Feuerwehrmann
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Hallo zusammen, Ist es nach Vde erlaubt eine wandlampe (also keine pendelleucht) ohne zugentlastung zu betreiben?
Konkretes Beispiel: Fassung montieren, Leitungen an Fassung anklemmen, Leitungen zur anschlusstelle legen und dort klemmen dran und das alles ohne jegliche zugentlastung also auch keine fest angeschraubte lüsterklemme.Ist das erlaubt? Meine Überlegung beim anschluss der lampe könnten die drähte aus der fassung gerissen werden.
Konkretes Beispiel: Fassung montieren, Leitungen an Fassung anklemmen, Leitungen zur anschlusstelle legen und dort klemmen dran und das alles ohne jegliche zugentlastung also auch keine fest angeschraubte lüsterklemme.Ist das erlaubt? Meine Überlegung beim anschluss der lampe könnten die drähte aus der fassung gerissen werden.