Erstellen einer Risikobeurteilung

... aber zu sagen ich soll die komplette Norm lesen(was ich eh schon gemacht habe,leider ist Normen lesen nicht so einfach) ist doch nicht hilfreich.

Normen sind von Menschen mit Ahnung für Menschen mit Ahnung geschrieben.
Du findest genügend gute und verständliche Unterlagen von den Herstellern von Sicherheitstechnik.
Schau mal bei z.B. bei Pilz, Festo oder Sick nach. Dort findest du ausführliche und verständliche Unterlagen.
Wenn du daraus nicht schlau wirst, dann bietet fast jeder Hersteller kostenlose oder kostengünstige Seminare zum Thema an.
 
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leider sind die Unterlagen alle für allgemeine Sachen. Ich hab eigentlich nur die eine Frage. Aber danke dir
 
Dieser Beitrag ist inzwischen ziemlich umfangreich und es ist schwer die eigentlich Frage nachzuvollziehen.
Also ich vermute, dass es sich bei der einen Frage die du hast um diese hier handelt:
"Ich weiß zwar, dass, wenn es nicht wirtschaftlich ist ich die inhärent sichere Konstruktion nicht machen muss, aber zählt mein Problem schon als nicht wirtschaftlich?"
dabei hast du auch den Wunsch geäussert:
"Wenn du alles gelesen hast, kannst du ja "ja" oder "nein " sagen oder?"
Hier Meine Antwort also: Nein
Weiter wurde gefragt.... "Meine Frage ist:"Darf man das?" und "wo steht das?""
Weder Ertrag (in deinem Fall das erreichte Sicherheitsniveau) noch Aufwand sind definert, also ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit nicht erfüllt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlichkeit

Gruß
reliability
 
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Wenn meine Anlage nun eine Einzelanfertigung ist und die erste Inbetriebnahme ansteht, kann es sein, das Personen im Raum sein müssen(Einstellarbeiten usw). Kann ich für diesen speziellen Fall in der RB schreiben, dass nur spezielles Personal rein darf? also für diesen Fall kann ich keine inhärent sichere konstruktion und keine technischen schutzmaßnahmen machen.

Dieses Thema ist hier erläutert
http://www.dguv.de/medien/fb-holzun...oblaetter/infobl_deutsch/016_probebetrieb.pdf
 
Dieser Beitrag ist inzwischen ziemlich umfangreich und es ist schwer die eigentlich Frage nachzuvollziehen.
Also ich vermute, dass es sich bei der einen Frage die du hast um diese hier handelt:
"Ich weiß zwar, dass, wenn es nicht wirtschaftlich ist ich die inhärent sichere Konstruktion nicht machen muss, aber zählt mein Problem schon als nicht wirtschaftlich?"
dabei hast du auch den Wunsch geäussert:
"Wenn du alles gelesen hast, kannst du ja "ja" oder "nein " sagen oder?"
Hier Meine Antwort also: Nein
Weiter wurde gefragt.... "Meine Frage ist:"Darf man das?" und "wo steht das?""
Weder Ertrag (in deinem Fall das erreichte Sicherheitsniveau) noch Aufwand sind definert, also ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit nicht erfüllt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftlichkeit

Gruß
reliability

eigentlich war das meine Frage: ich hab eine Gefahrenquelle (rotierende Wellen) die ist nicht inhärent sicher konstruierbar. daraus folgt eine technische Schutzmaßnahme-> die Tür mit Schutzfunktionen(Eden, Stillstandsüberwachung,Verriegelung+rückmeldung ob verriegelt)
andere Gefahrenquellen wären aber inhärent sicher konstruierbar. Es muss aber nie jemand während des Betriebs hin -> die Tür würde also ausreichen, aber dann lasse ich ja die inhärent sichere Konstruktion aus, obwohl es eine Reihenfolge(1.inhärent sichere konstruktion 2. technische schutzmaßnahme 3. benutzerinformation) gibt! Darf ich das?
 
