Sprache BA, Schaltplan, Hydraulikplan

stevenn

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Hallo zusammen,

mir ist klar, das die Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes sein muss.
Wie ist das aber bei Schaltplänen oder Hydraulikplänen? Ok, diese sind Teil der BA, weil der Kunde bei Instandhaltungsarbeiten auch mal einen Filter wechseln oder Schütz austauschen darf.
Aber ein Instandhalter kann einen Schaltplan z.B. auch auf Englisch lesen, da die Hauptinformation in Bildern dargestellt ist.
Beispiel: Maschine wird nach Italien verkauft, die normale BA (mit Sicherheitshinweisen etc.) ist natürlich auf italienisch, der Schaltplan und der Hydraulikplan ist in deutsch und englisch.
Wie seht ihr das, ist so etwas möglich?
 
Bei uns (als Kunde) stehen solche Vereinbarungen in den Verträgen.
S7-Programme akzeptieren wir z.B. in Englisch.

Gruß
Dieter
 
Entsprechend MRL 2006/42/EG:
Anhang 1, 1.7.4.2:
"e)die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen;"
Somit ist klar, wo die Forderung her kommt. Nun stellt sich nur noch die Frage, ob das auch alles übersetzt werden muss.
"1.7.4. Betriebsanleitung

(...)Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.
(...)"
Ich gehe im Allgemeinen davon aus, das Änderungen an der elektrischen Installation bzw. auch SPS nicht zum normalen Betrieb der Maschine gehört. In diesem Fall sehe ich die Sprache als "frei definierbar".

Gruß
Alex
 
(...)Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.
(...)"
Ich gehe im Allgemeinen davon aus, das Änderungen an der elektrischen Installation bzw. auch SPS nicht zum normalen Betrieb der Maschine gehört. In diesem Fall sehe ich die Sprache als "frei definierbar".
wenn der Kunde selbst Schütze oder Relais austauschen will, braucht er ja den Schaltplan. Leider steht in der MRL "vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal", das würde ja bedeuten, dass nicht der Kunde sondern ich das Schütz austausche. Das würde keiner unserer Kunden (eigene Instandhalter) akzeptieren und das ist auch nicht realistisch.
Andererseits, kann ich doch von einem Instandhalter/Elektriker erwarten, dass er einen englischen Schaltplan lesen kann oder?
Also so wie ich die MRL lese, müsste ich eigentlich in Verwenderlandsprache liefern. das würde aber einen großen Aufwand bedeuten.

Hat sonst noch jemand eine Idee, wie man einen englischen Schaltplan/Hydraulikplan begründen könnte?
 
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