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Hallo zusammen,
ich habe zum Thema Not-Halt Kopplung zu Fremdanlagen eine Frage.
Konkret haben wir eine sichere Kopplung mittels PN/PN Koppler zu einer Fremdanlage. Gekoppelt wird ein Not-Halt Signal.
Bei Auslösen des Not-Halts der Fremdanlage verhält sich unsere Anlage wie bei einem eigenen Not-Halt. Sprich alle Antriebe werden in den sicheren Halt geschaltet, die Betriebsart wird gestoppt.
Nach Rückstellen und quittieren des Not-Halt an der Fremdanlage werden die Antriebe wieder freigegeben, nach anschließendem "Start Ein" wird die Betriebsart wieder gestartet, der Automatikbetrieb wird fortgesetzt.
Dieses Verhalten deckt sich m.E. auch mit der Maschinenrichtline, welche folgendes dazu angibt:
Nun verlangt man von mir dass unsere Anlage nach einem externen Not-Halt und anschließender Rückstellung und Quittierung, selbstständig wieder anläuft
Daher meine Frage ob grundsätzlich unterschieden wird zwischen internem/externem Not-Halt bzw. ob dieses Verhalten so überhaupt erlaubt ist.
Die Anlage steht übrigens in den USA.
Gruß Andy
ich habe zum Thema Not-Halt Kopplung zu Fremdanlagen eine Frage.
Konkret haben wir eine sichere Kopplung mittels PN/PN Koppler zu einer Fremdanlage. Gekoppelt wird ein Not-Halt Signal.
Bei Auslösen des Not-Halts der Fremdanlage verhält sich unsere Anlage wie bei einem eigenen Not-Halt. Sprich alle Antriebe werden in den sicheren Halt geschaltet, die Betriebsart wird gestoppt.
Nach Rückstellen und quittieren des Not-Halt an der Fremdanlage werden die Antriebe wieder freigegeben, nach anschließendem "Start Ein" wird die Betriebsart wieder gestartet, der Automatikbetrieb wird fortgesetzt.
Dieses Verhalten deckt sich m.E. auch mit der Maschinenrichtline, welche folgendes dazu angibt:
Wenn das NOT-HALT-Befehlsgerät nach Auslösung eines Haltbefehls nicht mehr betätigt wird, muss dieser Befehl durch die Blockierung des NOT-HALT-Befehlsgeräts bis zu ihrer Freigabe aufrechterhalten bleiben; es darf nicht möglich sein, das Gerät zu blockieren, ohne dass dieses einen Haltbefehl auslöst; das Gerät darf nur durch eine geeignete Betätigung freigegeben werden können; durch die Freigabe darf die Maschine nicht wieder in Gang gesetzt, sondern nur das Wiederingangsetzen ermöglicht werden.
Nun verlangt man von mir dass unsere Anlage nach einem externen Not-Halt und anschließender Rückstellung und Quittierung, selbstständig wieder anläuft
Daher meine Frage ob grundsätzlich unterschieden wird zwischen internem/externem Not-Halt bzw. ob dieses Verhalten so überhaupt erlaubt ist.
Die Anlage steht übrigens in den USA.
Gruß Andy