Erstellen einer Risikobeurteilung

Guten Morgen,

ich denke, es könnte wahrscheinlich eher schwierig werden, eine gute Vorlage für die Risikoanalyse zu bekommen. In meinem Unternehmen wird dafür ein konzerninternes Tool genutzt, das nicht an dritte weitergegeben werden darf. Könnte mir gut vorstellen, dass es in anderen Firmen ähnlich gehandhabt wird, aber ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück bei der Suche! ;)

Gruß Automatisier0r
 
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Zum Einwand bzgl. ausreichend schutz durch geschlossene raumtuer und nur spezielles personal fuer die ingangsetzung: du kannst die Personalauswahl auf entbehrliches Personal beschraenken ;)

send wia hendi

PS: Der mußte jetzt einfach sein:ROFLMAO:
 
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was heißt denn inhärent sichere Konstruktion genau? (Bitte keine Norm zitieren)
Ich bewerte eine Anlage. während diese in Betrieb ist, muss keine Person im Raum sein!Das betreten ist nur möglich, wenn Stillstand herrscht.Die Anlage hat rotierende Wellen(Gefahr), die können aber nicht mechanisch abgedeckt werden. Ist aber auch nicht nötig, weil eh keine Person im Raum sein darf. Der Raum ist quasi mein Schutz. Die Tür wird mit adam und eva überwacht und hat eine verriegelung. diese verriegelung geht nur auf, wenn die maschine Stillstand hat(Stillstandswächter). So das sind mal die Fakten. Jetzt meine Frage: Ist das eine inhärent sichere Konstruktion im Sinne der 12100?" Mit dieser Maßnahme(eigener Raum,kein Zutritt möglich) hab ich alle Möglichkeiten abgedeckt (heiße Bereiche,rotierende teile usw).
 
Zitat DIN EN ISO 12100:2010
6.2 Inhärent sichere Konstruktion
6.2.1 Allgemeines
[...] Inhärent sichere Konstruktion wird erreicht, indem Gefährdungen vermieden oder Risiken vermindert werden durch eine geeignete Auswahl von Kunstruktionsmerkmalen der Maschine selbst und/oder Wechselwirkungen zwischen den gefährdeten Personen und der Maschine. [...]


6.3 Technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen
6.3.1 Allgemeines
Zum Schutz von Personen vor Gefährdungen, die durch eine inhärent sichere Konstruktion entweder nicht in angemessener Weise vermieden oder deren Risiken nicht ausreichend begrenzt werden können, müssen trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen angewendet werden. [...]
Bestimmte Schutzeinrichtungen können angewendet werden, um die Exposition gegen mehr als eine Gefährdung zu vermeiden.
[...]


Mit der Maßnahme eigener Raum, kein Zutritt möglich bist du schon bei Stufe 2 Technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen. Denn dadurch das du eine Schutztür mit Verriegelung und Zuhaltung einbringst hast du eine sogenannte technische Schutzmaßnahme.
 
Mit der Maßnahme eigener Raum, kein Zutritt möglich bist du schon bei Stufe 2 Technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen. Denn dadurch das du eine Schutztür mit Verriegelung und Zuhaltung einbringst hast du eine sogenannte technische Schutzmaßnahme.

Und was steht dann unter 6.2.11.7 der ISO 12100? Ich verwende meine Türverriegelung und Überprüfung doch als Sicherheitsfunktion,oder? Wenn 6.2.11.7 hier zutrifft, dann ist es doch eine Inhärent sichere Konstruktion. Oder verstehe ich die 6.2.11.7 falsch?

Ist der Zustand, dass die Anlage einen eigenen Raum hat (mit Überwachung, das keiner rein kann wie beschrieben) ein "Konstruktionsmerkmal der Maschine selbst und/oder Wechselwirkung zwischen den gefährdeten Personen und der Maschine." (vgl. 12100 6.2.1 zweiter Absatz)?
@ Safety: Was meinst du dazu? Du bist sehr erfahren, hab schon vieles von dir hier gelesen. :wink:
Meine Frage ist, wenn ich bei der Konstruktion schon berücksichtige, dass die Maschine einen eigenen Raum hat, ist das dann eine inhärent sichere Konstruktion? Weil z.B. se_la meint das das eine technische Schutzmaßnahme ist(türverriegelung,überprüfung) und ich somit die inhärent sichere konstruktion ausgelassen hätte, dann würde ich ja nicht nach 12100 vorgehen.
Nochmal allgemein: Meine Anlage ist in einem extra Raum, weil ich daran bewegende Wellen usw habe und man diese nicht abdecken kann. Dieser Zustand (eigener Raum mit Türverriegelung und Türüberwachung und Stillstandsüberwachung) lässt es doch nun zu, dass ich sämtliche Gefahren dadurch abdecke oder? Es kommt z.B. nie jemand an rotierende Teile.

