Anlaufwarnung

c.wehn

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Hallo,

mir geht es um eine Förderanlage und ich finde keine richtig zutreffende Aussage.

Ich habe eine uneinsichtige "BESTANDS" Anlage, größer 7m....


Der Kunde bemängelt die Anlaufwarnung...
Sie gibt 15 Sekunden eine Anlaufwarnung in Form einer akustischen Hupe. Danach kann ich auf unbestimmte Zeit JEDEN Antrieb ohne Verzögerung einschalten.

Auftrag war jetzt:

Könnten wir das nicht mal schnell umprogrammieren?


Meine Antwort: Natürlich kann ich das, ABER.......



Es Handelt sich hier um eine Anlage an der wirklich irreversible Schäden bis hin zum Tod während der Wartung (natürlich auch so, aber eher "selten") kommen kann.

Der Not-Halt wirft bei der Anlage einfach nur den Hauptschalter raus. Hier handelt es sich um eine Brecheranlage inkl. Siebe und Fördertechnik.

An den Bändern sind Reissleinenschalter die einfach nur über ein Koppelschütz auf die alte S5 gehen.

Wie auch immer, ihr könnt euch das in etwa vorstellen.



Mein Problem hierbei ist:

Natürlich kann ich die Anlaufwarnung im Programm binnen weniger Stunden wunderbar umprogrammieren.
Aber Wenn ich mir das ganze mal im Kopf durchgehen lasse komme ich im Wartungsbetrieb bei der Anlaufwarnung auf ein PLr von c.
Dieser Anforderung könnte ich NIE im Leben mit einer S5 gerecht werden. Es wäre zwar besser! Aber immernoch FALSCH!

Was würdet ihr hier tun?

Gruß
 
Hallo,

was heißt "umprogrammieren"? Sollst Du die
Anlaufwarnung rausnehmen?

Auch "Bestandsanlagen" müssen, wenn die Anlage
unübersichtlich ist, eine Anlaufwarnung haben.
Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1, 2.1.

Hat die Maschine denn schon ein CE-Zeichen?

Gruss
Tommi
 
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Nein, momentan ist in der Anlage ein allgemeiner Freigabemerker der für alle Antriebe kommt, nach der Anlaufwarnung. Die Anlage ist ja nicht von uns. Die Steuerung ist von 96....
 
Das ist ja das was ich meine! Auch wenn ich es in der S5 umprogrammiere, ist es zwar besser, aber immernoch falsch! Und meine Handschrift steht drunter...
 
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Also 1996 galt die EN60204 von 1993. Da gab es noch keine Kategorien oder gar Performancelevel.
Eigentlich musste die Maschine da aber auch schon ein CE-Zeichen haben. Redundanz war "eine Möglichkeit",
die Sicherheit zu erhöhen.
Wenn Du die Sicherheit einer Anlage erhöhst, machst Du keine wesentliche Veränderung der Maschine
und wirst auch nicht zum Hersteller. Das solltest Du dokumentieren.
http://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI...it/2012-11-15_SG_Wesentliche__Veränderung.pdf
Du sollst doch "nur" eine Softwareänderung machen.
Irgendjemand sollte mal prüfen, ob die Anlage mindestens dem Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung
oder der damaligen EN60204 entspricht. Aber ganz sauber ist das natürlich alles nicht.

Sind denn da Leute während der Instandhaltung in der nicht gestoppten Maschine?

Gruß
Tommi

Ach ja, trennende oder nicht trennende Schutzmaßnahmen waren damals auch schon notwendig
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sich für mich herausgestellt hat, ja es sind Leute in der gestoppten Maschine.

hume5u9e.jpg


Ich mache zwar keine wesentliche Änderung, im Sinne der MRL, an der Maschine.

Die Änderung ist doch eine die über Leben und Tod entscheiden könnte.
Und somit für mich eine wesentliche Änderung.

Diese fehlerhaft ausgeführte Anlaufwarnung ist in meinen Augen Lebensgefährdend.
Selbst wenn ich das in der S5 ändere, entscheidet hier ein Bit in der S5!

Ich habe gesehen wie dort Schaltschranktüren von Laien geöffnet werden und mit Schlössern verriegelte Hauptschalter mit der Zange eingeschaltet wurden. (Läppischer 2000A Schalter)

Dazu ruft euch nochmal den Satz davor zurück in den Kopf.

Ich muss hier mit der Maschine, den Mensch vor dem Menschen selbst beschützen!


Ich weiß ja nicht ob das schonmal jemand erlebt hat:
Ich habe vor ein paar Jahren an einer S5 erlebt, dass die hälfte des Anwenderprogramms durch einen speicherfehler verschwunden waren. Die CPU stand gewöhnlich auf Run, der Kunde rief mich weil sich die Anlage nicht richtig starten lies.
Beim Programmvergleich waren mehrere DBs und PBs leer, andere völlig intakt.


Mir geht es dabei nicht darum um ich das in der S5 ändern darf ohne Hersteller zu werden, mir geht es darum das ich es nicht ändern will weil es auch falsch ist! Nur der Anwender kriegt davon nichtsmehr mit.
 
Du hast mit deinen Ausführungen vollkommen Recht.
Bei Altanlagen gibt es auch bei uns immer wieder riesen Diskussionen, wenn man solche Sicherheitsmängel feststellt.
Wenn möglich kann man versuchen die Finger weg zu lassen, wenn nicht, dann hilft nur "Aufklärungsarbeit" beim Betreiber.
Evtl. empfielt es sich einen ext. Sachverständigen zu holen. Erster Ansprechpartner ist bei uns da immer die BG.

Gruß
Dieter
 
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Ich mache zwar keine wesentliche Änderung, im Sinne der MRL, an der Maschine.

Die Änderung ist doch eine die über Leben und Tod entscheiden könnte.
Und somit für mich eine wesentliche Änderung.

Diese fehlerhaft ausgeführte Anlaufwarnung ist in meinen Augen Lebensgefährdend.

Ich habe gesehen wie dort Schaltschranktüren von Laien geöffnet werden und mit Schlössern verriegelte Hauptschalter mit der Zange eingeschaltet wurden. (Läppischer 2000A Schalter)

Wenn das so ist, dann hat der Betreiber da ein Problem, welches Du für ihn nicht mit einer "sicheren Anlaufwarnung"
beheben kannst.
Manipulation war noch nie erlaubt!

Weiß er das? Gibt es in der Firma einen Betriebsrat oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Gruß
Tommi
 
Es ist ein Konzern, dort hängen an jeder Ecke Auszeichnungen vom TÜV "Sicherheit mit System" rum.
Vermutlich liegen dort überall Kacheln unter den Wasserkochern und es ist Schutzbrillenpflicht auf dem ganzen Werksgelände.

Das scheint für solche Auszeichnungen genügen.

Das wesentliche wird hier nicht kontrolliert.

Ich will mal sagen, es ist ein branchentypisches Phänomen.
Ich bin ja öfters in dieser Branche unterwegs, da geht es halt so rau her.
Auch wenn mir das nicht passt, mehr als hinweisen und ermahnen kann ich nicht.

Also, ich habe schon schriftlich darauf hingewiesen.
 
Hallo,

dann schlage doch vor die Funktion durch ein externes Sicherheitsschaltgerät zu verbessern. Imgrunde müsste die Hupe auf Funktion überwacht werden wie zB eine Mutinglampe. Erst nach der abgelaufenen Zeit mit intakter Anfahrhupe bekommen die Stellglieder die Freigabe.

André
 
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