Elektricks
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Hallo zusammen,
wieder mal eine Sicherheitstechnische Frage, welche ich mit Hilfe der Suchfunktion nicht klären konnte.
Die Anlage (Baujahr 84) bestehend aus 7 Mischlinien befindet sich Örtlich übersichtlich angeordnet auf einer Fläche von ca. 25x10 Metern.
Damals wurden diese Mischer als separate Einheit gesehen, dass bedeutet das jeder Mischer seinen eigenen Not-Aus Kreis hatte.
Zusätzlich gab es noch einen übergeordneten Not-Aus Kreis, welcher alle Mischlinien stillsetzte. (5 in der Anlage verteilte Not-Aus Taster mit Beschriftung "Haupt Not-Aus")
4 Mischer besitzen eine Verriegelung und sind geschlossen.
3 Stück jedoch haben eine nicht überwachte oder Verriegelte Klappe für Reinigungsarbeiten und Komponentenzugabe.
Bauchschmerzen machen mir die 3 offenen Mischer, bei welchen man das Mischwerkzeug problemlos mit der Hand berühren kann,
evtl. sogar reinstürzen könnte bei laufendem Mischer...
Die Technik (Abschaltung einkanalig über Schütz) muss sowieso erneuert werden.
Ich würde jetzt gerne wissen ob das Konzept so wie es ist übernommen werden kann,
oder ob dies nicht mehr zulässig ist.
ich persönlich habe in meiner ganzen Laufbahn ein solches Konzept nirgends mehr finden können, und denke auch nicht das das noch dem Stand der Technik entspricht.
Eine Gefährdungsbeurteilung wird denke ich von Extern gemacht, ebenso die daraus resultierenden SIL/PL usw.
Ich möchte aber gerne vorher etwas Input von den Fachleuten ;-)
wieder mal eine Sicherheitstechnische Frage, welche ich mit Hilfe der Suchfunktion nicht klären konnte.
Die Anlage (Baujahr 84) bestehend aus 7 Mischlinien befindet sich Örtlich übersichtlich angeordnet auf einer Fläche von ca. 25x10 Metern.
Damals wurden diese Mischer als separate Einheit gesehen, dass bedeutet das jeder Mischer seinen eigenen Not-Aus Kreis hatte.
Zusätzlich gab es noch einen übergeordneten Not-Aus Kreis, welcher alle Mischlinien stillsetzte. (5 in der Anlage verteilte Not-Aus Taster mit Beschriftung "Haupt Not-Aus")
4 Mischer besitzen eine Verriegelung und sind geschlossen.
3 Stück jedoch haben eine nicht überwachte oder Verriegelte Klappe für Reinigungsarbeiten und Komponentenzugabe.
Bauchschmerzen machen mir die 3 offenen Mischer, bei welchen man das Mischwerkzeug problemlos mit der Hand berühren kann,
evtl. sogar reinstürzen könnte bei laufendem Mischer...
Die Technik (Abschaltung einkanalig über Schütz) muss sowieso erneuert werden.
Ich würde jetzt gerne wissen ob das Konzept so wie es ist übernommen werden kann,
oder ob dies nicht mehr zulässig ist.
ich persönlich habe in meiner ganzen Laufbahn ein solches Konzept nirgends mehr finden können, und denke auch nicht das das noch dem Stand der Technik entspricht.
Eine Gefährdungsbeurteilung wird denke ich von Extern gemacht, ebenso die daraus resultierenden SIL/PL usw.
Ich möchte aber gerne vorher etwas Input von den Fachleuten ;-)