Rücklesen bei PL=d von einem Schütz zulässig?

snake_1842

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Hallo,

ich habe in einem Not-Aus Kreis einen PLr von d ermittelt und frage mich nun, wenn ich nach kat 3 abschalte (also mit reduntanden Schütz), ob ich da beide abschaltenden Schütze rücklesen muss? Weil laut Norm ist es ja zulässig, das eine Anhäufung von Fehlern zum Verlust der Sicherheitsfunktion führt. Z.b. habe ich eine Hydraulikeinheit, der ich im 1. Kanal die Versorgungsspannung abschalte. Im 2. Kanal schalte ich die Hydraulikventile stromlos, die dann in eine Sperrstellung fallen (somit wird jede bewegung gestoppt) was ziel meiner Not-Aus abschaltung ist.

Sehe ich das richtig, oder muss ich beide Schütze überwachen? Signalverarbeitung in einer Safe-SPS!
 
Die Norm fordert ja auch eine Fehleraufdeckung!
Damit muss die Abschaltung der beiden Schütze überwacht werden, wenn sie Teil des Sicherheitskonzepts sind.
Für die Hydraulikeinheit gilt das gleiche. Ich kenn mich aber nicht so gut mit Hydraulik aus. In der Pneumatik gibt es entsprechende Sicherheitsventile mit Rückführung. Das wird es in ähnlicher Form vermutlich auch in der Hydraulik geben.
 
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1: Eine Kategorie 3 fordert aber auch: "wann immer in angemessener Weise durchführbar, der einzelne Fehler erkannt wird"->Das Schütz rückzuführen ist meines erachtens "durchführbar"
2: Ein PLr von d erfordert min. ein DC (Diagnosedekungsgrad) "niedrig". Spätestens hier muss das Schütz überwacht werden
3: Davon ausgehend das es sich bei der Hydraulikeinheit um ein Aggregat handelt, muss dies nicht überwacht werden, weil, wenn es stromlos geschaltet wird, keine Energie mehr erzeugt werden kann->Fehlerausschluss
4: Die Betrachtung darf am Hydraulikventil nicht aufhören, dies muss mit betrachtet werden, also auf Ruhestellung überwacht werden um ein DC niedrig zu erreichen
 
Danke euch Beiden. Dieser Zusatzt "wann immer in angemessener Weise durchführbar, der einzelne Fehler erkannt wird" war mir bei dieser Überlegung nicht bewusst. :rolleyes:
 
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