Quittierung/Wartezeit nach Auslösung einer trennenden Schutzeinrichtung+el.Zuhaltung

cmm1808

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Hallo zusammen,

einer unserer Maschinenbauer erwähnte in einem technischen Abstimmungsgespräch (es geht um einen Umbau einer bestehenden Anlage), dass es bei der Verwendung von elektrischen Zuhaltungen an trennenden Schutzeinrichtungen bald eine Neuerung gibt.

Hierbei soll es eine vorgeschriebene Wartezeit geben, wenn eine solche Schutzeinrichtung betätigt wurde.
Es war von 10 Minuten die Rede.

D.h. , wenn ein Bediener z.B. eine Tür mit einer el. Zuhaltung öffnet, kann die Maschine erst nach 10 Minuten wieder gestartet werden.

Leider finde ich im WWW keine näheren Angaben darüber, nur die Info, dass bald die EN ISO 14119 in Kraft tritt.
Leider habe ich keinen direkten Zugriff auf die kostenpflichtigen Normen.


Gibt es hier einen netten Kollegen/in, der mir hierzu nähere Angaben machen kann?

- gibt es eine vorgeschriebene Wartezeit für den Wiederanlauf?
- ist diese Wartezeit starr oder variabel?
- wie hoch ist die Wartezeit?
- ab wann gilt diese Regelung?

Danke und Grüße
 
Ich kenn diese 10min nur nach Manipulationsversuchen an elektromagnetischen Zuhaltungen.
Reißt ein Bedeiner die Zuhaltung gewaltsam auf, dann gibt es eine Wartezeit, bis der Fehler rückgestellt werden kann.

Gruß
Dieter
 
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Hallo Dieter,

d.H. , die Sicherheitseinrichtung muss eine Manipulation erkennen können.

(Schutzkontakt offen aber Zuhaltung noch angesteuert?)

Gibt es hierzu eine entsprechende Norm?

Grüße

Christian
 
Das es eine Wartezeit geben soll ist total fasch das wäre ja auch kontra produktiv wenn jedes mal jemand in die Anlage gehen muss 10 min warten müsstest.

Selbst wie oben erwähnt kenne ich das nicht und habe das noch nie gesehen.

Gruß Christoph
 
@cmm
DIN EN ISO 14119:2014-03

@Wetzelaer
In DIN EN ISO 14119:2014-03, 5.7.3.3 sind diese 10 Minuten als eine Möglichkeit vorgeschlagen, damit - wie von der Norm verlangt - nach einem gewaltsamen Öffnen einer elektromagnetischen Zuhaltung der Prozess nicht sofort fortgeführt werden kann.
 
Hallo,
zu den 10 Minuten ist zu sagen, ist nur umzusetzen bei einer sicherheitsgerichteten Anwendung!
Und da man ohne weiteres eine elektromagnetische Zuhaltung nicht für Sicherheitsanwendungen einsetzen kann sehr oft überhaupt nicht relevant. Bei Prozesszuhaltungen also keine Anwendung der 10 Minuten.
Probleme sind z.B. Spannungsausfall und eine erhebliche Verlängerung der Nachlaufzeit, müsste man dann eine USV einsetzen.
Zur Norm sind dann 18 Monate Übergangszeit und bei den meisten wird sich nur auf der Konformitätserklärung die Norm ändern. Wer die EN 1088 und BGI575 kennt und anwendet hat nichts falsch gemacht und wird auch in Zukunft keine Probleme bekommen. Das verhindern von Manipulation gewinnt immer mehr an Bedeutung aber das war auch schon im Abschnitt 5.7 der EN 1088 zu finden, also dann doch nicht neues. Die Einstufung der Sensoren in Kodierungsstufen hilft in Zukunft bei der Auswahl. Also in Ruhe prüfen ob man was ändern muss, insbesondere prüfen ob man Anreize zum umgehen hat und dann entsprechend reagieren. Man sollte die Einführung dazu nutzen seine verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen zu überdenken denn es gibt immer noch viele die auch die EN 1088 nicht eingehalten haben.
 
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