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eigentlich war das meine Frage: ich hab eine Gefahrenquelle (rotierende Wellen) die ist nicht inhärent sicher konstruierbar. daraus folgt eine technische Schutzmaßnahme-> die Tür mit Schutzfunktionen(Eden, Stillstandsüberwachung,Verriegelung+rückmeldung ob verriegelt)
andere Gefahrenquellen wären aber inhärent sicher konstruierbar. Es muss aber nie jemand während des Betriebs hin -> die Tür würde also ausreichen, aber dann lasse ich ja die inhärent sichere Konstruktion aus, obwohl es eine Reihenfolge(1.inhärent sichere konstruktion 2. technische schutzmaßnahme 3. benutzerinformation) gibt! Darf ich das?
NEIN
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2216.pdf?__blob=publicationFile
 
"Durch das Konstruktionsprinzip der Funktionsintegration kann eine technische Schutzmaßnahme
zur Verringerung mehrerer Gefährdungen beitragen. Beispielsweise lassen sich
trennende Schutzeinrichtungen zur Verhinderung des Zugangs zu Gefahrbereichen
bei entsprechender schallisolierender Auskleidung gleichzeitig zur Verringerung von
Lärmemissionen einsetzen."

Das steht auf der Seite 21 von deinem Link. Also werden mit der trennenden Schutzeinrichtung mehrere Gefährdungen beseitigt. Und wenn die Lärmemission inhärent sicher Konstruierbar wäre, muss ich das trotzdem machen oder? obwohl die Gefährdung durch die trennende Schutzeinrichtung eigentlich beseitigt ist.
 
Was ist bei offener Schutztür?

Besteht dann ein Risiko?
Wie oft?
Wie lange?
Kann man ausweichen?
Wie schwer sind die Folgen?
Für wen?
 
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offene Schutztür wird durch meine SicherheitsSPS erkannt. ich hab ja türüberwachung mit verriegelung und rückmeldung, dass verriegelt. -> wenn tür auf Spannung weg.
 
offene Schutztür wird durch meine SicherheitsSPS erkannt. ich hab ja türüberwachung mit verriegelung und rückmeldung, dass verriegelt. -> wenn tür auf Spannung weg.

Das beantwortet nicht die Fragen.
Ist die Maschine bei offener Schutztür in einem sicheren Zustand für alle und jeden?
Wenn ja ... OK ... Nur was soll dann das ganze Theater hier.
Wenn nein ... Dann eben Risikobeurteilung für Zustand "offene Schutztür"
 
Das beantwortet nicht die Fragen.
Ist die Maschine bei offener Schutztür in einem sicheren Zustand für alle und jeden?
Wenn ja ... OK ... Nur was soll dann das ganze Theater hier.
Wenn nein ... Dann eben Risikobeurteilung für Zustand "offene Schutztür"

Ja, bei offener Tür ist die Maschine in einem sicheren Zustand. Das Theater ist deswegen, weil ich die Reihnfolge nicht einhalte. Zuerst inhärent sichere Konstruktion dann erst technische Schutzmaßnahme. und ich würde praktisch die inhärent sichere Konstruktion auslassen und gleich mit der Tür schützen. jetzt hab ich gefragt, ob ich das darf. wenn ja wo steht das?
Mein Problem ist, ich benötige die technische Schutzmaßnahme sowieso für eine Gefährdung. Andere Gefährdungen wären durch inhärent... Konstruktion erreichbar, aber dadurch das ich die technische Schutzmaßnahme eh habe, wäre die inhärent.. Konstruktion nur zusätzlich/überflüssig
 
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Hallo
Ich denke du wirst keine Antwort auf deine Frage bekommen, weder hier noch von der BG noch von jemandem anderen. Ebenso wird in keiner Norm die Antwort zu finden sein.
Was bleibt ist eine Antwort, die du dir selbst erarbeitest und dann entsprechend der Norm ausreichend begründest.
Grüsse Holger.