@safety: die Seite kenn ich, aber wo finde ich da einer Risikobeurteilung?Vielleicht stell ich mich blöd an :grin:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aber die Inhärent sichere Konstruktion von Steuerungen.

In der Risikobeurteilung schreibst du ja erst ein mal vor was zu tun ist, damit die Maschine sicher ist. Wie du das ganze dann umsetzt ist ja erst mal egal. Denn die Maschine könnte ja auch verkauft werden und bei anderen Gegebenheiten ist vielleicht kein eigener Raum für diese Maschine vorgesehen. Also ist die Schutzmaßnahme das einbringen einer Schutzeinrichtung mit Zuhaltung die vor wegfliegenden Dingen schützt solange die Achse in Rotation ist.

Bei dir ist dann die Umsetzung der Raum mit der Tür die zugehalten wird.

Belehrt mich eines besseren, falls ich das falsch interpretiere.
 
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Mit der Maßnahme eigener Raum, kein Zutritt möglich bist du schon bei Stufe 2 Technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen. Denn dadurch das du eine Schutztür mit Verriegelung und Zuhaltung einbringst hast du eine sogenannte technische Schutzmaßnahme.

Damit war der Nagel schon auf den Kopf getroffen. Denk über diese Formulierung nochmal nach bzw. lies Dich noch besser in die Thematik ein.
 
Beispiel Rollenförderer:

Diese befinden sich i.d.R. auch außerhalb eines Schutzgitters. Durch die inhärent sichere Konstruktion (Abdecken von Gefahrenstellen) müssen diese nicht durch technische Maßnahmen (Schutzgitter mit Zugangstür) geschützt werden.
 
Das ist aber die Inhärent sichere Konstruktion von Steuerungen.
Da hast du recht.

Meine Anlage ist eine Einzelfertigung und wird nicht weiterverkauft. Der Kunde baut extra ein Gebäude für meine Anlage. Also meine mech. Abdeckung ist die Tür(mit verriegelung und überwachung)?
Also könnte ich bei meiner Dokumentation schreiben:
1.Gefahr ist mechanisch;
2.Ursprung der Gefahr sind rotierende Teile,
3.Ort ist der Antrieb,
4.mögliche Folgen: Erfasst werden/Quetschungen
4.die Norm 12100 und MRL werden berücksichtigt,
5.Lösung ist Abdeckung mit verriegelung(die Abdeckung ist hier eine Tür mit verriegelung und überwachung und Stillstandsüberwachung)/zugang während Betrieb nicht möglich
6.Lebensphase ist in Betrieb nehmen/ Normalbetrieb

So wäre die Gefahr erfasst werden von rotierende Welle des Antriebs erledigt oder?

Dann ist die Tür meine inhärent sichere Konstruktion oder?
 
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Hi,

wenn ich die Norm richtig verstehe, dann ist eine inhärent sichere Konstruktion eine in sich sichere mechanische Konstruktion die es verhindert das jemand gefährdet wird.

Wenn keine inhärent sichere Konstruktion möglich ist, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Z.B. die Risikominderung durch techn. Schutzmaßnahmen wie deine Tür.

Grüße
 
Da finde ich Wiki verständlicher:

"Im Zusammenhang der Risikominderung gemäß EN ISO 14121-1, oder neu EN ISO 12100-1, wird der Begriff inhärente Sicherheit als Bestandteil des Risikominderungsprozesses verwendet. Hierbei geht es darum, eine potentielle Gefährdung bereits an der Quelle erst gar nicht entstehen zu lassen. Das heißt dass zum Beispiel bei einer Quetschgefahr die Gefahrbringende Bewegung komplett eliminiert wird, in dem die zu erfüllende Funktion soweit angepasst wird, dass es die gefahrbringende Bewegung gar nicht mehr braucht. Bei redundanten Sicherheitssystemen müssen entsprechend EN ISO 13849 Ausfallwahrscheinlichkeitsberechnungen vorgenommen werden, welche bei einer Inhärenten Konstruktion weg fallen, da die Gefährdungen gar nicht erst entstehen."

Wobei das bei vielen Anwendungen nicht geht, weil die Gefahrenstelle der eigentliche Prozeß ist und den will ich ja haben. Wenn man die gefahrbringende Bewegung nicht beseitigen kann, muß man versuchen die Gefahrenstellen durch konstruktive Maßnahmen unzugänglich zu machen (Maschinengehäuse, Einhausung, fest installiertes Schutzblech, Labyrinth oder abschließbare Tür).

