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Hallo zusammen,
kennt sich zufällig einer mit der Bauproduktenverordnung (BauPOV) 305/2011 aus?
Ich bin da Gedanklich in einer schönen Schleife gefangen. Es geht um die Frage, ob ein Hochregallager ein Produkt nach BauPOV ist und somit eine Leistungserklärung mit einem entsprechenden Norm-Verweis notwendig ist.
Wichtigster Punkt für die Anwendung der BauPOV ist, das es Einfluss auf das Bauwerk nimmt. Bei einem Hochregallager würde ich sagen, dass das gegeben ist und sogar aus mehreren Punkten nach Anhang 1, z.B. die Standsicherheit wird beeinflusst.
Im Internet habe ich auch eine Leistungserklärung für ein solches Regal gefunden.
So klingt das ja ganz nachvollziehbar, jedoch stellt sich für mich hier trotzdem nochmal die Frage der Notwendigkeit, da die BauPOV sehr unangenehme Anforderungen stellen kann.
Hat einer von Euch Erfahrung damit, der auch teilen möchte?
Danke
Gruß
Alex
kennt sich zufällig einer mit der Bauproduktenverordnung (BauPOV) 305/2011 aus?
Ich bin da Gedanklich in einer schönen Schleife gefangen. Es geht um die Frage, ob ein Hochregallager ein Produkt nach BauPOV ist und somit eine Leistungserklärung mit einem entsprechenden Norm-Verweis notwendig ist.
Wichtigster Punkt für die Anwendung der BauPOV ist, das es Einfluss auf das Bauwerk nimmt. Bei einem Hochregallager würde ich sagen, dass das gegeben ist und sogar aus mehreren Punkten nach Anhang 1, z.B. die Standsicherheit wird beeinflusst.
Im Internet habe ich auch eine Leistungserklärung für ein solches Regal gefunden.
So klingt das ja ganz nachvollziehbar, jedoch stellt sich für mich hier trotzdem nochmal die Frage der Notwendigkeit, da die BauPOV sehr unangenehme Anforderungen stellen kann.
Hat einer von Euch Erfahrung damit, der auch teilen möchte?
Danke
Gruß
Alex