt (durch Kontakt mit Teilen, die aufgrund eines Defekts
stromführend wurden) sowie durch Verbrennungen, Brand oder Explosionen als
Folge eines elektrischen Funkenüberschlags oder des Überhitzens elektrischer
Ausrüstungen.
Nummer 1.5.1 Absatz 1 verpflichtet den Maschinenhersteller dazu, die
erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung aller Gefährdungen elektrischer Art zu
ergreifen. Diese allgemeine Anforderung gilt unabhängig von der Spannung der
elektrischen Energieversorgung.
Mit Nummer 1.5.1 Absatz 2 werden die Sicherheitsanforderungen der
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (früher Richtlinie 73/23/EWG in der
geänderten Fassung) auf Maschinen anwendbar gemacht. Der zweite Satz dieses
Absatzes stellt klar, dass die Verfahren der Niederspannungsrichtlinie, die sich auf
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme beziehen, nicht auf Maschinen anwendbar
sind, welche der Maschinenrichtlinie unterliegen. Die Konformitätserklärung für
Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, darf also nicht auf die
Niederspannungsrichtlinie verweisen.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass bestimmte Kategorien
elektrischer Niederspannungsgeräte aus dem Anwendungsbereich der
Maschinenrichtlinie ausgeschlossen sind – siehe § 63: Anmerkungen zu Artikel 1
Absatz 2 Buchstabe k.
Allgemeine Anforderungen an die Konstruktion der elektrischen Ausrüstung von
Maschinen sind in der Norm EN 60204-1 enthalten138; Anforderungen an die
elektrische Hochspannungsausrüstung von Maschinen sind in der Norm EN
60204-11 enthalten.139 Anforderungen an elektrische Ausrüstungen sind
außerdem in zahlreichen Normen für bestimmte Maschinenkategorien enthalten.
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen in Nummer 1.5.1 enthält Nummer
3.5.1 ergänzende Anforderungen an Batterien für mobile Maschinen.
 
Hallo snake_1842,

nur weil eine Richtlinie die ansonsten für verwendungsfertige Produkte eine Konformitätserklärung (KE) fordert im Einzelfall darauf verzichtet, bedeutet noch nicht, dass man die Schutzziele der Richtlinie nicht einhalten muss. Solche Fälle gibt es leider viele. Beispielsweise wird die Konformität nach Niederspannungsrichtlinie nicht erklärt, wenn das Produkt unter die Maschinenrichtlinie fällt. Dann möchte die EMV Richtlinie keine Konformitätserklärung für ortsfeste Einrichtungen oder die Druckgeräte Richtlinie keine Erklärung für Druckgeräte der Kategorie I wenn diese auch unter die Maschinenrichtline fallen.

Natürlich kann man auch eben "einfach so" eine KE unterschreiben, sollte sich allerdings der Anforderungen der Richtlinien bewusst sein, denn auch wenn diese keine gesonderte Erklärung fordern sind diese, soweit vom Anwendungsbereich zutreffend immer noch eine zu beachtende rechtliche Basis unseres Tuns!

Gruß

Klopfer
 
@ Blackmove:
  • es gehen normale elektrische Gefährdungen von der Maschine aus wir haben Schaltgeräte die mit 220V arbeiten und bei Isolationproblemen usw... darauf wird die ISO 60204-1 angewendet
  • dann Arbeiten wir mit einer gepulsten Hochspannung, darauf wenden wir die ISO 60204-11 an

Aufgrund der beiden Punkte kommen halt die NRL- und EMV-Richtlinien in Frage! Jedoch steht wie schon in Safety's Beitrag drin, dass keine Konformitätsbewertung durchzuführen ist. Wir erfüllen alle Kriterien und Schutzziele der Fachgrundnormen ( 12100; 13849-1; 13849-2; 60204-1; 60204-11) für die besonderen Spezifikationen der Anlage. Jedoch wollte ich mal Fragen was für einen Spielraum bzw. was für einen Vorteil es hat, wenn man die Konformität für die Anlage nicht nach NRL- und EMV-Richtline bestätigen muss, sondern nur deren Schutzziele erfüllt und die Dokumentationen dabei vorhält.

Ich sehe da halt keinen großen Unterschied...

PS- Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Risikobeurteilung zum Brandtschutz und Risikomindernde Maßnahmen sind schon alle bedacht und fast fertig!
 
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@snake_1842
Also zu den von dir genannten Punkten würde keine vermuten lassen, dass es sich um eine Maschine handelt.
Der von Safety genannte Ausschnitt sagt nur aus, das bei einer Maschine keine NRL-Konformitätserklärung zu erstellen ist, sondern das halt eben ausschliesslich durch die MRL abgedeckt ist.

