Komponente/Maschine/unvollständige Maschine

stevenn

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Gilt MRL?

Sorry Thematitel passt nicht mehr genau. Müsste eigentlich Gilt die MRL heißen. ich weiß nicht wie ich das ändern kann.
Hallo Zusammen,

ich hab ein Problem, ich weiß nicht genau ob die MRL bei meinem Produkt gültig ist. Ich hab ein Drehgestell mit Synchronmotor,schwenkbaren Teilen. Hydraulikzylinder und Umrichter kommen dann erst später vom Kunden.
Noch dazu ist das Produkt für Militär. So ich weiß, das in Artikel 1 g) steht, das die MRL für Maschinen für speziell militärische Zwecke nicht gilt, aber was heißt das genau? Wenn ich nur als Beispiel, ein Funkgerät für das Militär herstelle, dieses Funkgerät aber genauso wie es ist, im zivilen Bereich(Feuerwehr) genutzt werden könnte, gilt da die MRL? was heißt genau speziell für militärische Zwecke? Hat da jemand Erfahrung? Aber nach welchen Richtlinien müsste ich dieses Teil dann bauen? Also es wird nach Auslieferung vom Kunden weiter zusammengebaut (Umrichter und weitere Gestelle), das würde nach einer unvollständigen Maschine klingen, wenn da das Militär nicht wäre.
sorry das ich nicht genauere Informationen zu meinem Produkt geben kann, ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.

Schöne Grüße
Steven
 
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Guten Morgen,

ist die unvollständige Maschine denn nur für das Militär nutzbar oder auch für andere?

Gruß se_la

Ergänzung:

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie:

§ 59 Maschinen für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung
Der Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe g bezieht sich auf
Maschinen, die speziell für Verteidigungszwecke oder für die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung konstruiert und gebaut werden. Normale Maschinen, die
von den Streitkräften oder von der Polizei verwendet, aber nicht eigens für
Verteidigungszwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
konstruiert wurden, unterliegen der Maschinenrichtlinie.
In einigen Ländern gehören bestimmte Feuerwehren zum Militär; allerdings gelten
die für die Verwendung durch diese Feuerwehren konstruierten Maschinen nicht
als Maschinen, die für militärische Zwecke konstruiert und gebaut werden, und
unterliegen daher der Maschinenrichtlinie.
 
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also das Drehgestell, das wir bauen ist nur für Militär, aber theoretisch könnte so etwas die Luftfahrt auch nutzen. Also keine Waffe oder so. Unser Kunde direkt ist nicht die Bundeswehr sondern ein ziviles Unternehmen, aber das Drehgestell wird auf einem Militärfahrzeug gebaut. Allerdings wird es erst noch mit anderen Teilen zusammengebaut, bevor es montiert wird.
wir bauen Teil x. dieses Teil x wird mit Teil y und Teil z zusammengebaut und dann komplett auf das Fahrzeug gebaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also diesen §59 Übersetze ich für mich so:

Bei Maschinen, deren Zweck es ist zu töten, ist egal auf welcher Seite der Maschine einer umfällt. :ROFLMAO:
 
also das Drehgestell, das wir bauen ist nur für Militär, aber theoretisch könnte so etwas die Luftfahrt auch nutzen. Also keine Waffe oder so. Unser Kunde direkt ist nicht die Bundeswehr sondern ein ziviles Unternehmen, aber das Drehgestell wird auf einem Militärfahrzeug gebaut. Allerdings wird es erst noch mit anderen Teilen zusammengebaut, bevor es montiert wird.
wir bauen Teil x. dieses Teil x wird mit Teil y und Teil z zusammengebaut und dann komplett auf das Fahrzeug gebaut.

kann jemand helfen?
 
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Helfen ist relativ. Die Deutung scheint mir aber nicht soo schwierig:

-...also das Drehgestell, das wir bauen ist nur für Militär...
-...das Drehgestell wird auf einem Militärfahrzeug gebaut

und damit würde ich sagen ist folgendes erfüllt.

...speziell für Verteidigungszwecke oder für die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung konstruiert und gebaut werden...

Damit sind Deine Probleme aber noch nicht erschlagen: Jetzt gelten die Richtlinien und Vorschriften des Militärs. Wir sind Deutsch. Da kommst Du also vom Regen in die Traufe.
Hat denn Dein Auftraggeber die einzuhaltenden Richtlinien nicht spezifiziert. Mit global einzuhaltenden Vorschriften, die Du noch nicht mal benannt bekommst, hängst Du maximal in der Luft.
 