PS. Sollte eventuell doch von "offizieller Seite" jemand dazu Stellung nehmen, würde mich die Antwort interresieren.
 
Inoffizielle Antwort: :)
In der Praxis interessiert das keinen.
Es wird konstruktive Maßnahme und Schutzeinrichtung als gleichwertig betrachtet.

Erst wenn du an technische oder wirtschaftliche Grenzen stösst, wird hier eine Betrachtung gemacht.
 
Sehe ich eigentlich genauso.
Wenn die meisten von "uns" ins Spiel kommen ist oftmals an der Konstruktion eh nichts mehr zu retten.:ROFLMAO:
Wenn ich den TE aber richtig verstehe liegt der Schwerpunkt auf der theoretische Betrachtung.
Im Rahmen meiner Bachelorarbeit
Grüsse
 
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danke holger und block. ungefähr so hab ich mir die diskussion vorgestellt. ja, bei mir ist das problem,das es sehr um die theorie geht (Bachelorarbeit) und da wollte ich es richtig machen. wie es dann in der praxis aussieht, ist oft eine andere sachen, das kann ich mir gut vorstellen. ich frage mich nur, wie ich das jetzt schreiben kann, damit ich nach der norm gehe.
 
danke holger und block. ungefähr so hab ich mir die diskussion vorgestellt. ja, bei mir ist das problem,das es sehr um die theorie geht (Bachelorarbeit) und da wollte ich es richtig machen. wie es dann in der praxis aussieht, ist oft eine andere sachen, das kann ich mir gut vorstellen. ich frage mich nur, wie ich das jetzt schreiben kann, damit ich nach der norm gehe.

In einer "normalen" Risikobeurteilung wird eigentlich nichts darüber geschrieben warum eine mögliche Gefahr nicht durch weitere evtl- mögliche konstruktive Massnahmen verringert wurde.
Die Gefahr wird benannt und bewertet und den entsprechenden Betriebs- und Lebenszyklen zugeordnet. Daraus resultieren die notwendigen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen.

Würde man hier strikt nach Norm vorgehen, könntest du keine einzige Maschine mehr mit vertretbarem Aufwand bauen.

Die von der Norm geforderte Vorgehensweise macht man meist bei Stationen mit nicht trennenden Schutzeinrichtungen.
Nimm z.B. eine Blechbearbeitungsanlage. Hier kann es sinnvoll sein eine seperate Einlegestation vorzusehen. Durch die Bauart kommt der Mitarbeiter nun nicht mehr in direkten Kontakt den gefährlichen Bewegungen.
Damit wird die Maschine sicherer und evtl. sogar billiger weil die Schutzeinrichtungen vielleicht sogar einfacher sind.

Gruß
Dieter
 
Hallo,
eine Risikobeurteilung zeigt den Weg zur hinreichenden Risikominderung.
Es hat sich aber durch verschiedene Ereignisse ergeben dass man nur noch Gefahren und Normen auflistet. Gut das ist ein anderes Thema.
Die Antwort sieht in der DIN EN ISO 12100:
Begriffsbestimmung:
inhärent sichere Konstruktion
Schutzmaßnahme, die entweder Gefährdungen beseitigt oder die mit den Gefährdungen verbundenen
Risiken vermindert, indem ohne Anwendung von trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen die Konstruktions- oder Betriebseigenschaften der Maschine verändert werden
ANMERKUNG Siehe 6.2.

3.21
technische Schutzmaßnahme
Schutzmaßnahme, bei der Schutzeinrichtungen zur Anwendung kommen, um Personen vor Gefährdungen zu schützen, die durch inhärent sichere Konstruktion nicht in angemessener Weise beseitigt werden können, oder vor Risiken zu schützen, die dadurch nicht ausreichend vermindert werden können
ANMERKUNG Siehe 6.3.
 
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