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weißnix_
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... aber zu sagen ich soll die komplette Norm lesen(was ich eh schon gemacht habe,leider ist Normen lesen nicht so einfach) ist doch nicht hilfreich.
Normen sind von Menschen mit Ahnung für Menschen mit Ahnung geschrieben.
Du findest genügend gute und verständliche Unterlagen von den Herstellern von Sicherheitstechnik.
Schau mal bei z.B. bei Pilz, Festo oder Sick nach. Dort findest du ausführliche und verständliche Unterlagen.
Wenn du daraus nicht schlau wirst, dann bietet fast jeder Hersteller kostenlose oder kostengünstige Seminare zum Thema an.
Wenn meine Anlage nun eine Einzelanfertigung ist und die erste Inbetriebnahme ansteht, kann es sein, das Personen im Raum sein müssen(Einstellarbeiten usw). Kann ich für diesen speziellen Fall in der RB schreiben, dass nur spezielles Personal rein darf? also für diesen Fall kann ich keine inhärent sichere konstruktion und keine technischen schutzmaßnahmen machen.
Könnte eine Nominierung werden...
http://www.sps-forum.de/stammtisch/17876-die-uneinsichtigsten-fragesteller-aller-zeiten.html
Dieser Beitrag ist inzwischen ziemlich umfangreich und es ist schwer die eigentlich Frage nachzuvollziehen.
Also ich vermute, dass es sich bei der einen Frage die du hast um diese hier handelt:
"Ich weiß zwar, dass, wenn es nicht wirtschaftlich ist ich die inhärent sichere Konstruktion nicht machen muss, aber zählt mein Problem schon als nicht wirtschaftlich?"
dabei hast du auch den Wunsch geäussert:
"Wenn du alles gelesen hast, kannst du ja "ja" oder "nein " sagen oder?"
Hier Meine Antwort also: Nein
Weiter wurde gefragt.... "Meine Frage ist:"Darf man das?" und "wo steht das?""
Weder Ertrag (in deinem Fall das erreichte Sicherheitsniveau) noch Aufwand sind definert, also ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit nicht erfüllt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlichkeit
Gruß
reliability
NEINeigentlich war das meine Frage: ich hab eine Gefahrenquelle (rotierende Wellen) die ist nicht inhärent sicher konstruierbar. daraus folgt eine technische Schutzmaßnahme-> die Tür mit Schutzfunktionen(Eden, Stillstandsüberwachung,Verriegelung+rückmeldung ob verriegelt)
andere Gefahrenquellen wären aber inhärent sicher konstruierbar. Es muss aber nie jemand während des Betriebs hin -> die Tür würde also ausreichen, aber dann lasse ich ja die inhärent sichere Konstruktion aus, obwohl es eine Reihenfolge(1.inhärent sichere konstruktion 2. technische schutzmaßnahme 3. benutzerinformation) gibt! Darf ich das?
offene Schutztür wird durch meine SicherheitsSPS erkannt. ich hab ja türüberwachung mit verriegelung und rückmeldung, dass verriegelt. -> wenn tür auf Spannung weg.
Das beantwortet nicht die Fragen.
Ist die Maschine bei offener Schutztür in einem sicheren Zustand für alle und jeden?
Wenn ja ... OK ... Nur was soll dann das ganze Theater hier.
Wenn nein ... Dann eben Risikobeurteilung für Zustand "offene Schutztür"
GrüsseIm Rahmen meiner Bachelorarbeit
danke holger und block. ungefähr so hab ich mir die diskussion vorgestellt. ja, bei mir ist das problem,das es sehr um die theorie geht (Bachelorarbeit) und da wollte ich es richtig machen. wie es dann in der praxis aussieht, ist oft eine andere sachen, das kann ich mir gut vorstellen. ich frage mich nur, wie ich das jetzt schreiben kann, damit ich nach der norm gehe.
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