Auch das gehört aus meiner Sicht zur inhärent sicheren Konstruktion.

I-_o
 
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@tigerente: ok dann ist die Tür definitiv keine inhärent sichere konstruktion, weil sie trennend ist.

Wenn ich nun diese Tür (und den Raum) als Schutz habe, kann ich für die darauf folgenden/weiteren Risikominderungen immer die Tür angeben, obwohl es eine einfachere Möglichkeit auch gäbe? Weil die Tür(der verriegelte Raum) ist ja sowieso da(dann brauch ich keine zusätzliche Abdeckung). Die Tür ist quasi mein Standardschutz
Als Beispiel,
ich hab eine rotierende Welle -> Schutz ist Türe
ich habe eine heiße Oberfläche -> Schutz ist Türe (obwohl es mit einem einfacheren Gitter möglich wäre)
es besteht die Möglichkeit von herumspritzenden Öl im Fehlerfall -> Schutz ist Türe
spannungsführende Teile(wenn durch Fehler Teile der Anlage spannungsführend geworden ist) -> Schutz durch Türe (keine zusätzliche Isolierung notwendig)

Spricht da was dagegen?
 
Du hast scheinbar noch nicht die ganze Tragweite erkannt. Safety hat ja schon angedeutet, dass dieses Thema sehr umfassend und komplex ist.
Kennst Du den Unterschied zwischen Gefährdungs-Checkliste und Maßnahmenblatt?
Im Maßnahmenblatt wird die Risikominderung eingetragen. Das kann in einigen Fällen die Tür sein. Je nachdem, gegen welche Risiken sie zur Risikominderung beiträgt.
Hier Hilfe zu suchen ist sicher nicht verkehrt. Allerdings wird hier niemand eine komplette Risikobeurteilung mit Dir durchgehen.
 
also dass dieses Thema sehr umfassend und komplex ist, weiß ich(nicht böse sein, aber ihr müsst mir das wirklich nicht in jedem 2. Beitrag schreiben)! deswegen frag ich euch Profis ja.
ich hab auch nie eine komplette Risikobeurteilung verlangt, sondern frage euch nur bestimmte Sachen.
eine Gefährdungs-checkliste und ein Maßnahmenblatt finde ich in der Norm nicht. Das wird was firmeninternes sein oder?Wenn das doch irgendwelche anerkannten Dokumente sind, die ich zwingend kennen muss, dann klär mich bitte auf. ich bin für jede Hilfe dankbar. Laut deren Namen trägt man dann beim Einen die Gefährdungen ein und beim Anderen die Maßnahmen.
Und wie verknüpfst du das dann? Wie stellst du dann die Verbindung zwischen Gefährdung und deren Maßnahme her? Dann kann ich auch eine Liste machen mit Gefährdung und daneben Maßnahme(kurz ausgedrückt)

Das beantwortet aber meine Frage oben nicht oder?
ich weiß, vor dem konstruieren, dass meine Anlage in einem extra abgesicherten Raum ist(weil eine Gefahr dies vorgibt). nun kann ich aufgrund dessen alle Minderungsmaßnahmen durch die Tür realisieren.?. Beim Eintreten in den Raum Not-halt-> keine Gefährdungen mehr, weil alle Antriebe Momentenfrei sind


@felsi: nein, laut der Definition von Tigerente ist eine Tür keine inhärent sichere Konstruktion, weil sie trennend ist.
 
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So mal ne andere Frage du hast gesagt, dass dir fachkundiges Personal zur Seite steht. Werden von diesem Personal auch die Risikobeurteilungen für die anderen Maschinen gemacht?
 
hast recht

bei uns gibt es ein Vorgabeblatt wo zu jeder Gefährdungsart eine Möglichkeit besteht etwas einzutragen.

- besteht dadurch eine Gefahr? welche? - Schutzmaßnahme /Minderung

da würde in deinem Fall dann eben bei vielen Fällen die Tür als Risikominderung ausreichen

I-_o
 
Du musst aber auch alle Lebensphasen der Anlage betrachten. (Hab jetzt nicht den ganzen thread gelesen, also köpft mich nicht, wenn es schon mal geschrieben wurde) Vllt. entsteht für Wartungspersonal oder Reinigungsarbeiten andere Gefährdungen die du seperat innerhalb deiner Einhausung beseitigen musst. Oder für Einstellarbeit (Teachen), wo Teile der Maschine bewegt werden müssen um sie einzustellen.
 
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