Geltungsbereich Niederspannungsrichtlinie (NRL)

snake_1842

Level-1
Beiträge
122
Reaktionspunkte
9
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo liebe Forengemeinde,

wir haben mehere Sicherheitsentladeschalter gekauft, die Hochspannungskondensatoren im Notfall und nach beendigung des Prozesses kurzschließen bzw. entladen sollen. Jetzt hab ich mir mal die Dokumentation dieser Dinger angeschaut und finde keine Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung etc.. Wir haben Prüfprotokolle bezüglich der möglichen Schaltspiele, Funktionsprüfung und Isolationprüfung.

Also hab ich mir mal den Leitfaden der NRL geschnappt und nachgelesen ob die überhaupt Kennzeichnen müssen. Dort steht geschrieben:

Generell fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie sowohl elektrische Betriebsmittel, die zum Einbau in andere Geräte bestimmt sind, als auch solche, die ohne vorherigen Einbau direkt verwendet werden.
Bei einigen Arten elektrischer Betriebsmittel, die so ausgelegt und hergestellt werden, dass sie als Grundbauteile in andere elektrische Geräte eingebaut werden können, hängt die Sicherheit jedoch weitgehend davon ab, wie die Bauteile in das Endprodukt eingebaut sind und welche Gesamtmerkmale das Endprodukt hat. Zu diesen Grundbauteilen gehören Bauelemente der Elektronik und bestimmte andere Bauteile.13
Aus den Zielen der Niederspannungsrichtlinie folgt, dass sie nicht für Grundbauteile gilt, deren Sicherheit überwiegend nur im eingebauten Zustand richtig bewertet werden kann und für die eine Risikobewertung nicht vorgenommen werden kann. Auch die CE-Kennzeichnung darf auf diesen Bauteilen nicht angebracht werden, es sei denn, sie fallen unter andere gemeinschaftliche Rechtsakte, in denen die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist.

13 Hierzu gehören u.a. aktive Bauteile wie integrierte Schaltkreise, Transistoren, Dioden, Gleichrichter,
Triacs, GTO, IGTB und optische Halbleiter, passive Bauteile wie Kondensatoren, Induktionsspulen, Widerstände und Filter sowie elektromechanische Bauteile wie Verbindungselemente, Vorrichtungen zum mechanischen Schutz, die Teil der Geräte sind, Relais mit Anschlüssen für Leiterplatten und Mikroschalter.

Kann der Hersteller der Schalter durch diese Regelung sein Produkt ohne Konformitätserklärung verkaufen? Sind wir als Bauer der Gesamtanlage, in die dieser Schalter eingebaut werden dann dafür verantwortlich, wenn Aufgrund einer Fehlfunktion dieser Schalter jemand zu Schaden kommt bzw. Schäden an der Anlage entstehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bist Du sicher, daß Du mit der Niederspannungsrichtlinie richtig liegst?
Stichwort Hochspannungskondensator.

Gruß
Tommi
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Naja der Schalter wird einphasig mit 220V angesteuert und kann über Hilfskontakte rückgelesen werden. Das würde in den Bereich der Niederspannungsrichtline fallen. Der Hersteller müsste zusätzlich entsprechend der hohen Spannung entsprechende Abstände zu leitfähigen Teilen im Bereich bis 50 kV einhalten.

Eine Richtline einschließlich Geltungsbereich für Hochspannungsanwendungen gibt es meines Wissens nach nicht. Genausowenig gibt es Normen die zum Schalten solch hoher Gleichspanung anwenbar sind.

In deren Definition zum den Schalter steht geschrieben:

Der SES50 ist ein Hochspannungsschalter der zum
Einschalten kurzzeitiger hoher Ströme (z.B. Kondensatorentladung
über Widerstand) oder zum strom und
spannungslosen Schalten von hohen
Spannungen eingesetzt wird
 
Hallo zusammen,

aus dem Leitfanden zur Niederspannungsrichtlinie unter 7.:
Die Richtlinie gilt für sämtliche elektrischen Betriebsmittel[SUP]8[/SUP], die für eine Nenn- Betriebsspannung zwischen 50 und 1.000 Volt Wechselstrom bzw. 75 und 1.500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind. Die Spannungsgrenzen beziehen sich auf die Eingangs- und Ausgangsspannung, nicht auf die Spannung, die innerhalb der Geräte auftreten kann.
Wobei ein elektrisches Betriebsmittel wie beschrieben zu verstehen ist:
[SUP]8[/SUP] Der Begriff „elektrisches Betriebsmittel“ wird in der Richtlinie nicht definiert und ist deshalb in seiner international anerkannten Bedeutung zu verstehen. Im „Internationalen elektrotechnischen Wörterbuch“ der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) wird der Begriff elektrische Betriebsmittel wie folgt bestimmt: „Produkt, das zum Zweck der Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung oder Anwendung von elektrischer Energie benutzt wird, zum Beispiel Maschinen, Transformatoren, Schaltgeräte und Steuergeräte, Messgeräte, Schutzeinrichtungen, Kabel und Leitungen, elektrische Verbrauchsmittel.“

Eingangsseitig würde zwar der Hochspannungsschalter somit unter die 2006/95/EG fallen, jedoch durch die Spannung auf der Ausgangsseite nach meiner Meinung nicht, somit ist der Schalter nicht unter die NSPRL einzuordnen.

Aber zu deiner Haftungsfrage würde ich erwarten, das man trotz fehlender Richtlinie ein sicheres Produkt erwarten kann. Ich würde aufs ProdSG verweisen, aber ob das hier wirklich passt müsste ein Rechtsanwalt beurteilen.

Gruß
Alex
 
Zurück
Oben