Stromausfall betrachten oder nicht?

kev27

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Hi, arbeite mich gerade in das ganze Normen Zeugs ein und konnte hier schon einige hilfreiche Infos finden, danke ! :) Meine Frage bezieht sich auf eine Haltebremse an einer schwerkraftbelasteter Achse. Die einzige Gefahr besteht eigentlich bei einem Stromausfall...wie ist das zu bewerten? Muss ich auf so extrem unwahrscheinliche Dinge eingehen und Sicherheitsvorkehrungen treffen, auch wenn die wahrscheinlich nie eintreten werden? Gibts hier evtl irgendwelche Empfehlungen, BGIA oder so, wann ich einen Stromausfall mit bewerten sollte und wann ich ihn vernachlässigen kann? Konnte bisher nichts finden...
 
Einen Stromausfall muss immer berücksichtigt werden, wenn die Gefährdung NICHT vom Strom als Energiequelle ausgeht.
In dem genannten Fall ist aber die Schwerkraft die "Energiequelle". Daher muss der Stromausfall auch berücksichtigt werden. B
ei einem Stromausfall muss das System in den sicheren Zustand übergehen.

Realisieren könnte man dies, indem die Bremse durch Abschalten des Stroms betätigt wird (z.B. durch Federkraft) und durch Anlegen der Spannung gelöst wird.

Das Stichwort hier ist eine "inhärent-sichere Maschine", wie sie z.B. in Kapitel 6.2 der DIN 12100 beschrieben wird.
 
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Hmm... ruhestrombetätigte Haltebremse ist natürlich vorhanden.

Aber ist das jetzt ausreichend sicher?

Der sichere Zustand indem der Bediener normalerweise den Gefahrenbereich betreten darf sieht anders aus, da wird die Maschine erst in ihre mechanische Endlage gefahren so dass ein defekt der Haltebremse keine Auswirkungen mehr hätte.

Aber bei nem Stromausfall steht die Maschine ja exakt irgendwo...klar, die ruhestrombetätigte Haltebremse fällt ein - aber muss ich das "Achse in Position halten" jetzt als Sicherheitsfunktion bewerten? Dann wird die ganze Konstruktion natürlich aufwendiger.

Hängt das nur davon ab ob es überhaupt möglich ist den Gefahrenbereich bei Stromausfall zu betreten oder nicht? Also mechanische Zuhaltung und gut ist?
 
Ob eine ausreichende Sicherheit nur durch die Haltebremse gegeben ist, kann nur über eine Risikobeurteilung festgestellt werden. Die Gefährdung ist ja mechanischer Natur (Schwerkraft), diese ist in verschiedenen Lebensphasen der Maschine vorhanden: Inbetriebnahme, Fehlersuche, Demontage... Hierbei kann neben einem Stromausfall auch der Hauptschalter ausgeschaltet sein!

Daher braucht "Achse in Position halten" meiner Meinung nach nicht als Sicherheitsfunktion bewertet zu werden.
Jedoch wichtig: Die Bremse muss - genau wie vom Hersteller beschrieben - verwendet werden.

Unterscheidet sich der Fall "Gefahrenbereich bei Stromausfall betreten" von der Inbetriebnahme bzw. Demontage, wenn der Hauptschalter aus ist?
 
Unterscheidet sich der Fall "Gefahrenbereich bei Stromausfall betreten" von der Inbetriebnahme bzw. Demontage, wenn der Hauptschalter aus ist?

Ja, würde ich so sehen. Die Maschine wird in ihrer Endlage aufgebaut, Inbetriebgenommen und fährt auch IMMER wieder in ihre Endlage zurück. Es geht sogesehen nie eine Gefahr von der Schwerkraft aus, ausser bei einem plötzlichen Stromausfall oder wenn jemand einfach den Hauptschalter ausschaltet wenn sich die Maschine gerade bewegt.
 
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Fährt die Achse und es kommt zum Stromausfall, dann fällt üblicherweise die Bremse sofort ein.
Dies ist nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Haltebremse.
Die meisten Bremsenhersteller erlauben aber eine bestimme Anzahl von Notbremsungen (ca. 500 - 2000).

Gruß
Dieter
 
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