Hat denn Dein Auftraggeber die einzuhaltenden Richtlinien nicht spezifiziert

nein hat er leider nicht. nur die Forderung, das die CE-Forderungen erfüllt sind
 
Dann können wir dir das auch nicht beantworten. CE-Forderungen ist sowieso falsch ausgedrückt, aber das ist halt Umgangssprache.

Ich kann dir in diesem Fall nur empfehlen, dass du noch mal mit dem Kunden sprichst. Sonst wirst du nicht schlauer. Wenn er sowieso nicht der Endkunde ist, dann muss er ja auch Vereinbarungen mit dem Endkunden haben, die dann auch auf dich zutreffen. Fragen kostet ja auch nichts.
 
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Ich kann dir in diesem Fall nur empfehlen, dass du noch mal mit dem Kunden sprichst. Sonst wirst du nicht schlauer. Wenn er sowieso nicht der Endkunde ist, dann muss er ja auch Vereinbarungen mit dem Endkunden haben, die dann auch auf dich zutreffen. Fragen kostet ja auch nichts.
ja werd ich mal machen, danke euch
 
Es ist etwas schwierig den Sachverhalt richtig einzuschätzen, da Sie nicht genau beschreiben, was Ihre Maschine eigentlich macht (bestimmungsgemäße Verwendung).
Wenn Ihre Maschine nicht als Waffe oder zum Abschuss von Waffen dient, würde ich von keiner rein militärischen Anwendung ausgehen. Wenn es eher als ein Arbeitsmittel zu sehen ist, z. B. zum Zubereiten von Verpflegungen, Montage von Produkten, Reinigung von Waffen, dann fällt es in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.
Zudem schreiben Sie, dass Sie es an ein ziviles Unternehmen senden und dieses Unternehmen liefert es dann an das Militär. Liefert Ihr Kunde die fertigen Systeme auch an zivile Einrichtungen?
Jetzt wäre nur noch zu entscheiden, ob Ihre Maschine als vollständige Maschine nach Artikel 2 Buchstabe b oder als unvollständige Maschine nach Artikel 2 Buchstabe g einzustufen ist? Ist die Maschine ohne die von Ihrem Kunden angebrachten Hydraulikzylinder und Umrichter nutzbar?
Grundsätzlich müssen Sie aber bedenken, selbst wenn Ihr Produkt nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt, müssen Sie ein sicheres Produkt herstellen. Sie müssen sich über die entstehenden Risiken nachdenken und Maßnahmen definieren –dies müssen Sie auch dokumentieren (z. B. in der Risikobeurteilung). Da auch das Militär Arbeitgeber ist, darf es seinen „Angestellten“ nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
 
danke für deine Antwort, esferatec.
ich weiß, es ist schwierig, aber wie gesagt Militär, da kann man nicht so viel verraten.also theoretisch könnte es die zivile Luftfahrt auch einsetzen, aber das Teil was wir herstellen ist nur für das Militär.
Grundsätzlich müssen Sie aber bedenken, selbst wenn Ihr Produkt nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt, müssen Sie ein sicheres Produkt herstellen. Sie müssen sich über die entstehenden Risiken nachdenken und Maßnahmen definieren –dies müssen Sie auch dokumentieren (z. B. in der Risikobeurteilung). Da auch das Militär Arbeitgeber ist, darf es seinen „Angestellten“ nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
Natürlich will ich ein sicheres Produkt herstellen, nur wollte ich halt nachfragen ob ihr wisst welche Richtlinien ich beachten muss.
Risikobeurteilung usw wird gemacht, jetzt wäre halt nur noch interessant, ob ich unter anderem eine Einbauerklärung erstellen muss. Also wenn die MRL doch zutrifft, dann leg ich mich fest, dass es eine unvollständige Maschinen ist. Aber wie gesagt, wenn die MRL zutrifft.
 
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es werden ja nun diverse Interpretationen vorgenommen, dieser sollte man sich aber enthalten und die MaschR wortwörtlich nehmen : militärische Anwendung = MaschR nicht anwendbar. Wobei man allerdings im militärischen Bereich teils weit detailliertere Normen (MIL etc.) anzuwenden hat: Bedarf dringend der Konkretisierung mit dem AG. -Andreas
 
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