dresel
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Hallo,
bei einer Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie ist immer die Gefährdung durch elektrischen Schlag bzw. tödlicher Stromschlag zu beurteilen.
Hier scheiden sich bei uns die Geister wie richtig bewertet wird.
Ich rede von Standardmaschinen, also keine Geräte die mit irgendwelchen Hochspannungen oder sonstigen außergewöhnlichen elektrischen Gefahren.
Es geht um Standardinstallation, also hauptsächlich Motoranschlussleitungen oder sonstige Netzspannung führenden Geräte und natürlich Schaltschränke mit Steuerungen.
Hier besteht immer ein gewisses Restrisiko das durch Gerätefehler oder Isolationsfehler am Gehäuse oder einer Leitung irgendwo Netzspannung ansteht.
Für die Erstellung der Risikobeurteilung nutzen wir Safexpert, darin bewerte ich folgendermaßen:
Schadensausmaß -> Tod
Aufenthaltsdauer -> selten
Möglichkeit zum Erkennen -> kaum
Eintrittswahrscheinlichkeit -> klein
Als Ergebnis komme ich auf einen Risikowert von 6 (Risikowert von Safexpert den es so meines Wissens nach woanders gar nicht gibt).
Als Maßnahme dagegen wird die Einhaltung der EN60204-1 als konstruktive steuerungstechnische Maßnahme aufgeführt.
Wenn ich anschließend wieder beurteile komme ich aber immer noch zum gleichen Ergebnis, die Maßnahme würde also das Risiko nicht mindern.
Als Restrisiko habe ich dadurch immer noch "Tod", auch wenn dies äußerst unwahrscheinlich ist.
Alle anderen Bewertungen enden nach der Maßnahme in ein Restrisiko von maximal 2, in der Regel aber 0 oder 1.
Dieser Ausreiser stört mich, vor allem da, im Vergleich zu den anderen Maßnahmen, das Risiko nicht ausreichend minimiert wäre.
Wie beurteilt ihr die Gefährdung "elektrischer Schlag" bzw. "tödlicher Stromschlag" bei Standardmaschinen ohne speziellen elektrischen Gefahren?
Losgelöst von diesem Thema noch eine zweite Frage:
Weiß jemand was sich aus Maschinenbauersicht zum 20.April mit der neuen Niederspannungsrichtlinie alles ändert?
Hier gibt es auch sehr viele Informationen was es schwierig macht das wirklich Relevante raus zu filtern.
Schönen Gruß
Andreas
bei einer Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie ist immer die Gefährdung durch elektrischen Schlag bzw. tödlicher Stromschlag zu beurteilen.
Hier scheiden sich bei uns die Geister wie richtig bewertet wird.
Ich rede von Standardmaschinen, also keine Geräte die mit irgendwelchen Hochspannungen oder sonstigen außergewöhnlichen elektrischen Gefahren.
Es geht um Standardinstallation, also hauptsächlich Motoranschlussleitungen oder sonstige Netzspannung führenden Geräte und natürlich Schaltschränke mit Steuerungen.
Hier besteht immer ein gewisses Restrisiko das durch Gerätefehler oder Isolationsfehler am Gehäuse oder einer Leitung irgendwo Netzspannung ansteht.
Für die Erstellung der Risikobeurteilung nutzen wir Safexpert, darin bewerte ich folgendermaßen:
Schadensausmaß -> Tod
Aufenthaltsdauer -> selten
Möglichkeit zum Erkennen -> kaum
Eintrittswahrscheinlichkeit -> klein
Als Ergebnis komme ich auf einen Risikowert von 6 (Risikowert von Safexpert den es so meines Wissens nach woanders gar nicht gibt).
Als Maßnahme dagegen wird die Einhaltung der EN60204-1 als konstruktive steuerungstechnische Maßnahme aufgeführt.
Wenn ich anschließend wieder beurteile komme ich aber immer noch zum gleichen Ergebnis, die Maßnahme würde also das Risiko nicht mindern.
Als Restrisiko habe ich dadurch immer noch "Tod", auch wenn dies äußerst unwahrscheinlich ist.
Alle anderen Bewertungen enden nach der Maßnahme in ein Restrisiko von maximal 2, in der Regel aber 0 oder 1.
Dieser Ausreiser stört mich, vor allem da, im Vergleich zu den anderen Maßnahmen, das Risiko nicht ausreichend minimiert wäre.
Wie beurteilt ihr die Gefährdung "elektrischer Schlag" bzw. "tödlicher Stromschlag" bei Standardmaschinen ohne speziellen elektrischen Gefahren?
Losgelöst von diesem Thema noch eine zweite Frage:
Weiß jemand was sich aus Maschinenbauersicht zum 20.April mit der neuen Niederspannungsrichtlinie alles ändert?
Hier gibt es auch sehr viele Informationen was es schwierig macht das wirklich Relevante raus zu filtern.
Schönen Gruß
Andreas