Mindestanforderungen BetrSichV an Altmaschinen - Riskikobeurteilung Startpunkt

Lazy

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Hallo Zusammen,

leider habe ich kein passendes Thema in der Suche gefunden.

Kurz zu mir und zum Betrieb:

Ich bin gelernter Elektroniker für Betriebstechnik und derzeit in Teilzeitweiterbildung zum Techniker.
Nach einigen Restrukturierungen im Betrieb wird nun das Thema Maschinensicherheit angepackt.
Diese mehr oder weniger ehrenvolle Aufgabe wurde nun an mich abgegeben.

Unser Maschinenpark (selbst hergestellte Produktionsmaschinen) ist sehr alt und wurde über Jahre hinweg vernachlässigt.
Dies bedeutet unsere Maschinen sind von ca. 1976 und wurden teilweise in den 90ern überholt - allerdings nicht wesentlich verändert.

Da also keine MRL (neu/alt) gilt, müssen wir nun erstmal die Maschinen auf den Stand der Mindestanforderungen nach BetrSichV bringen.

Daher sitze ich jetzt gerade an einer Risikobeurteilung und stelle mir die Frage, ob ich die Maschine mit den bisherigen "Schutzeinrichtungen" betrachten muss, oder ohne :confused:.
Die derzeit angebrachten Schutzeinrichtungen sind auf den 1. Blick schon nicht ausreichend und daher ja auch keine Grundlage auf die man aufbauen kann.

Ich hoffe es ist gar nicht so kompliziert und Ihr könnt mir einen Tipp geben.
 
Eigentlich musst du beides machen.
Du musst erstmal die Gefährdung ermitteln und dann kannst du schauen, ob du sie mit den bestehenden Schutzeinrichtungen ausreichend absichern kannst. Wenn natürlich offensichtlich ist, dass die Schutzeinrichtungen nix taugen, dann kannst du den 2. Schritt weglassen.
Bin gerade in der gleichen Situation. Hab ne Anlage von 1980 zum überarbeiten.
Gruß
Dieter
 
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Hallo und willkommen im Forum,

zuerst mal must Du checken, ob Du die aktuelle BetrSichV vorliegen hast.
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...tteil-gefahrstoffe.pdf?__blob=publicationFile

Dort müssen Maschinen immer dem Stand der Technik entsprechen.
Was das bedeutet, findest Du hier.
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/BekBS-1114.html

Bitte lies Dir das mal durch und frage ggfs. dann nochmal.

Gruß
Tommi
 
Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Auf welchen Stand ich kommen muss, ist mir bekannt.
Meine Frage geht jetzt mehr in die Richtung, ob ich in meiner Risikoanalyse schreibe:

Einzugstelle zwischen Zahnrad und bisheriger Schutzeinrichtung

oder

Einzugstelle Zahnräder

und je nach dem die Maßnahmen zu Risikominderung beschreibe.
Also entweder die bisherige Schutzeinrichtung weiterhin benutzte und erweiter oder eine komplett neue konstruiere.
 
Guten Morgen Lazy,

mir gefällt der Begriff "Risikobeurteilung" nicht im Zusammenhang mit der BetrSichV, hier ist eine Gefährdungsbeurteilung gefordert.
Die Denkweise ist zwar ähnlich, jedoch gehst du bei der Gefährdungsbeurteilung von dem Stand der Maschine aus, der vorhanden ist.

Ich hab noch ne Frage zur sicherheitstechnischen Revision, ist diese anlassbezogen (z.B. durch Unfall, erweiterung der Benutzergruppe o.ä.)?

Gruß
Alex
 
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