Hallo,
also wenn man das zweikanalig machen möchte weil man aufgrund der
Risikobeurteilung ein entsprechendes Risiko erkannt hat, ist das dann auch Richtig. Aber das ganze muss dann wohl als Zweihandsteuerung ausgeführt werden da der Standardtaster eine Einkanalige Mechanik hat.
Wie schon geschrieben, es gibt zurzeit keine Komponenten die dies erfüllen. Alle einkanalig und nicht Sicherheitsbewertet. Bedeutet bei allen hinter tretbaren Sicherheitsfunktionen, auch bei verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen sind diese Komponenten ungeeignet. Ich schreibe dies um klarzustellen, dass es so wie man es schon seit Jahrzehnten ausführt auch weiter geht. Dies hat das Informationsblatt auch versucht deutlich zu machen.
Zur Aussage, die manuelle Rückstellfunktion darf den PL der Sicherheitsfunktion nicht mindern. Dieser darf also nicht eine Wirkung auf das abschalten haben.
Also noch mal zum Verständnis, die manuelle Rückstellfunktion löst keinen Start aus, sondern lässt diese nur zu. Man muss einige Schutzmaßnahmen immer in Kombination sehen.
Eine weitere Maßnahme könnte ein weiterer Taster im Gefahrenbereich sein, der dann ein Zeitfenster öffnet in dem dann der erste Taster Außerhalb des Gefahrenbereichs betätigt werden muss.
Anders ist es bei Konzepten bei der die Taste auch den Start auslöst. Hier ist ein unerwarteter Wiederanlauf zu beachten, Konzepte mit Personenerkennung usw. oder eben Zweihandstart, wenn man alles überblicken kann.