P.S. Wenn dur wirklich keine Maschine hast, dann wären die Normen der Reihe IEC 60204 sowieso nicht anzuwenden.

Kurzum:
Dein letzter Post enthält so viele Fehler und Widersprüche ... das man sich jetzt eigentlich gar nicht mehr auskennt.
 
Also, es handelt sich laut def. der MRL um eine Maschine:

eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft
ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen
mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;

Wir haben einen Hydraulischen Antrieb der einen Reaktor hebt und automatisch mit einem Deckel verspannt.

Dann entladen wir Hochspannungsimpulse in diesem Reaktor - Also generieren wir elektrische und magnetische Felder ---> EMV Richtlinie

Zur gesamten Erzeugung der Hochspannung, Energieableitung usw. brauchen wir Erdungschalter, Ladegerät, und Kühlung etc. ---> Niderspannungsrichtlinie

Da ich keine harmonisierten Normen für unsere Anlage finden kann verwenden wir Fachgrundnormen wie die schon gennannten. EMV-Messung, und Schallemmisionsmessung werden noch durchgeführt.
 
Hallo snake_1842,

willkommen in der Welt der EU-Richtlinien. Da diese mit Gesetzgebungsauftrag daher kommen sind wir schnell auch im Bereich der Politik. Auch wenn es für nicht Eingeweihte manchmal schwer nachvollziehbar ist, irgendjemand hat sich etwas dabei gedacht, warum für einzelne Produkte keine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung gefordert wird, auch wenn diese Produkte die Schutzziele der entsprechenden Richtlinie erfüllen (müssen). Wenn es um Gesetze geht, geht es auch um Politik. Leider kann man da nicht alles verstehen. Leider befreit uns das fehlende Verständnis auch nicht von der Notwendigkeit zur Erfüllung der Richtlinie, da diese immer noch ein Gesetz darstellt!

Folglich muss auch eine ortsfeste Maschine die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie einhalten und erfordert ggf. auch Messungen um die Übereinstimmung mit der EMV Richtlinie sicherzustellen. Und dies ohne dass man auf der Konformitätserklärung auf seien Bemühungen hinweisen DARF!

Die Verwendung von Fachgrundnormen ist sicherlich der richtige Weg. Wir haben zwar schon reichlich C-Normen aber zum Glück noch nicht für jeden Sch... schöne Maschine.

Gruß

Klopfer
 
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So ich nochmal. Ich habe gestern bei einem Verkäufer/Hersteller für elektronische Linearmotoren nach der Konformitätserklärung gefragt. Heute habe ich ein Dokument mit der Überschrift "EMC / CE Bescheinigung" bekommen.

weiter... die Linearmotoren Typ. bla bla bla sind EMC / CE Zertifiziert.

Danach kommt eine Auflistung von Normen die die EMV-Prüfung betreffen.

dann noch Anschrift und co. und dann eine Unterschrift vomn Geschäftsführer der die Dinger verkauft.

Müsste für so einen Motor nicht die Konformität nach Maschinenrichtlinie bzw. Niderspannungsrichtlinie erfolgen? Und diesbezüglich eine Typ C-Norm für Elektromotoren eingehalten werden? Ich zweifel ein bisschen an der Gültigkeit dieser Bescheinigung.
 
Moin snake,

zunächst einmal ist ein CE-Zertifikat eigentlich immer Blödsinn, bzw. die Geschäftsidee eines Dienstleisters. Zertifizieren ist ein Prozess bei dem eine externe (unparteiische?!?) Instanz die Einhaltung von gewissen Regeln bescheinigt. Quasi eine Art Führerscheinprüfung. Bescheinigungen sind zunächst einmal nur Schriftstücke ohne direkten Bezug zu einem Gesetz. Zwar rangieren sie auch auf der Höhe der einseitigen Willenserklärung, die ja eine Konformitätserklärung auch darstellt, allerdings sind Inhalte und Form (und Name) nicht geregelt.

Ein Elektromotor bekommt eine Konformitätserklärung nach Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie (außer er ist so fett, dass er als Ortsfest gilt).

Und Normen müssen nicht eingehalten werden. Wenn es aber zum Schadensfall kommt ist es einfacher wenn man sie eingehalten hat (Stichwort: "Vermutungswirkung"). Anonsten kommt es vereinzelt zu Fällen verzweifelten Schnellsprechens bei dem Versuch seine Handlungsweisen zu rechtfertigen.

Gruß

Klopfer
 
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