Starten des Prozesses durch auslösen einer Sicherheitseinrichtung zulässig?

Michi85

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Ist es zulässig das ein Prozess gestartet werden kann in dem die Sicherheitslichtschranke (Lichtgitter) einmal unterbrochen wird?
Der Kunde verlangt das und ich sage ihm das ich das nicht mache da sonst jemand ausversehen den Prozess auslösen kann, ... bspw. Arbeiter fällt in die Anlage und der Prozess geht los.... das kann ja nicht zulässig sein oder?
 
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niemals darf man das, dazu gibt es schon einige Abhandlungen vom User 'Safety',
hier im forum. Lass dich auf keine Diskussionen mit dem Kunden ein, in so einen fall
Sage ich immer zum Kunden: 'Das mache ich nicht, wenn ich von Hof bin können Sie
in Eigenverantwortung, mit ihrer Maschine machen was Sie wollen'.
 
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Ist es zulässig das ein Prozess (Verpackungsmaschine) gestartet werden kann in dem die Sicherheitslichtschranke (Lichtgitter) einmal unterbrochen wird?
Der Kunde verlangt das und ich sage ihm das ich das nicht mache da sonst jemand ausversehen den Prozess auslösen kann, ... bspw. Arbeiter fällt in die Anlage und der Prozess geht los.... das kann ja nicht zulässig sein oder?
Wenn die Sicherheitseinrichtung hintertretbar ist, wäre so etwas natürlich unverantwortlich. Ist das Hintertreten der Schutzeinrichtung ausgeschlossen, beschreibt z.B. dieses Dokument von SICK http://www.sick.com/group/DE/home/s...Documents/8016057_WP_ESPE_de_20130328_WEB.pdf auf Seite 14 grob den Taktbetrieb, den der Kunde wohl meint.
Von Zuhause aus habe ich aber gerade keinen Zugriff auf die darin genannten Normen um nachzusehen, was diese dazu hergeben.

Viele Grüße
Mario
 
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Dann ist der Sicherheitslichvorhang halt eine nicht gerade günstige, gelb bemalte, Lichtschranke ... sprich das Wort "Sicherheit" ist dann nicht mehr relevant ...
Sick verkauft die Dinger dann z.B. als "Automationslichgitter" mit grauem Lack ...

Ansonsten ist der Text irgendwie ziemlich wirr.

Mfg
Manuel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

niemals darf man das, dazu gibt es schon einige Abhandlungen vom User 'Safety',
hier im forum. Lass dich auf keine Diskussionen mit dem Kunden ein, in so einen fall
Sage ich immer zum Kunden: 'Das mache ich nicht, wenn ich von Hof bin können Sie
in Eigenverantwortung, mit ihrer Maschine machen was Sie wollen'.

Diskutiere auch ungern direkt mit dem Kunde.

Wen solche fallen auftreten soll der Kunde sein wünsch als drei Zeiler zu mir und mein Chef schicken.
Dann wird es in der Regel auch umgesetzt.

Bei und handelt sich es in der Regel aber mehr um Maschinenschutz als Personenschutz.

DVH
 
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Guten Morgen zusammen,

eine Schutzeinrichtung als Start? D.h. auch ein Not-Halt als Start-Button??? Also ich dachte das nur ich mir so übermäßig kreativen Kunden zu tun hab :ROFLMAO:
Eine Schutzeinrichtung hat die Aufgabe die Maschine abzusichern und im Anforderungsfall entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. In diesem Fall wäre die sicher Maßnahme dann ver Maschinenstart? Na die Doku will ich mal sehen, wo das auch schön erklärt wird!
Mir fällt dazu leider kein passendes Normen-Zitat ein, wobei, könnte dies nicht unter die "EN1037 - unerwarteter Anlauf" fallen? Wenn ich eine Schutzeinrichtung auslöse, erwarte ich keinen Maschinenanlauf. Hab die Norm leider gerade nicht griffbereit, müsste also noch geprüft werden.

Gruß
Alex
 
Hallo, es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich aber wenn die AOPD hinter tretbar ist geht das erst mal nicht!
Hierzu gibt es verschiedene Norme die was dazu sagen.

  1. DIN EN ISO 12100 Abschnitt
6.3.2.5.3 Zusätzliche Anforderungen an sensitive Schutzeinrichtungen bei deren Einsatz für die
Auslösung von Zyklen
In diesem Ausnahmefall wird das in Gang setzen eines Maschinenzyklus ohne einen zusätzlichen Startbefehl ausgelöst, indem eine Person oder ein Körperteil den Erkennungsbereich verlässt, d. h. abweichend von den allgemeinen Anforderungen in 6.3.2.5.2, zweiter Absatz, zweiter Spiegelstrich. Nach dem Einschalten der Energieversorgung oder nach Anhalten der Maschine durch die Annäherungsreaktion der sensitiven Schutzeinrichtung darf der Maschinenzyklus nur durch einen beabsichtigten Startbefehl ausgelöst werden.
Das Auslösen des Zyklus durch eine sensitive Schutzeinrichtung muss den folgenden Bedingungen
unterliegen:
a) nur aktive optoelektronische Schutzeinrichtungen (AOPDs), die die Bedingungen der Normenreihe
IEC 61496 erfüllen, sind zu verwenden;
b) die Anforderungen an eine AOPD, die als Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion und als
Anwesenheitsmelder verwendet wird, sind erfüllt (siehe IEC 61496) – insbesondere Anbringungsort,
Mindestabstand (siehe ISO 13855), Erkennungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Überwachung von
Steuerungen und Bremssystemen);
c) die Zyklusdauer der Maschine ist kurz und die Maschine kann nach Freigabe des Abtastfeldes nur für die Dauer eines einzelnen normalen Zyklus in Gang gesetzt werden;
d) das Gelangen in das Abtastfeld der AOPD oder das Öffnen von verriegelten trennenden
Schutzeinrichtungen sind die einzigen Möglichkeiten, in den Gefährdungsbereich zu gelangen;
e) falls die Maschine mit mehreren AOPD-Schutzeinrichtungen ausgerüstet ist, ist nur eine von diesen in der Lage, den Zyklus erneut auszulösen, und
f) die AOPD und der zugehörige Teil der Steuerung stimmen mit den Bedingungen für eine höhere
sicherheitsrelevante Leistungsfähigkeit als unter Normalbedingungen überein, weil durch automatische Zyklusauflösung ein höheres Risiko vorhanden ist.
ANMERKUNG 1 Der in d) betrachtete Gefährdungsbereich ist jeglicher Bereich, in dem die gefährdende Funktion
(einschließlich Zubehör und Kraftübertragungselementen) durch Freigabe des Abtastfeldes erzeugt wird.
ANMERKUNG 2 Siehe auch IEC/TS 62046.

  1. DIN EN ISO 62046 Abschnitt 5.6 Ausgabe 2009
  2. Und dann noch die Pressen Normen
Nur wenn das gegeben ist, ist es möglich. Aber eine manuelle Rückstellfunktion ist immer notwendig.
 
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