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MRL - Sicherheitsbauteile: Sicherheitsschalter alleine oder "an Tür befestigt"?
Hallo zusammen,
die MRL lässt meiner Meinung nach etwas zu viel Spielraum beim Begriff "Sicherheitsbauteil":
"c) „Sicherheitsbauteil“ ein Bauteil,
— das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
— gesondert in Verkehr gebracht wird,
— dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet und
— das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschine übliche Bauteile ersetzt werden kann.
Eine nicht erschöpfende Liste von Sicherheitsbauteilen findet sich in Anhang V, der gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a aktualisiert werden kann;"
Nun meine Anmerkungen/Fragen:
1. Eine "Sicherheitsfunktion" wird nicht aus einem Sicherheitsschalter alleine realisiert. Dafür benötigt man eigentlich auch das zu sichernde Objekt. Es wird also eine "Tür mit einem Sicherheitsschalter" überwacht, nicht nur der Sicherheitsschalter.
2. Eine Nachrüstung einer Tür, z.B. bei Erweiterung einer Maschinenumhausung würde also ein "gesondertes in Verkehr bringen" bedeuten.
3. Durch den Ausfall/Fehlfunktion der Kombination "Tür mit Sicherheitsschalter" werden Personen gefährdet. Der Schalter selbst gefährdet keine Personen.
4. Die Tür ist nicht für das Funktionieren der Maschine erforderlich.
Ist mein Gedanke richtig, dass ein Sicherheitsbauteil nie nur ein "Sicherheitsschalter" alleine ist?
Vielen Dank!
Hallo zusammen,
die MRL lässt meiner Meinung nach etwas zu viel Spielraum beim Begriff "Sicherheitsbauteil":
"c) „Sicherheitsbauteil“ ein Bauteil,
— das zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dient,
— gesondert in Verkehr gebracht wird,
— dessen Ausfall und/oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet und
— das für das Funktionieren der Maschine nicht erforderlich ist oder durch für das Funktionieren der Maschine übliche Bauteile ersetzt werden kann.
Eine nicht erschöpfende Liste von Sicherheitsbauteilen findet sich in Anhang V, der gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a aktualisiert werden kann;"
Nun meine Anmerkungen/Fragen:
1. Eine "Sicherheitsfunktion" wird nicht aus einem Sicherheitsschalter alleine realisiert. Dafür benötigt man eigentlich auch das zu sichernde Objekt. Es wird also eine "Tür mit einem Sicherheitsschalter" überwacht, nicht nur der Sicherheitsschalter.
2. Eine Nachrüstung einer Tür, z.B. bei Erweiterung einer Maschinenumhausung würde also ein "gesondertes in Verkehr bringen" bedeuten.
3. Durch den Ausfall/Fehlfunktion der Kombination "Tür mit Sicherheitsschalter" werden Personen gefährdet. Der Schalter selbst gefährdet keine Personen.
4. Die Tür ist nicht für das Funktionieren der Maschine erforderlich.
Ist mein Gedanke richtig, dass ein Sicherheitsbauteil nie nur ein "Sicherheitsschalter" alleine ist?
Vielen Dank!