fup_safety
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Hallo zusammen,
eine Frage in die Runde.
Weiß jemand ob Betreiber regelmäßig den Mindestabstand von Schutzeinrichtungen prüfen müssen (BetrSichV)?
In meinem Fall geht es um die Einhaltung des Mindestabstandes einer beweglich trennenden Schutzeinrichtung mit Verriegelung ohne Zuhaltung.
Ich weiß aus der Praxis, dass BWS und 2-Handbedienungen überprüft werden. Nachlaufzeitmessung und infolge Kontrolle ob der Mindestabstand noch eingehalten wird.
Bei beweglich trennenden Schutzeinrichtung mit Verriegelung ohne Zuhaltung sollte das wohl genauso sein oder ?
eine Frage in die Runde.
Weiß jemand ob Betreiber regelmäßig den Mindestabstand von Schutzeinrichtungen prüfen müssen (BetrSichV)?
In meinem Fall geht es um die Einhaltung des Mindestabstandes einer beweglich trennenden Schutzeinrichtung mit Verriegelung ohne Zuhaltung.
Ich weiß aus der Praxis, dass BWS und 2-Handbedienungen überprüft werden. Nachlaufzeitmessung und infolge Kontrolle ob der Mindestabstand noch eingehalten wird.
Bei beweglich trennenden Schutzeinrichtung mit Verriegelung ohne Zuhaltung sollte das wohl genauso sein oder ?