Maschinenrichtlinie Anhang VII A1.a)

stevenn

Level-3
Beiträge
1.422
Reaktionspunkte
229
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo zusammen,

wie setzt ihr den Punkt
"- die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen"
um?
Man kann doch nicht für jeden einzelnen Punkt des Anhang I niederschreiben, mit welcher Norm man das erfüllt? Da bin ich ja ewig beschäftigt.
Habt ihr da nen Tipp, wie ihr das umsetzt?
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
ja das mache ich auch so, aber da ist ja kein Bezug auf Normen. darum geht es mir. In der MRL steht ja, die angewandten Normen [...] von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
 
Hallo Stevenn,

in der Risikobeurteilung behandelst du ja jede Gefahr, die bei deiner Maschine entstehen kann.
Bei uns hat die Risikobeurteilung eine Spalte: "Rechtsvorschriften und Normen", hier steht dann bei der jeweiligen Gefahr, die ich gerade betrachte, welcher Punkt aus Anhang I
und welche Norm zutrifft, um diese Gefahr zu beseitigen oder zu minimieren.
Z.B.: bei der Gefährdung "spannungsführende Teile" mit der Folge "tödlicher Stromschlag" steht dann in dieser Spalte:
Masch.-RL Anh. I Nr. 1.5.1
DIN EN ISO 12100
DIN EN 60204-1

oder bei der Gefährdung "sich bewegende Teile" mit der Folge "Quetschung":
Masch.-RL Anh. I Nr. 1.3.7
DIN EN ISO 12100
DIN EN 349

MfG
WITHCA
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Ja,
man muss ja nicht alles jedes mal neu machen, da ein großer Teil ja immer gleich oder sehr ähnlich ist, wie z.B. elektrischer Schlag, ...
natürlich gibt es nicht bei jeder Gefahr unbedingt eine individuelle Norm, da steht z.B. bei Gefährdung "scharfe Kanten" mit der Folge "Schnittwunden" in dieser Spalte nur:
Masch.-RL Anh. I Nr. 1.3.4
DIN EN ISO 12100

In der Spalte Sicherheitsmaßnahmen steht dann: "Alle Mechanischen Bauteile werden entgratet." Ich gehe mal, davon aus, dass es dazu nicht extra eine Norm gibt.

Wir führen unsere Risikoanalyse nach dem Schema durch, wie es Volker Krey in seinem Buch "Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht" (Hanser) beschreibt.
 
Zurück
Oben