EMV Problem mit der Bundesnetzagentur

rostiger Nagel

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Hallo sehr geehrte Forumskollegen,
wer ist den ein wenig fit mit den EMV-Richtlinien im Maschinenbau.

Ein Kollege hat eine alte Anlage die von der Bundesnetzagentur beanstandet wird.
Die Anlage soll Grenwerte um erhebliches nach DIN EN 55014-1 : 2011 überschreiten.

Die Anlage ist überschaubar, hat 4 kleine FUs (0,75KW) und ein Netzteil, sonst das
übliche SPS-Gedöns, Schütze usw.

Ich hab heute mal versucht ein bischen mich einzulesen, das erste was mir aufgefallen
ist, das meiner Meinung nach die zitierte Norm garnicht greift.

55014-1 Elektromagnetische Verträglichkeit – Anforderungen an Haushaltsgerät, Elektrowerkzeuge und ähnliche Elektrogeräte Teil 1 Störaussendung

Da die Maschine keine Bohrmaschine, Toaster oder ähnliches ist, sondern eine Industriemaschine
würde ich doch eher folgende Normen anwenden:

61000 – 6 – 2 EMV Fachgrundnorm Störfestigkeit: Industriebetrieb

Wobei ich auf keiner der Normen Sattelfest bin, EMV ist nicht so meine Welt!

Wer weiß Rat?

Danke vorab!
 
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Hallo,
je nachdem wo die Maschine eingesetzt wird, kann
ein Netzfilter vor dem FU und/oder ein Sinusfilter dahinter vorgeschrieben sein.
gruß Carsten
 
Hallo,
je nachdem wo die Maschine eingesetzt wird, kann
ein Netzfilter vor dem FU und/oder ein Sinusfilter dahinter vorgeschrieben sein.
gruß Carsten

Schon klar, unsere Umrichter haben eingebaute Filter bis C2 nach EN61800-3,
ich meine das ist für Mischgebiete geeignet, wo sich die Anlage befindet.

Mir geht es eher um die gennante Norm 55014, meiner Meinung nach greift
die garnicht.
 
Hallo rostiger Nagel,

ich würde noch anmerken, das die EMV im ersten Schritt nur hinsichtlich ihrer grundlegenden Normenreihe anzuwenden ist, wenn es sich um eine ortsfeste Anlage handelt, wie es für mich klingt.
Nachzulesen in der noch gültigen alten EMV-RL 2008/108/EG ab Kapitel III
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:390:0024:0037:de:PDF

Nachdem Artikel 13, (2), 2. Absatz nun greift, ist entsprechend der Anhang 1, Nr. 1 anzuwenden, welcher normalerweise nicht anzuwenden ist.
Somit ist die Forderung der Einhaltung einer harmonisierten Norm richtig, jedoch muss diese natürlich auch zu dem Produkt passen.Siehe hierzu auch:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2015.014.01.0001.01.DEU

Denk aber dran, das ggf. zwei Normen relevant sein können (Störaussendung und Störfestigkeit). Wer weiß wie die Bundesnetezargentur nun weiter vorgeht, wobei ich vermute, das nun das Konformitätsbewertungsverfahren nach der EMV zu durchlaufen ist.

Ich würde mich freuen, wenn du uns bzw. mich auf dem Laufenden halten könntest ;-)

Gruß
Alex
 
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Hallo, bei solche einer kleinen Maschine werdet Ihr nicht mit einer Ortsfesten Anlage durch kommen.
Die müssen wohl Messungen gemacht haben und die Ergebnisse sind nicht gut.
Aber Du bist auf dem Richtigen Weg, dein Kollege soll erstmal sehen welche Norm er anwenden kann. Hat er in der Betriebsanleitung Industriebetrieb stehen dann sind die Normen die Du genannt hast Relevant und damit auch diese Grenzwerte, das sollte er erstmal richtig stellen.
Und dann sehen wie die reagieren.
Ansonsten sind die EMV Normen für Werkzeugmaschinen nicht schlecht.
http://www.vdw.de/bin/load_file_int..._id=6&p_dok_id=10005697&p_sprache=d&p_typ=doc
Also mal lesen was die genau Beanstanden, es gibt Filter die man in die Zuleitung einbauen kann eventuell hilft das schon, bei Netzrückwirkungen.
Er sollte Nachweisen das er nur Bauteile eingesetzt hat die Schon ein EMV Prüfung bestanden haben und für den Einsatz in Industriebetrieben geeignet sind. Diese dann nach Herstellerangaben verwenden, Kabel usw. Zonenkonzept, Trennung der Verkabelung und und und.

Ich muss feststellen dass die Behörden immer aktiver in Ihrer Rolle als Marktaufsicht werden, das ist schon der dritte Fall in kurzer Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Üblicherweise werden bei Maschinen die EMV Grenzwerte für Industriebereich/ Wohnbereich nach Anschluss an das jeweilige öffentliche Niederspannungsnetz gewählt. Falls die Maschine an einen 230V Netz angeschlossen werden soll, was auch Wohnbereiche versorgt (z.b. Werkstätten von Handwerkern usw.) müssen die Werte für den Wohnbereich eingehalten werden. Alternativ gilt der Industriebereich bei Aufstellung nur in reinen Industrieumgebungen. Hier muss im Handbuch aber ein entsprechender Hinweis stehen...
 
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